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Landtag, 19. Sitzung vom 29.01.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 16 von 48

 

einer Meinung mit mir sind, bis zur Pensionsharmonisierung, wo ich aus mehrfachen Äußerungen von Ihnen weiß, dass Sie für eine solche in der Tat eintreten.

 

Wie weit sind nun die Vorarbeiten zu einer Pensionsharmonisierung gediehen? Nach wie vor ist es un-verständlich, warum Gemeindebeamte mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen, Bundesbedienstete das erst mit 61 ½ Jahren bis mittelfristig 65 Jahren können, ebenso wie Arbeitnehmer und Arbeitsnehmerinnen in Wien, die das auch nicht mit 60, sondern frühestens mit 61 ½ Jahren können. Haben Sie die Absicht, in diese Gespräche auch Fraktionen einzubinden? Wann wird es diesbezüglich einen Gesetzesentwurf von Ihnen geben.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Renate Brauner: Ich weiß zwar nicht, was die Pensionsharmonisierung mit dem Zuweisungsgesetz zu tun hat. Wir sind heute nicht nur hellseherisch, sondern auch weit interpretativ, aber es soll mir recht sein.

 

Auch diese Sache lässt sich sehr kurz beantworten. Im Gegensatz zum Bund lege ich Wert darauf, Bestimmungen gemeinsam mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu diskutieren, respektive mit deren Interessenvertretung, der Personalvertretung und der Gewerkschaft. Diese Gespräche sind im Laufen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. – Wir kommen zur vierten Zusatzfrage: Herr Abg Barnet.

 

Abg Günther Barnet (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin, da Sie die Bediensteten angesprochen haben: Nach dem, was wir auch im letzten Sonderlandtag diskutiert haben, gehe ich einmal davon aus, dass nicht jeder Bedienstete der MA 12 oder 47, der jetzt in die MA 15°A übergeführt wird und dann in den Fonds Soziales Wien, wirklich begeistert sein wird. Da wird es den einen oder anderen geben, der das nicht will, auch wenn Sie ihn mit diesem Gesetz dazu zwingen könnten.

 

Wie wird das – da ich nach Ihrer letzten Wortmeldung davon ausgehe, dass Sie auf die Bediensteten Rücksicht nehmen – in diesem Fall gehandhabt werden, wenn jemand sagt, ich möchte nicht in den Fonds Soziales Wien gehen, ich möchte in der Hoheitsverwaltung, in der öffentlichen Verwaltung des Magistrats bleiben?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Da möchte ich zuerst grundsätzlich bemerken, dass ich das, was ich vorher in der Theorie gesagt habe, natürlich auch in der Praxis umgesetzt habe. Dieses Zuweisungsgesetz ist mit Zustimmung und nach Gesprächen mit Gewerkschaft und Personalvertretung beschlossen worden. Es wurde also nicht gegen den Willen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen durchgedrückt, sondern gemeinsam mit der Interessenvertretung. Natürlich kann es sein, dass es von dem einen oder anderen Versetzungswünsche gibt, und da kann ich Ihnen sagen, Herr Abgeordneter, ändert sich auch in der Praxis überhaupt nichts gegenüber der jetzigen Situation. Wie ich schon sagte, ändert sich dienstrechtlich gar nichts. Das heißt, es gibt grundsätzlich für niemanden in unserem Haus einen Rechtsanspruch auf Versetzung, auch wenn weiter die MA 12, um ein Bespiel zu nennen, existieren würde, hätte niemand einen Rechtsanspruch zu sagen, ich will jetzt woanders hin, aber die Möglichkeit des Wechsels besteht selbstverständlich weiter. Das heißt, es ist jedem Mitarbeiter, jeder Mitarbeiterin, auch wenn er/sie nach diesem Zuweisungsgesetz im Fonds Soziales Wien arbeiten wird – wir sprechen ja noch von der Zukunft –, unbenommen, einen Versetzungswunsch zu äußern, sich um eine Versetzung zu bemühen. Und ganz besonders ist es ihnen unbenommen, sich um höhere Dienstposten, die ja auch entsprechend ausgeschrieben werden, zu bewerben, und sie haben genau dieselbe Chance, diesen höheren Dienstposten zu bekommen oder auch nicht, wenn die Qualifikation entspricht, wie vorher. Also auch in diesem Fall ändert sich für den Einzelnen gar nichts. Versetzungsmöglichkeiten gibt es, Rechtsanspruch gibt es keinen, Bewerbungsmöglichkeiten für höhere Dienstposten gibt es, Rechtsanspruch gibt es da natürlich auch genauso wie vorher keinen.

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Damit ist auch die Fragestunde erledigt.

 

Wir kommen zur Aktuellen Stunde. Der Klub der Wiener Freiheitlichen hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Die Transitlawine rollt – Wo bleiben Wiens Gegenkonzepte" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt.

 

Ich bitte den Erstunterzeichner, Herrn Abg Dr Madejski, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit 10 Minuten begrenzt ist. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

Abg Dr Herbert Madejski (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Es steht unzweifelhaft fest, es ist bewiesen – ich glaube, da werden Sie mir nicht widersprechen können –, dass die Sozialdemokratie in der Zweiten Republik bis auf wenige Ausnahmen immer in der Bundesregierung gesessen ist. Es ist unzweifelhaft und es ist bewiesen – und da werden Sie mir auch nicht dagegen sprechen –, dass gerade Ihre Partei in der Zweiten Republik bis Februar 2000 das Verkehrsministerium besetzt hatte (ironische Heiterkeit bei der SPÖ) beziehungsweise hier gearbeitet hat. Es steht unzweifelhaft fest, dass Sie in Wien in der Zweiten Republik bis auf wenige Ausnahmen, bis auf wenige Jahre den zuständigen Stadtrat für Planung gestellt haben. Es steht unzweifelhaft fest, dass seit 1996 Verhandlungen betreffend die EU-Osterweiterung seitens der EU im Gange sind, und es steht unzweifelhaft fest, dass alle gewusst haben, dass in wenigen Monaten diese EU-Osterweiterung heuer auch formal auf uns zukommt.

 

Es steht aber auch unzweifelhaft fest, dass Wien keine Südumfahrung hat, obwohl Sie 50 Jahre an der Macht waren. Es steht unzweifelhaft fest, dass es keine Nordostumfahrung gibt. Es steht unzweifelhaft fest, dass es keine geordnete, keine ordentliche Verkehrsverbindung, weder Bahn noch Straße, Richtung Preßburg gibt. Und wenn Sie die Berichte im Fernsehen hören und in den

 

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