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Landtag, 19. Sitzung vom 29.01.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 48

 

lächerliche 60 Meter erhöht haben, mit dem § 69 gebaut. Jetzt sind es keine Türme, jetzt ist es flach und lang. Im Prinzip ist es egal, denn das Wesentliche ist – Sie haben schon gesagt, Sie wollen den Beschlüssen des Bauausschusses nicht vorgreifen –, dass es dort, so wie es jetzt ausschaut, eine, sagen wir einmal, Pattsituation geben wird, und der Vorsitzende des Bezirksbauausschusses wird dann entscheiden müssen, ob das eine unwesentliche Abweichung ist oder nicht.

 

Jetzt will ich die Qualität des Vorsitzenden des Bezirksbauausschusses …

 

Präsidentin Erika Stubenvoll (unterbrechend): Kommen Sie dann zur Frage.

 

Abg Günter Kenesei (fortsetzend): … in keinster Weise in Zweifel ziehen, aber halten Sie eine Entscheidung, die dann ausschließlich mit der Stimme des Vorsitzenden im Bauausschuss getroffen wird, für eine sinnvolle, für eine stadtplanerisch nachvollziehbar und für eine demokratiepolitisch richtige Entscheidung?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Auch diese Zusatzfrage hat wirklich eine neue Qualität, weil Sie mich nach etwas fragen, was ich nur mit absolut hellseherischen Fähigkeiten überhaupt erkennen könnte. Ich verstehe zwei Dinge an dieser Frage nicht: erstens die hellseherische Qualität, die mir abverlangt wird – ich habe keine Ahnung, ob dort eine Pattsituation ist, ich habe keine Ahnung, ob dort der Vorsitzende mit Dirimierungsrecht entscheiden wird über etwas, wofür es bis zur Stunde nicht einmal einen Einreichplan gibt –, und das Zweite, was ich nicht verstehe, ist der vorwurfsvolle Ton, der an mich gerichtet ist, dafür, dass jemand seinen Rechtsanspruch wahrnimmt und einen § 69-Antrag stellt, als ob ich etwas dafür könnte, dass da jemand einen Antrag – und sei er noch so absurd – nach § 69 stellt.

 

Herr Abgeordneter, es tut mir Leid, ich kann diese Frage, ob ich es demokratiepolitisch für sinnvoll halte, dass jemand sein Dirimierungsrecht nützt, nicht beantworten, ich kann aber eine dahinterstehende Frage, die Sie vielleicht auch so gemeint haben, beantworten – das wäre dann genau dasselbe wie vorhin: Wenn jemand glaubt, dass er eine Fläche beanspruchen kann, wo beim besten Willen niemand – einschließlich des Verwaltungsgerichtshofes aus seiner bisherigen Judikatur heraus – sagen kann, dass dies eine geringfügige Abweichung ist, dann denke ich, ist er nicht gut beraten

 

Ich habe meine Wortwahl in der Erstbeantwortung auch deswegen so bedenkensvoll getroffen, wie ich sie gewählt habe, denn eines steht mit Sicherheit fest: Wenn jemand glaubt, er muss übertreiben, dann wird er natürlich sowohl bei der Verwaltung als auch bei den Gerichtshöfen sein Problem haben. Im gegenständlichen Fall – um auch meine hellseherischen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen – erahne ich, dass er Probleme bekommen wird.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. – Herr Abg Neuhuber, die vierte Zusatzfrage, bitte.

 

Abg Mag Alexander Neuhuber (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Zuerst einmal, um der Legendenbildung in diesem Haus entgegenzuwirken. Unsere Anfrage und Kritik hat sich natürlich nicht um die Errichtung des Schlosses Schönbrunn gerichtet, sondern es ging hier um ein anderes Projekt. Ich bin voll der Hochachtung vor Ihrer Demut, den autonomen Bauausschüssen nicht vorgreifen zu wollen, freue mich aber, dass ich jetzt doch einen Kommentar eines Wiener Bürgers – auch wenn es Erdberg und nicht Ottakring betrifft –, heraushören konnte –, nämlich dass man vielleicht besser beraten sei, derartige wesentliche Eingriffe in das Stadtbild über die Flächenwidmung und nicht über den 69er zu machen.

 

Ist diese meine Auslegung auch für das Arsenal und dieses Bauwerk zutreffend?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Also ich würde Ihnen niemals unterstellen, dass Sie auch nur einen Funken von Bösartigkeiten gegen Schönbrunn sagen. Das ist gar keine Frage. Auf die Idee wäre ich gar nicht gekommen, und ich darf Ihnen versichern, eine derartige Legende wäre so unglaubwürdig, dass sie schon gestorben wäre, bevor sie geboren wurde. Also was das betrifft, brauchen Sie sich wirklich keine Sorgen zu machen.

 

Was die Interpretation des Wiener Bürgers betrifft, die er hier in privilegierter Weise vom Rednerpult des Wiener Gemeinderates respektive Landtages machen darf, so ist Ihrer Interpretation, wenn man sie abstrahiert und allgemein gültig stellt, durchaus so zuzustimmen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. – Damit ist die 4. Anfrage erledigt.

 

Die 5. Anfrage (FSP/00333/2004/0001-KFP/LM) wurde von Herr Abg Günther Barnet gestellt und ist an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal gerichtet: Welche Auswirkung wird das Zuweisungsgesetz für die Bediensteten der Stadt Wien haben?

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Die Frage, welche Auswirkungen das Zuweisungsgesetz für die Bediensteten der Stadt Wien hat, interpretiere ich in die Richtung, dass wir von dem Zuweisungsgesetz zum Fonds Soziales Wien sprechen. Das ist der Formulierung der Anfrage nicht zu entnehmen, aber nachdem wir gerade über hellseherische Fähigkeiten gesprochen haben, stelle ich sie unter Beweis und gehe davon aus, wir reden von dem Fonds Soziales Wien.

 

Die Frage lässt sich sehr kurz und prägnant beantworten. Es hat in dienst- und besoldungsrechtlicher Form keinerlei Auswirkungen – das wird in diesem Gesetz auch explizit drinnen stehen –, es hat auch pensionsrechtlich keinerlei Auswirkungen für die Bediensteten. Was neu sein wird, ist, dass die zugewiesenen Bediensteten beim Fonds dann in Zukunft in gewissen Fragen von einem Betriebsrat vertreten werden – wobei es da

 

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