«  1  »

 

Landtag, 23. Sitzung vom 24.09.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 57 von 69

 

hervorragender Art und Weise von den Abgen Frauenberger und Hundstorfer bereits dargestellt wurden.

 

Nur ein paar grundsätzliche Dinge:

 

Punkt Nummer eins: Wieso kam es zu diesem Einspruch der Bundesregierung? Und was ist der wesentliche Inhalt? Jeder, der sich diesen Einspruch durchgelesen hat, dem war vollkommen klar, dass das nur ein Politikum sein kann, da in dieser knappen A4-Seite - der Kollege Barnet lächelt mich zustimmend an - kein einziges Argument vorgebracht wurde, das nicht bereits im Begutachtungsverfahren vorgebracht wurde. Jeder, der sich mit der Frage des Einspruchs von Körperschaften auseinander gesetzt hat, weiß ganz genau, dass grundsätzlich nur Einsprüche vorgebracht werden dürfen, die nicht bereits im Begutachtungsverfahren vorgebracht wurden, sonst ist das nur zulässig, wenn in die Kompetenz einer anderen Körperschaft eingegriffen wird. Das ist hier nicht der Fall, daher handelt es sich selbstverständlich um ein Politikum.

 

Herr Kollege Barnet, wenn hier angeführt wird, dass der Art 13 Abs 2 zu berücksichtigen wäre, möchte ich nur einen Satz dazu sagen. Man möge sich bitte anschauen, wie derzeit das gesamtwirtschaftliche Haushaltsgleichgewicht hergestellt wird, nämlich einfach dadurch, indem die Länder und Gemeinden viel einzahlen und der Bund Schulden macht. Das ist nicht das, was an sich dem Art 13 Abs 2 entspricht.

 

Jetzt zum eigentlichen heutigen Akt und zur Wiener Pensionsreform: Es wurde schon gesagt, hier nur mehr kurz die Eckpunkte. Die Eckpunkte dieser Pensionsreform, 65-45-80, wurden von Wien bereits vorvollzogen, bevor im Bund die Rede davon war, dass es zu einer so genannten Harmonisierung kommt, die es selbstverständlich nicht gibt, weil sie die Bauern und die Gewerbetreibenden nicht in vollem Umfang umfasst. Zu dem, was hier als Argumente insbesondere seitens der ÖVP und der Freiheitlichen vorgebracht wurde, dass das alles länger dauert, sage ich dazu, selbstverständlich dauert es länger, weil diese Wiener Pensionsreform eine Pensionsreform ist, die mit sozialem Augenmaß gemacht wird und eine Pensionsreform ist - das ist mir als Frauenstadträtin ganz besonders wichtig -, die auf die spezielle Situation der Frauen in unserer Stadt Rücksicht nimmt.

 

Ein Punkt ist vollkommen klar: Wir werden hier in Wien nichts umsetzen, was wir für falsch halten und weite Dinge der Grundlage dieser so genannten Pensionsharmonisierung des Bundes halten wir inhaltlich für falsch, weil sie sozial ungerecht sind. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen sie mich abschließend noch auf einen Punkt eingehen: Wenn der Abg Barnet von der FPÖ sagt, hätte man in Wien die Bundesreform umgesetzt, dann würde niemand unter der Brücke schlafen, so mag das sein, ich bekenne mich aber dazu, dass das kein Kriterium für die Mehrheit dieses Hauses ist, ob Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Wien unter der Brücke schlafen müssen oder nicht. Unsere Auffassung von sozialer Gerechtigkeit, von Sicherheit für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Wien ist eine vollkommen andere, nämlich dass wir der Meinung sind, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Wien, nachdem sie ein Leben lang im Dienst der Wienerinnen und Wiener gestanden sind, ein Recht darauf haben, einen existenzsichernden Lebensabend zu vollbringen und sicher sein zu können, dass sie von uns unterstützt werden. Und dafür steht diese Reform! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Daher ersuche ich Sie auch, heute hier zu beharren, und zwar auf den Rechten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Wien, die für die Wienerinnen und Wiener 365 Tage im Jahr und in vielen Bereichen 24 Stunden am Tag da sind. Beharren wir auf den Rechten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag gemäß Art 98 Abs 2 B-VG auf Wiederholung des Landtagsbeschlusses vom 30. Juni 2004 betreffend ein Gesetz, mit dem die Dienstordnung 1994 (19. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (23. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Pensionsordnung 1995 (13. Novelle zur Pensionsordnung 1995), das Ruhe- und Versorgungsgenusszulagengesetz 1995 (8. Novelle zum Ruhe- und Versorgungsgenusszulagengesetz 1995), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (19. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), das Wiener Personalvertretungsgesetz (9. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz) und das Wiener Bezügegesetz 1995 (7. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1995), geändert werden, wobei ich die Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Abgeordneten feststelle.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Dieser Antrag ist mehrstimmig so beschlossen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss- und Resolutionsantrag, eingebracht von den ÖVP-Abgeordneten Dr Matthias Tschirf und Dr Fritz Aichinger zur Pensionsharmonisierung.

 

Hier wurde die sofortige Abstimmung verlangt.

 

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Wir kommen zum Beschlussantrag der FPÖ-Landtagsabgeordneten Günther Barnet, Heinz-Christian Strache und Barbara Schöfnagel, ebenfalls betreffend Pensionsharmonisierung.

 

Auch hier wurde die sofortige Abstimmung des Antrags gefordert.

 

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenfalls die Minderheit und damit abgelehnt.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 2 der Tagesordnung. Sie betrifft den Tätigkeitsbericht 2003 des Unabhängigen Verwaltungssenats Wien an den Wiener Landtag.

 

Ich begrüße recht herzlich die Präsidentin des Un-abhängigen Verwaltungssenats, Frau DDr Katharina

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular