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Landtag, 21. Sitzung vom 27.04.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 43 von 44

 

Frau Abg Wehsely.

 

Abg Mag Sonja Wehsely (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrätin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Wir haben diese Debatte hier schon öfter geführt. Selbstverständlich geht es uns auch um die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Uns geht es aber auch, und in dieser Frage ganz besonders, um die Möglichkeiten der jungen Menschen, die eine Musikausbildung in dieser Stadt machen. Denn wir wissen hier, dass die derzeitige Ausbildung zwar eine inhaltlich hervorragende ist, aber nicht EU-rechtlich anerkannt ist und daher die jungen Menschen eine hervorragende Ausbildung bekommen, die aber sozusagen europarechtlich nicht vergleichbar ist. Daher ist es notwendig, eine Privatuniversität auf der einen Seite zu gründen, um hier die Abschlüsse auch vergleichbar und anerkennbar zu machen, auf der anderen Seite aber jenen Studierenden, die sozusagen im alten System sind und im alten System bleiben, die Möglichkeit zu geben, das Konservatorium auch so abzuschließen. Daher ist es eine gute und wichtige und richtige Sache im Sinne der Musikstadt Wien, diese Ausbildung auch europakonform zu machen.

 

Was die zwei konkreten Anträge betrifft, verstehe ich das jetzt sozusagen noch weniger als in den Diskussionen, die wir ja schon mehrmals geführt haben, weil ich mir schon gedacht habe, dass vielleicht das Diskussionsniveau ein anderes wird. Kollegin Vana, du hast heute jetzt wieder gesagt, es ist wirklich eine untragbare Situation, wenn hier Schreibtisch an Schreibtisch Menschen sitzen, die unterschiedliche Arbeitssituationen haben.

 

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es hier in diesem Haus, im Bereich der öffentlichen Hand, im Bereich der Gemeinde Wien, Schreibtisch an Schreibtisch, selbstverständlich so ist, dass weniger als die Hälfte der Menschen, die hier arbeiten, Pragmanen sind, Beamtinnen und Beamte, und die anderen sind Vertragsbedienstete. Das findet hier statt, das ist so, und ich denke, das ist etwas, was alle zur Kenntnis nehmen und was aus unterschiedlichen Gründen in dieser Art und Weise auch sinnvoll ist und von allen auch akzeptiert wird.

 

Wenn man über die Frage der Situation im Konservatorium spricht, dann soll man schon auch sagen, worum es sich dabei konkret im Speziellen handelt. Da muss man sich mit den Dingen auch konkret auseinander setzen. Bei der ganzen Frage der Zuweisung von Personen zur Konservatorium Wien GmbH gibt es dreizehn Personen, die in einem pragmatischen Dienstverhältnis sind. Alle anderen sind Vertragsbedienstete oder Lehrer. Dass heißt, hier herrscht eine vollkommen andere Situation, als es bei anderen Ausgliederungen der Fall war.

 

Ich glaube, dass es hier auch vom Inhaltlichen her sehr, sehr wichtig ist zu unterscheiden, warum Ausgliederungen gemacht werden und wie Ausgliederungen gemacht werden. Und selbstverständlich sagt sich die Stadt Wien nicht los von der Verantwortung für diese Beschäftigten, wo – und das wurde ja auch genannt – natürlich die Konservatorium Wien GmbH eine hundertprozentige Tochter der Stadt Wien ist und die Ausbildung der jungen Menschen im Bereich der Musik natürlich weiterhin die Stadt Wien machen wird und in der Verantwortung der Stadt Wien stattfindet.

 

Was die Frage des Gleichbehandlungsgesetzes betrifft und der Anwendbarkeit, ist die Anwendbarkeit selbstverständlich gegeben. Darüber gibt es überhaupt keine Diskussion.

 

Und wenn hier von dir, Kollegin Vana, der Bund zitiert wird, dann mag sein, dass es dort Probleme gibt. Tatsache ist, dass wir mit den Zuweisungsgesetzen, die eben immer dasselbe Muster haben, in Wien noch nie Probleme gehabt haben. Und es ist ja auch sehr entlarvend, wenn du hier jedes Mal wieder den Bund zitierst. Dann zitier doch einmal, wo es bei den Ausgliederungen, die stattgefunden haben, in der Frage der Gültigkeit und Anwendbarkeit des Gleichbehandlungsgesetzes für die Zugewiesenen Probleme gegeben hat. Die Probleme hat es nicht gegeben.

 

Darüber hinaus ist hier sozusagen noch eine Erweiterung, eine Veränderung im Vergleich zu früheren Debatten. Hier wird nämlich jetzt gefordert: "Durch die Zuweisung gemäß Abs 1 und 2 tritt für die besoldungs- und personalrechtliche Stellung der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis Beschäftigten ..." Es kann sich hier nur um die pensionsrechtliche Stellung und nicht um die personalrechtliche Stellung handeln. Und grammatikalisch ist es auch nicht absolut formvollendet.

 

Tatsache ist, dass die Sorge vollkommen unberechtigt ist, denn wenn die Sorge berechtigt wäre, dann hätte es bereits Probleme in anderen Bereichen geben müssen, wo das – und das ist ja nur eine taxative Aufzählung – auch nicht vorgekommen ist.

 

Was zum Beispiel auch nicht vorkommt in der Aufzählung ist die Anwendbarkeit des Personalvertretungsgesetzes, und trotzdem zweifelt keiner daran, dass für die zugewiesenen Beamtinnen und Beamten das Personalvertretungsgesetz anwendbar ist.

 

Daher: Irgendwie und ewig grüßt das Murmeltier, aber ich denke, es gibt keine wirklichen Probleme. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Das Schlusswort hat die Frau Stadträtin. – Sie verzichtet.

 

Daher ist bereits erkennbar, dass es keine weiteren Wortmeldungen gegeben hat.

 

Wir kommen zur Abstimmung, die ich mit dem Abänderungsantrag der GRÜNEN einleite. Wer für den Abänderungsantrag der GRÜNEN ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist Grün und FPÖ. Das ist die Minderheit. Somit ist der Abänderungsantrag abgelehnt.

 

Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Das ist die SPÖ und die ÖVP. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Die FPÖ auch, Entschuldigung. Ich habe den Stadtrat als ersten gesehen und habe übersehen, dass er ja nicht mitstimmen kann. Das war ein Irrtum von meiner Seite, und es bedarf

 

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