«  1  »

 

Landtag, 17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 58 von 66

 

Verbesserung auch durchzusetzen.

 

Wien hat sich im Sommer die Zeit genommen, eine sehr große Arbeit geleistet, um einen Entwurf für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz zu entwerfen. Dieser Entwurf ging auch in die Verhandlungen auf Bundesebene ein.

 

Also, eine Grundlage dieses Bundes-Tierschutzgesetzes war auch das Wiener Tierschutzgesetz. Es ist der Entwurf, den wir auf Bundesebene eingebracht haben. Aber, so muss ich leider jetzt mit Entsetzen feststellen, dieser Entwurf wurde leider eben nicht umgesetzt. Die Harmonisierung auf höchstem Niveau, die wurde zwar zugesagt, sie wurde versprochen, sie wurde unter dem Aspekt „Tiere haben keine Stimme“ zur Chefsache erklärt.

 

Ja, es ist tatsächlich so und mit Ihrem Entwurf (an die ÖVP und FPÖ gerichtet) werden die Tiere eben auch bis jetzt und heute keine Stimme erhalten. Es ist eben kein Tieranwalt vorgesehen, so wie es auch das Volksbegehren gefordert hat, und das ist besonders bedauerlich.

 

Worum geht es hier in diesem Gesetz, in diesem Entwurf? Es sind Regelungen enthalten, und so entnehme ich den Medien, die Länder, so heißt es, können ja strengere Regelungen beibehalten. Das geht aus dem vorliegenden Entwurf nicht hervor, denn in dem vorliegenden Entwurf steht in der vorgesehenen Verfassungsbestimmung, Tierschutz ist Bundessache.

 

Nun, wenn Tierschutz Bundessache wird, dann hat der Landesgesetzgeber ja keine Kompetenz mehr. Und genau das war ja das Ziel eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes, das man eingesetzt hat auf höchstem Niveau, ohne Zersplitterung auf Landesebene.

 

Und genau das soll offenbar jetzt wiederum angedacht werden. Ja, dafür reicht aber das vorhandene Gerüst, dafür reicht die 15a Bundesgesetzvereinbarung.

 

Ja, und für mich auch noch sehr bedauerlich: Die gesamten Verordnungen liegen noch nicht vor, und somit fehlt ein zentraler Punkt. Daher lehnen wir diesen Entwurf zur Zeit ab.

 

Zentraler Punkt ist: Es gibt keinerlei konkrete Übergangsbestimmungen. Das heißt, dieser Entwurf soll nur für neue Anlagen gelten, also nur für Pro-Futura-Anlagen, nur für Anlagen, die in Zukunft genehmigt werden. Bestehende Anlagen, und darum geht es ja uns allen hier, es geht um den Tierschutz hier und heute, auch um bestehende Anlagen, und diese Anlagen sollen von diesem Entwurf nicht betroffen sein. Es handelt sich hier um sehr weiche Übergangsbestimmungen, die hier sicherlich nicht zum Tragen kommen können.

 

Der einzige Antragsteller wäre das Tier, und genau dieses Tier hat eben keinen Fürsprecher. Für bestehende Anlagen ist dieses Gesetz nicht anzuwenden und das ist der große Nachteil dieses gesamten Gesetzeswerkes, denn darum soll es uns ja gehen. Für hier und jetzt und für bestehende Anlagen.

 

Es geht uns um einen Modernisierungsschub, einen Modernisierungsschub in der altbekannten Tierhaltung und das auf Österreich-Ebene.

 

Und noch ein Punkt, der ja versprochen wurde: Das Tiertransportgesetz. Auch das soll weiterhin eigenständig gelten, und nicht nur ein ganz simples Tierschutzgesetz.

 

Also, alles Punkte, die hier nicht umgesetzt wurden, die aber versprochen wurden. Der Bundeskanzler hat sich hier ein sehr großes Projekt vorgenommen und ich gehe davon aus, dass er seinen Versprechen nachkommt. Wir werden sehr genau darauf achten. Und wie gesagt, die Diskussionen stehen hier noch an.

 

Ja, ich möchte die gesamte Diskussion mit einem Spruch von Mahatma Gandhi beenden: Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran ermessen, wie sie die Tiere behandeln.

 

Und in diesem Sinne erhoffe ich mir noch eine wesentliche Verbesserung des vorliegenden Entwurfes des Bundes-Tierschutzgesetzes und ersuche gleichzeitig um Zustimmung zur Vorlage des Wiener Tierschutzgesetzes, das derzeit noch das strengste in Österreich ist und hoffentlich als Vorbild für Gesamtösterreich auch weiterhin gelten wird. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben.

 

Damit ist das Gesetz in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschluss- und Resolutionsanträge und den Zusatzantrag.

 

Ich lasse zuerst den Beschluss- und Resolutionsantrag der Grünen betreffend Anbindehaltung im Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz abstimmen. Es wurde die sofortige Abstimmung des Antrages verlangt.

 

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mehrstimmig ohne die FPÖ so beschlossen.

 

Wir kommen zum zweiten Beschluss- und Resolutionsantrag betreffend Bundes-Tierschutzgesetz. Hier wurde auch die sofortige Abstimmung verlangt.

 

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mehrstimmig mit SPÖ und Grüne so beschlossen.

 

Wir kommen zum Zusatzantrag der FPÖ-Landtagsabgeordneten, betreffend Hundemarke und Chip. (Abg Günter Kenesei: Und Kennzeichnung!) Hier wurde auch die sofortige Abstimmung verlangt. Wer für diesen Zusatzantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dieser Antrag ist so einstimmig beschlossen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. Ein Widerspruch erfolgt nicht. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand.

 

Das Gesetz ist in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 11 der Tagesordnung. Sie betrifft den Wiener Landwirtschaftsbericht 2001, 2002.

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular