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Landtag, 20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 55 von 56

 

effiziente Versorgung zu sichern.

 

Mit dieser Vereinbarung, meine Damen und Herren, wird eine für Österreich wichtige Aufgabe gerecht aufgeteilt; gerechter als bisher. Nach der neuen Regelung entfallen auf Wien etwa 20 Prozent aller Aufgaben und Verantwortlichkeiten, wie das der Größe Wiens in der Relation zu anderen Ländern fairerweise entspricht. In der Vergangenheit war das anders. So wurden zum Beispiel etwa drei Viertel aller unbegleiteten minderjährigen Menschen in Wien betreut, weil die Zuständigkeit einfach abgewälzt wurde, da die entsprechenden Versorgungsangebote sowie die Versorgungsbereitschaft anderer Bundesländer nicht vorhanden war. Man kann hier nicht nur von der Sogwirkung einer Großstadt reden, wenn man den Betroffenen einen Fahrschein in die Hand drückt und keine Versorgungsangebote macht.

 

Wir wissen auch alle, wie lange Bundesminister Strasser sich Zeit gelassen hat, um die notwendigen Einrichtungen für diese unbegleiteten Jugendlichen zu schaffen. Wir haben in der Zwischenzeit aber auf diese Probleme reagiert und in der MA 11 das Kompetenzzentrum eingerichtet, das in dieser Frage alle Aufgaben des Bundes den Jugendlichen gegenüber übernommen hat. Diese Aufgaben werden ab jetzt auf die neun Landesstellen und die Erstaufnahmestellen verteilt. Das sind natürlich neu geschaffene Strukturen, die diese Aufgaben in Zukunft aufgeteilt übernehmen werden. Die sich daraus ergebenden Veränderungen werden von uns in einem Veränderungsprozess professionell begleitet und umgesetzt, damit es in Hinkunft zu keinen Verschlechterungen und neuen Ungerechtigkeiten kommen kann.

 

Ein weiterer Punkt bei der Umsetzung dieser Vereinbarung sind die einheitlichen Standards im Betreuungsangebot, die – wie der Bürgermeister heute in der Aktuellen Stunde schon gesagt hat – gemeinsam mit den erfahrenen NGO-Organisationen umgesetzt werden. Und hier, meine Damen und Herren, werden wir darauf achten, dass es zu keinen großen Versorgungseinheiten mit 1 000 Plätzen, mit 1 800 Plätzen kommt, wie es vom Bund betrieben wird. Es soll keine Versorgungsghettos in einem Ort geben, sondern eine gute regionale Verteilung.

 

Darüber hinaus wird es aber sehr wichtig sein, dass wir eine soziale Akzeptanz in diesem Bereich und für diese Aufgabe schaffen, dass wir einen Bezug mit den Nachbarn dort schaffen, damit es an den Standorten zu einer guten Kommunikation mit der Bevölkerung und zu einer Information aller Betroffenen kommt. Außerdem werden wir natürlich auch eine Landesbeiratsstelle für Asylwerber einrichten.

 

Bei all diesen Vorhaben, nicht nur in Wien, sondern in den anderen Bundesländern, war es natürlich nicht früchtetragend, als im Dezember der Bundesminister Strasser seine Aussage getätigt hat, dass die neuen Versorgungseinrichtungen in den Bundesländern nur mit Zustimmung der jeweiligen Bürgermeister errichtet werden können. Das hat die Schaffung dieser neuen Möglichkeiten natürlich nicht gerade vereinfacht und beschleunigt.

 

Uns in Wien ist diese politische und soziale Verantwortung aber sehr wichtig, und wir werden uns auch weiterhin dieser Verpflichtung stellen. Wir werden die Situation langsam verändern und anpassen und in einem begleitenden Prozess evaluieren.

 

Gerade die Gruppe – Frau Kollegin Jerusalem ist jetzt nicht da – der unbegleiteten Minderjährigen ist uns in diesen Aufgaben sehr wichtig. Bei den unbegleiteten Minderjährigen wird die Landesleitstelle gemeinsam mit der Magistratsabteilung 11 sehr genau darauf achten, dass die Jugendlichen analog dieser festgelegten Standards betreut werden. Wir werden sicher keine Zwangsverlegungen und Kindertransporte in die Bundesländer veranstalten. Wir haben klare politische Aufträge an die verantwortlichen Stellen, den Fonds Soziales Wien und die MA 15, erteilt. Das Umsetzungskonzept ist gerade im Erstellen und wird demnächst auch im zuständigen Ausschuss behandelt.

 

Natürlich gilt für diese Jugendlichen nach wie vor auch das Jugendwohlfahrtsgesetz. Hier werden eben die vorhandenen Strukturen mit neu geschaffenen Strukturen ineinander greifen und für den Schutz und die Betreuung dieser Jugendlichen Sorge tragen.

 

Meine Damen und Herren! Ich habe mich im Ausschuss – und ich hoffe, ich kann es auch für die Abstimmung heute hier sagen – wirklich sehr gefreut, dass es Einstimmigkeit gegeben hat bei dieser Verordnung. Für mich war es ein wirklich besonderes Zeichen für eine richtige Entwicklung, dass es in dieser Sache endlich ein gemeinsames Selbstverständnis gibt und dass auch Wien ohne parteipolitisches Schielen auf irgendwelche Vorteile seine Verantwortung übernimmt.

 

Das ist wieder eine Bestätigung mehr, dass Wien, wie wir das heute und auch in den wissenschaftlichen Berichten lesen konnten, zu Recht das Prädikat einer der lebenswertesten Städte dieser Welt erhalten hat.

 

Wir werden dieser Vereinbarung gerne zustimmen und haben uns dafür eingesetzt, aber unabhängig von dieser Zustimmung und im Interesse der Betroffenen ist es doch notwendig, einige Anmerkungen zum Asylgesetz zu treffen.

 

Es ist sehr wichtig zu betonen, dass diese Vereinbarung absolut nichts, aber schon absolut nichts mit dem auch in Kraft getretenen Asylgesetz zu tun hat. Wir haben schon mehrmals unsere Stellung dazu bekundet, weil wir das eben im Interesse dieser Menschen machen, dass wir eine soziale Grundversorgung in einem funktionsfähigen und tragfähigen Kompromisskonzept sicherstellen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 

Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Es war für mich sehr erfreulich, dass sowohl in der Landesregierung wie auch im Ausschuss Zustimmung zu dieser 15a-Vereinbarung gegeben worden ist. Ich finde es sehr wichtig, dass man gerade eine so wichtige

 

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