«  1  »

 

Landtag, 21. Sitzung vom 27.04.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 44

 

und für sehr gut halten -, und er muss jetzt auch aufpassen, wann das Pferd mistet.

 

Gut, das heißt: Der Kutscher sitzt auf seinem Kutschbock und hat einige Dinge zu tun, und er ist auch dafür zuständig, dass die Pferdeäpfel da hineinfallen. Und in diesem Gutachten steht eben drinnen, dass die Funktionalität ein Kompromiss mit der Leichtigkeit und Optik, bei gutem Bedienungswillen des Kutschers aber sicherlich ausreichend ist.

 

Nun haben die Fiakerunternehmer und die Kutscher schon mehrmals geäußert, dass diese Auffangeinrichtungen nicht ihre Lösungsmöglichkeit sind, sondern dass sie weiterhin die Möglichkeit einer Straßenreinigung haben wollen, weil auch sie meinen, dass all das nicht sehr zielführend ist.

 

Noch einmal zu dem Gutachten, also dazu, wie sich die Veterinärmedizinische Universität vorstellt, was der Kutscher alles machen soll. Da steht nämlich auch drinnen, dass das Beobachten der Pferde und das rechtzeitige Öffnen des Beutels, wenn die Tiere misten, dazugehört. - Nun kennen die Kutscher und die Fiakerunternehmer ihre Pferde sehr gut, aber ob sie wirklich immer wissen, wann das Pferd den Drang verspürt, seine Pferdeäpfel loszuwerden, wage ich zu bezweifeln. Das heißt, das Problem der Pferdeäpfel in der Stadt werden wir dadurch nicht lösen.

 

Das zweite Problem, das wir haben, ist dass das Wundscheuern nach wie vor nicht verhindert wird. Das heißt, im Sinne des Tierschutzes ist das Problem dieser Auffangvorrichtungen - Exkrementtaschen, Pferdewindeln, Pooh-Bags, all diese Bezeichnungen, die es dafür gibt – nach wie vor nicht gelöst. Es wird davon ausgegangen, dass eine fachmännische Handhabung erfolgt - gut, davon kann man einmal ausgehen. Was ich hier sage, ist dass dieses Problem nicht gelöst ist. Das heißt, das Wundscheuern ist nach wie vor gegeben. (Abg Heinz Hufnagl: Könnte sein! Könnte sein!) Es haben sich ja nicht nur die Bezirksvorstehung Neubau und wir gegen dieses Gesetz in diesem Sinne ausgesprochen, sondern auch die MA 22, auch die Umweltanwaltschaft, auch "Vier Pfoten", auch der Wiener Tierschutzverein – sie alle haben diese Bedenken geäußert. Es wird jedoch mit diesem Gutachten, das ich vorhin schon zitiert habe, in einer Art und Weise argumentiert, dass man sich fragen muss, ob man damit in einer Begutachtungsfrist Leute, die sich wirklich Gedanken über den Tierschutz machen, abspeist, indem man ihnen mitteilt:

 

"Die Kritik an der Vorschreibung der Exkremententaschen beziehungsweise Kotauffangvorrichtungen ist wissenschaftlich nicht fundiert und kann somit die vorliegenden Gutachten der Veterinärmedizinischen Universität nicht entkräften."

 

Schön, das heißt: Alle Bedenken im Sinne des Tierschutzes sind wissenschaftlich nicht fundiert, auch wenn sich die Wiener Tierärztekammer ebenfalls dagegen ausspricht und sagt, dass das Wundscheuern nicht verhindert werden kann. Das zählt nicht, denn die Stadt Wien hat nun einmal für sich beschlossen, diese Pooh-Bags so umzusetzen und verpflichtend einzusetzen, ohne sich Gedanken darüber zu machen, ob es nicht andere Möglichkeiten gibt. Es gibt nämlich - oh Wunder! - auch andere Städte, die Fiaker haben, und die haben dieses Problem nicht; die haben es dadurch gelöst, dass es einen Reinigungsdienst gibt.

 

Wenn dann in dem Gesetz auch noch drinnen steht, dass mit ein Grund dafür, dass es dieses Gesetz geben soll - das ist im Vorblatt nachzulesen -, dass die Verwendung von Exremententaschen zwingend vorgeschrieben wird, der Umstand ist, dass sich "in der Praxis die Vertragsverhandlungen mit den Fiakerunternehmen über deren Beteiligung an den Kosten der Straßenreinigung als sehr schwierig erwiesen haben", dann muss ich fragen, was das für eine Gesprächskultur in dieser Stadt ist. Warum schafft es die Stadt nicht, sich mit den Fiakerunternehmen an einen Tisch zu setzen und für dieses Problem eine Lösung zustande zu bringen, die sinnvoll im Sinne des Tierschutzes, aber auch im Sinne der Fiakerunternehmer ist und diese nicht zwingt, diese Exkremententaschen zu verwenden, sondern, wie es jetzt schon passiert, ihnen die Möglichkeit gibt, einen Reinigungsdienst zu beauftragen? Diesen Reinigungsdienst haben die Fiakerunternehmer selbst beauftragt, und es funktioniert.

 

Ich möchte deshalb einen Antrag einbringen, der sich darauf bezieht, dass wir in diesem Gesetz weiterhin die Wahlmöglichkeit haben wollen, nämlich zwischen der Verwendung dieser Pooh-Bags, Exkremententaschen oder Pferdewindeln einerseits und dem Reinigungsdienst andererseits. Ich stelle deshalb folgenden Abänderungsantrag:

 

"Der Wiener Landtag wolle beschließen:

 

'Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über den Betrieb von Fiakerunternehmen und mit Pferden betriebenen Mietwagenunternehmen (Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetz) geändert wird, wird wie folgt geändert:

 

§ 12 Abs 5 lautet:

 

"Der Konzessionsinhaber hat durch geeignete Vorkehrungen sicherzustellen, dass jede durch feste Ausscheidungen der Zugpferde verursachte Verunreinigung der Straßen entweder verhindert (zum Beispiel durch Exkrementtaschen) oder ehebaldigst und kontinuierlich entfernt wird. Exkrementtaschen oder ähnliche Auffangvorrichtungen dürfen hinsichtlich ihrer Tiergerechtheit und Verkehrssicherheit entweder von einer veterinärmedizinischen Universität oder von einem Fachtierarzt für Pferdekunde und einem staatlich geprüften Gespannfahrer auf ihre Tauglichkeit überprüft werden."'"

 

Ein zweiter Punkt, der in diesem Gesetz nicht berücksichtigt wird, sondern wo immer so lapidar auf das Gesetz hingewiesen wird, das regelt, wie man mit Pferden in dieser Stadt umgehen muss, ist auch nicht gelöst: Die Standplatzfrage. Nach wie vor ist es so, dass sich die meisten Standplätze für die Fiaker in dieser Stadt in der prallen Sonne befinden. Es wird immer argumentiert, das Pferd sei ein Steppentier, und ein Steppentier stehe nun einmal in der Sonne. Nur: Der Unterschied zwischen einer Steppe und einer Stadt ist, dass es in der Steppe

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular