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Landtag, 21. Sitzung vom 27.04.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 44

 

interessiert natürlich ein besonderes Projekt auch, das in Ihrem Ressort in Auftrag gegeben wurde, nämlich der Bereich der von den Wienern gern aufgesuchten Wiener Hausberge. Und ich darf Sie daher fragen: Im Bereich Hochschwab, Rax, Schneeberg und Schneealpe wird unter der Leitung der Wiener Wasserwerke derzeit ein Karst-Forschungsprojekt betrieben, wie ist nun der Stand dieses Projektes?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Die Basisvorsorge für die Wienerinnen und Wiener ist zentrales Anliegen der Wiener Umweltpolitik. Im Bereich Wasser geht es natürlich darum, dass hier dauerhaft die Versorgung sichergestellt ist mit hochwertigem Trinkwasser einwandfreier Qualität und in ausreichender Menge. Wie gesagt, 95 Prozent unseres Trinkwasserbedarfs wird eben aus den Bereichen des Hochschwab, Schneealpe, Rax und Schneeberg gedeckt. Die gesamte Fläche ist mehr als rund 1 000 Quadratkilometer und dieser Bereich ist nun einmal Karst. Und diese Karst-Forschung hat daher wesentliche Bedeutung für die Sicherung der Trinkwasserreserven und der Trinkwasserqualität der Stadt Wien. Hier geht es im wesentlichen um die unterirdische Entwässerung dieser Bereiche, dieser Karstgebiete. Wir haben daher bereits im Jahr 2001 begonnen, ein Interreg-Programm durchzuführen.

 

Hier geht es um eine Grundlagenerhebung im Bereich der Karst-Forschung und hier wurde in erster Linie ein geographisches Informationssystem geschaffen zur Optimierung des Quellschutzes und diese Ergebnisse haben dann auch weltweit Beachtung gefunden. Das INTERREG II - Programm wurde gemeinsam mit Italien, mit Kroatien und Slowenien durchgeführt - diese Projekte sind natürlich auch im Internet öffentlich verfügbar - und darauf aufgebaut wurde ein neues Folgeprojekt, das Folgeprojekt Interreg III B, kurz gesprochen Projekt KATER II, und dieses Projekt wird dann bis Ende 2006 laufen. Hier geht es im Wesentlichen darum, dass Wassergewinnungsgebiete in Karstgebieten im mitteleuropäischen, adriatischen, südosteuropäischen und im Donauraum untersucht werden.

 

Hier wird in erster Linie eine detaillierte geologische Karte des gesamten Gebietes erstellt werden. Es wird eine karstmorphologische Karte erarbeitet werden und darauf aufgebaut erfolgt dann die Erarbeitung hydrogeologischer Karten, um hier zu untersuchen, welche Verletzlichkeit, welche Verweilzeiten und welche Speicherkapazitäten in diesen Karstbereichen vorhanden sind. Wesentlich ist selbstverständlich auch der Aufbau eines Messstellennetzes. Mit diesem Projekt KATER II, das auch international Anerkennung findet, ist es möglich, bis zum Jahr 2006 Ergebnisse zu erhalten und Wien hat damit wiederum einen wesentlichen Grundstein gesetzt - auch auf internationaler Ebene -, dass hier die Versorgung mit sauberem Trinkwasser, mit Quellwasser hervorragender Qualität aus den Karstgebieten, gesichert ist, und hier bedanke ich mich ganz besonders bei der MA 31 für dieses Engagement im Bereich der Europäischen Union.

 

Präsident Johann Hatzl: Wir kommen zur 3. Anfrage (FSP/01745/2004/0001-KGR/LM).

 

Sie ist von Herrn Abg Ellensohn (Grüner Klub im Rathaus) gestellt und an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal gerichtet: Frau Stadträtin, Sie haben vor kurzem das Wiener Antidiskriminierungsgesetz zur Begutachtung vorgelegt. Dabei mussten wir mit Erstaunen feststellen, dass im Wiener Antidiskriminierungsgesetz zwar die sogenannte "Rasse" und ethnische Herkunft vorkommen, zahlreiche diskriminierte Gruppen aber fehlen - insbesondere Diskriminierungen auf Grund der sexuellen Identität oder Orientierung, des Alters, der Religion und der weltanschaulichen Überzeugung. Frau Stadträtin, warum sind diese Gruppen im Wiener Antidiskriminierungsgesetz nicht berücksichtigt?

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Ich habe Ihrer Anfrage entnommen, dass Sie erstaunt sind über die Gruppen, die in unseren Antidiskriminierungsgesetzen drinnen stehen. Diese Überraschung überrascht mich, denn ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass Sie die EU-Richtlinie kennen, und dann werden Sie auch wissen, dass es zwei EU-Richtlinien gibt.

 

Eine, die sich auf allgemeine Rechtsangelegenheiten bezieht, und die in Wien relativ eingeschränkt sind, weil sie natürlich nur in jenen Bereichen umgesetzt werden können, in denen wir eine landesgesetzliche Kompetenz haben und in denen genau der Begriff Rasse verwendet wird. Auch in dieser EU-Richtlinie, wo wir noch lange überlegt haben, wie wir diesen Begriff umsetzen, weil er natürlich im Deutschen einen Klang hat, den wir alle nicht wollen, aber es gibt ja sehr präzise und sehr genaue Überlegungen und im Übrigen sind wir in der Erläuterung des Gesetzes auch genau darauf eingegangen.

 

Und dann gibt es eine zweite Richtlinie mit einem weiteren Bereich von definierten Gruppen die zu schützen sind, und auch diese haben wir ganz genau auf Wiener Ebene umgesetzt.

 

Ich kann das Erstaunen also nicht teilen. Ich darf Ihnen das auch sagen, denn das ist eine Kritik an den EU-Richtlinien, die mir neu ist und die es bisher nicht gegeben hat. Wir haben das getan, wozu ich stehe, und was ich auch für richtig halte, nämlich sehr genau diese EU-Richtlinien umgesetzt.

 

Warum? Zum einen haben wir - und das habe ich ja auch, ich glaube sogar von dieser Stelle aus versprochen -, bevor wir mit unseren beiden Wiener Gesetzen, das eine ist eine Novelle des Dienstrechtes, eine Antidiskriminierungsnovelle das eine, das andere ist ein eigenes Gesetz in diesen beschränkten aber doch wichtigen Bereichen, in denen wir landesgesetzliche Kompetenzen haben, dass wir, bevor wir in Begutachtung gehen, ich die wichtigsten NGO's zu einem Round Table einladen werde, was ich auch getan habe. Und dort ist diese

 

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