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Landtag, 20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 39 von 56

 

und darauf ist ja bereits hingewiesen worden - nur mehr nach dem Angestelltengesetz vornehmen, nach dem Angestelltenkollektivvertrag. Und genau hier bei diesen Punkten setzt auch die Kritik der Arbeiterkammer ein. Hier setzt die Kritik ein, weil noch völlig unklar ist, welche Tochtergesellschaften dieser Fonds gründen wird, weil unklar ist, wie groß diese Töchter sind, weil unklar ist, ob dort ein Betriebsrat eingerichtet wird. Es herrscht also derzeit noch völlige Rechtsunsicherheit in diesem Bereich und die Arbeiterkammer kritisiert daher eben ausdrücklich, dass auf Grund dieser Rechtsunsicherheit ein fehlender Schutz der Arbeitnehmer eintreten könnte, und die Arbeiterkammer befürchtet daher auf Grund dieser Husch-Pfusch-Aktion eben auch ausdrücklich eine Verschlechterung des Arbeitnehmerschutzes. (Abg Mag Sonja Wehsely: Überlegen Sie einmal den ersten Satz der Stellungnahme der Arbeiterkammer!)

 

Meine Damen und Herren, durch die Gründung des Fonds wird auch – und das ist mindestens genauso wichtig – die Prüfungszuständigkeit der Volksanwaltschaft in diesen Bereichen ausgeschaltet. Und ich meine, dass dieser Punkt nicht unbeabsichtigt ist, ich glaube nicht, dass diese Ausschaltung der Volksanwaltschaft ein unbeabsichtigter Fehler im Rahmen einer solchen Husch-Pfusch-Gesetzgebung ist. Ich meine, dass diese Ausschaltung vielmehr der bewusste politische Wille der Mehrheit in diesem Haus ist, und das hat ja auch die Diskussion im Ausschuss gezeigt. Die Diskussion im Ausschuss hat gezeigt, dass bei der Mehrheit der politische Wille zur Kontrolle durch die Volksanwaltschaft fehlt. Es gäbe ja Möglichkeiten, dass wir gemeinsam nach legistischen Wegen suchen, wie die Volksanwaltschaft für diesen ausgegliederten Bereich zuständig gemacht werden könnte. Es gibt mehrere legistische Vorschläge dazu, aber es war die Mehrheitsfraktion im Ausschuss ja nicht einmal bereit, über solche legistische Möglichkeiten zu diskutieren, und die Mehrheitsfraktion hat im Ausschuss ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass diese Ausschaltung der Volksanwaltschaft politisch eigentlich durchaus gewollt ist.

 

Und, meine Damen und Herren, die betroffene Volksanwaltschaft selber hat ja auch im Begutachtungsverfahren einen solchen legistischen Weg vorgeschlagen, die Volksanwaltschaft selber hat ja ausdrücklich eine Novelle zu unserer Wiener Stadtverfassung hier vorgeschlagen. Sie hat vorgeschlagen, dem § 139a der Wiener Stadtverfassung einen neuen Absatz 2 einzufügen mit der ganz einfachen Formulierung: “Die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft erstreckt sich auch auf die Tätigkeit des Fonds Soziales Wien.“

 

Und, Frau Stadträtin, beim letzten Bericht der Volksanwaltschaft hier in diesem Haus hat ja auch Herr Volksanwalt Kostelka - und ich erinnere mich noch ganz genau daran - von diesem Pult aus eine solche Bestimmung eingefordert.

 

Herr Volksanwalt Kostelka hat von diesem Pult aus erst vor wenigen Wochen kritisiert, dass durch die laufenden Ausgliederungen die Volksanwaltschaft eigentlich in Wien immer mehr ausgeschaltet wird. Und Kostelka hat zielgenau von dieser Stelle aus aufgefordert, eben der Volksanwaltschaft ein Kontrollrecht einzuräumen, und auch die Freiheitliche Fraktion fordert Sie daher hier wieder auf, nehmen Sie diese Ausschaltung der Volksanwaltschaft zurück und respektieren Sie wenigstens die parlamentarischen Kontrollrechte in diesem Landtag. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Meine Damen und Herren, diese Ausgliederung berührt ja auch ganz grundsätzlich das Selbstverständnis dieses Hauses, das Selbstverständnis eines Landtages, denn es erhebt sich ganz grundsätzlich die Frage, wo kann ein Gemeinderat hier sein Informationsrecht, sein Interpellationsrecht bezüglich dieser ausgegliederten Rechtsträger geltend machen.

 

Und diese Frage ist ja auch demokratiepolitisch so aktuell, weil die Ausgliederungen ja laufend die Budgethoheit dieses Wiener Landtages immer mehr aushöhlen. Und wenn wir allein auf die letzten fünf Jahre zurückblicken, so sind in diesen fünf Jahren Rechtsträger mit einem Budgetvolumen von 6 Milliarde EUR ausgegliedert worden.

 

Die Wiener Stadtwerke 1999, dann Wiener Wohnen im Jahr 2000, 2002 waren es dann die Museen und unsere Spitäler, der Krankenanstaltenverbund, und heuer, 2004, soll eben dieser Fond mit einem gewaltigen Aufgabenbereich im Sozialbereich der Stadt folgen. Und es macht dieses außerbudgetäre Volumen dann insgesamt schon 6 Milliarde EUR aus. Im Vergleich dazu hat das gültige Budget, das wir für dieses Jahr beschlossen haben, das ordentliche Budget der Stadt, noch ein Volumen von 9 Milliarde EUR. Das heißt also nichts anderes, als 6 Milliarde EUR außerbudgetär gegen 9 Milliarde EUR eigentliches Budgetvolumen. Das heißt nichts anderes, als dass bereits 40 Prozent der Tätigkeiten der Stadt außerbudgetär stattfinden. 40 Prozent finden bereits in einem Bereich außerhalb unseres Budgets statt und das bedeutet natürlich, dass die Budgethoheit dieses Landtages durch diese Entwicklung ja ganz gewaltig ausgehöhlt wird. Das heißt nichts anderes, als dass die Budgethoheit dieses Wiener Landtages für 40 Prozent der Tätigkeiten der Stadt überhaupt nicht mehr, oder nur mehr sehr, sehr eingeschränkt existiert.

 

Und wir haben daher ja in der letzten Budgetdebatte auch sechs konkrete Beschlussanträge eingebracht. Wir haben in sechs Anträgen eine laufende Berichterstattung aller ausgegliederter Rechtsträger verlangt, eine laufende Berichterstattung an diesen Gemeinderat, an diesen Landtag, etwa durch Quartalsberichte. Und es ist sehr wohl eine solche laufende Berichterstattung ein Mindesterfordernis für die Wahrung der Budgethoheit dieses Hauses und wir hätten mit solchen Quartalsberichten die Möglichkeit, die Budgethoheit dieses Hauses wieder herzustellen, wir hätten die Chance, mit solchen Quartalsberichten die Budgethoheit des Wiener Landtages umfassend wieder herzustellen und umfassend auch im außerbudgetären Bereich für die Zukunft zu garantieren.

 

Aber, meine Damen und Herren, wir können uns erinnern, es sind alle diese freiheitlichen Beschlussanträge in der Budgetdebatte abgelehnt worden. Und auch diese

 

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