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Landtag, 20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 56 von 56

 

15a-Vereinbarung einvernehmlich beschließt, über alle Weltanschauungen hinweg. Es gibt Rechtssicherheit für die Menschen, die in dieses Land kommen, es gibt Hilfestellung, es gibt Hilfestellung für die Jugendlichen und Kinder, die weiterhin zur Jugendwohlfahrt gehören. Es war eine mehrjährige Verhandlung, es gab etliche oberstgerichtliche Entscheidungen, doch im Dezember konnte dieser Vertrag ausgearbeitet werden.

 

Ich möchte noch sagen, dass ich es demokratiepolitisch wichtig finde, dass man, wenn man verschiedener Meinung ist, durchaus auch ein Höchstgericht anruft und sich diese Entscheidung dann ansieht und damit für sich selbst Rechtssicherheit hat. Ich glaube, es ist das gute Recht jedes Menschen und jeder Partei, eine oberstgerichtliche oder höchstgerichtliche Entscheidung zu erhalten.

 

Ich bin froh, dass trotz einer kontroversiellen Debatte die Abstimmung doch eine Einheitlichkeit bringen wird, und danke Ihnen dafür schon jetzt.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. – Wir kommen nun zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dieser Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke schön. Das ist einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 2 der Tagesordnung. Sie betrifft die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art 15a B-VG, mit der die Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird.

 

Ich bitte die Berichterstatterin, Frau amtsf StRin Mag Brauner, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Auf ausdrücklichen Wunsch in aller Kürze: Ich bitte, diesem Vorschlag zuzustimmen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Zu Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dieser Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist auch einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 4 der Tagesordnung. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (16. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (22. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (17. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995) und das Wiener Personalvertretungsgesetz (7. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz) geändert werden sowie das Gesetz über die Fortzahlung der Dienstbezüge an Bedienstete der Gemeinde Wien während freiwilliger Waffenübungen aufgehoben wird.

 

Frau Berichterstatterin, ich bitte Sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bitte, auch den schon beschriebenen Gesetzesveränderungen zuzustimmen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Es liegt ebenfalls keine Wortmeldung vor. – Wir kommen daher gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung Ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolg nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt.

 

Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Weg bekannt gegeben.

 

Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche noch einen angenehmen Nachmittag.

 

(Schluss um 15.11 Uhr.)

 

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