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Landtag, 19. Sitzung vom 29.01.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 48

 

einen derartigen Neubau auch noch immer als sowohl gerechtfertigt als auch geringfügig ansehen?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Zunächst einmal gebe ich Ihnen in einem Punkt schon Recht: Unabhängig vom politischen Couleur haben Planungsstadträte und Baustadträte immer den § 69 als ein Werkzeug, ein Tool gesehen, um bestimmte eventuell außerhalb der Norm befindliche Bauformen zu ermöglichen, und ich halte das, nachdem die Zustimmung des Bauausschusses als eines demokratischen Gremiums auch erforderlich ist, nicht nur für zulässig, sondern auch für wirklich sinnvoll, in der Sache selbst sinnvoll. Denn nicht alles lässt sich über einen Kamm scheren, und gelegentlich ist es schon notwendig, eine solche Ausnahmebestimmung auch in Anspruch zu nehmen. Im Übrigen wissen Sie, dass diese Ausnahmegenehmigungen maximal 4 Prozent aller Baugenehmigungen in der Stadt Wien ausmachen, also in der Tat auch als Ausnahmegenehmigungen in der Praxis zu sehen sind.

 

Was nun dieses konkrete Projekt betrifft, so habe ich nicht die Absicht, Behördenentscheidungen oder Entscheidungen des Bauausschusses der zuständigen Bezirksvertretung vorab zu präjudizieren. Das steht mir nicht zu, und auch meine demokratische Grundgesinnung würde das nicht zulassen, aber ich darf Ihnen versichern, dass Flächeninanspruchnahmen und Kubaturinanspruchnahmen, die es ermöglichen würden, etwa das Schloss Schönbrunn nach § 69 zu genehmigen, mir doch etwas übertrieben erscheinen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. – Wir kommen zur zweiten Zusatzfrage: Herr Abg Dr Madejski, bitte.

 

Abg Dr Herbert Madejski (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

 

Sie wissen selbst, wir haben vor über einem Jahr die Untersuchungskommission zur Flächenwidmungspraxis in Wien abgeschlossen – mit mehr oder weniger Erfolg, es kommt darauf an, aus welcher Sichtweise man das betrachtet –, und ein Ergebnis wurde damals von allen, auch vom Stadtrat, hervorgehoben, nämlich dass man bei Neubauten in Zukunft sehr restriktiv – Sie haben das heute gesagt – mit dem 69er umgehen wird. Wenn man einen Plan einreicht, muss man eigentlich wissen, was man will. Es ist nicht einzusehen, dass man dann mit Tricks in die Bezirksbauausschüsse geht, wo meistens nicht die Fachleute sitzen – das will ich nicht abwertend sagen –, und wenn dort etwas beschlossen wird, dann ist es einfach beschlossen. Aber man wählt hier diesen neuen Weg.

 

Im letzten Jahr sind allein in unserem Bezirk von ungefähr 25 neuen Bauten über die Hälfte schon wieder mit § 69 eingereicht worden. Das zeigt mir, dass offensichtlich die Baubranche, die Architekten und alle, die damit befasst sind, das nicht sehr ernst nehmen, was Sie und der Herr StR Schicker in dieser Richtung sagen.

 

Im Zuge von Wien Mitte Neu – und das liegt mir wirklich am Herzen; ich höre ja allgemein die Euphorie, dass es jetzt nicht höher wird, es waren zwar vorgestern um 2 Uhr noch 60 Meter, um 3 Uhr 65 Meter, und um 4 Uhr waren es dann 70 Meter, soll sein – möchte ich Sie fragen, Herr Bürgermeister: Können Sie garantieren, dass bei diesem Neubau Wien Mitte kein § 69 zur Anwendung kommt, oder glauben Sie, dass das nicht möglich ist, trotz Ihrer demutsvollen Haltung heute und Ihrem demokratiepolitischen Verständnis den Bauausschüssen der Bezirke gegenüber.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Das kann ich Ihnen natürlich nicht garantieren, das ist ja absurd, denn da handelt es sich um einen Anspruch, den Bauherren, den Architekten und sonstige haben, die selbstverständlich einen Antrag nach § 69 stellen können. Eine andere Frage ist, ob er genehmigt wird. Das ist eine ganz andere Frage, und da kann ich mich nur auf das beziehen, was ich vorhin zu einem anderen Projekt, das zwar auch im gleichen Bezirk ist, aber nichtsdestotrotz vergleichbar ist, beziehen: Wenn man meint, dass man ein eingereichtes Projekt, das nunmehr von nahezu allen – hundertprozentige Wirkungsgrade sind in der Politik noch schwerer zu erreichen als in der Technik – gutgeheißen wird, nachher mit § 69 abändern kann. Ich würde meinen, sowohl der Bauherr als auch der Architekt wären nicht gut beraten, wenn sie das wollten.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. – Bitte die nächste Zusatzfrage: Herr Abg Kenesei.

 

Abg Günter Kenesei (Grüner Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!

 

Sie haben eine interessante Prozentzahl genannt, als Sie gesagt haben, nur 4 Prozent der Bauaufträge, die in Wien erteilt werden, betreffen den § 69. Ich habe aus einer Anfragebeantwortung des Herrn Stadtrates eine ebenso imposante Zahl, die aber leider in die andere Richtung geht, nämlich 35 Prozent der Neubauten – und das sind die wesentlichen in dieser Stadt – werden mit § 69 errichtet. Das heißt, weit mehr als ein Drittel der eingereichten Projekte in dieser Stadt sind offensichtlich beim Einreichen des Projektes schon so weit "falsch" – unter Anführungszeichen -, dass man dann den § 69 dazu braucht.

 

Eine neue Qualität hat das Projekt im Arsenal, das Kollege Neuhuber schon angesprochen hat. Dort gibt es nämlich überhaupt kein Einreichprojekt, da gibt es gleich den 69er. Dort gibt es ein Grundstück, das als "G" gewidmet ist, das grundsätzlich einmal nicht Bauland ist, und dann gibt es – ich weiß nicht wo, offensichtlich irgendwo – ein ganz ein kleines Bauwerk, ein unsichtbares, unscheinbares, und dort wird jetzt mit dem § 69 dazugebaut.

 

Jetzt wissen wir schon, wir haben auch Tiefgaragen, die gar nicht in der Flächenwidmung drinnen waren, mit dem 69er gebaut, wir haben Türme, die sich um

 

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