«  1  »

 

Landtag, 17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 66

 

vorzugehen.

 

Ich möchte auch erwähnen, dass die Verwaltung der Stadt Wien in einem Ausmaß Fälle und Akten behandelt, die hier besonders hervorgehoben werden müssen. Frau Korosec hat es auch schon gesagt, jedoch nicht alles und ich möchte schon sagen, wir hören nicht nur genau zu, sondern wir lesen auch sehr genau. Im Bericht 2002 sind 771 Beschwerden. Davon konnten 678 von der Volksanwaltschaft erledigt werden, auch auf Grund guter Zusammenarbeit mit der Stadt. Hier seien auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt hervorgehoben, die eine großartige Arbeit leisten. Weiters waren 431 Fälle nicht berechtigt beziehungsweise zogen laut Volksanwaltschaft keine Beanstandungen nach sich. Somit bleiben 93, die für unzulässig erachtet wurden und 66 der Beschwerden wurden zurückgezogen. Das heißt, wir sprechen heute von 59 Beschwerden, wobei ich gleich dazusagen will, dass jede dieser Beschwerden eine absolute Gewichtigkeit für unsere Stadt und für die Verwaltung darstellt, worum wir uns auch sorgen müssen. Das ist aber vor allem ein Grund dafür, dass die Stadtverwaltung diese Sorgen und Beschwerden, die die Volksanwaltschaft in diesem Bericht 2002 berechtigt darbringt, dementsprechend berücksichtigt wurden.

 

Ich möchte noch auf einige Beispiele eingehen, die zum Beispiel auch die Frau Kollegin Vassilakou hervorgehoben hat, als erstes gleich die MA 61, die hier angesprochen wurde. Hier kann man sagen, dass die MA 61 trotz der steigenden Anzahl bei Einbürgerungen sehr gut zurechtkommt und funktioniert man muss aber auch dazusagen, trotz dieser Verschärfungen, die von der Bundesebene bei Fremdengesetzen mit diesem Integrationsvertrag eigentlich angestellt wurden. Trotz dieser großen Anzahl, die an Beschwerden kommen, ist die MA 61 jene, die mit diesen zusätzlichen Fällen wirklich gut umgehen kann.

 

Ich möchte weiters auf einen Punkt eingehen, der zu Recht auch in diesem Bericht vorgekommen ist, und zwar das Wiener Sozialhilfegesetz. Hier kam es auf Grund der Beschwerden soweit, dass eine Durchführungsbestimmung zum Wiener Sozialhilfegesetz in der Form eines Handbuchs überarbeitet wurde. Ich habe dieses Handbuch heute mitgebracht. Ich habe es selbst nicht mehr gelesen – ich gebe es zu –, aber es ist auch auf Grund einer Beschwerde dementsprechend gehandelt worden und es ist sehr wichtig, dass es einen weiteren Schritt zur Verbesserung der Qualität des Sozialhilfevollzugs in der Vereinheitlichung der Organisationsformen bei einzelnen Organisationseinheiten zu größerer Transparenzinformation beiträgt, wo ich Ihnen zustimmen möchte, dass das eine besonders wichtige Sache ist und zur Nachvollziehbarkeit der Abläufe führen soll.

 

Ein weiterer Punkt, den Sie schon angesprochen haben, ist, es wurde auch auf Grund von Beschwerden ein Terminsystem eingeführt.

 

Weiters ist es mir sehr wichtig, auf den angesprochenen Fall der Verfahrensdauer in Pflegegeldangelegenheiten einzugehen. Wie Sie hier gesagt haben, gibt es diese Novelle, keine Frage. Diese Novelle ist auch in allen anderen Bundesländern so gestaltet und beschrieben, außer in Tirol und Vorarlberg. Es kann auch gesagt werden, dass natürlich von allen Seiten immer gesagt worden ist, dass – wie Sie es auch ausgeführt haben – die Dauer eine ganz wichtige Sache ist, weil die Leute das Geld sofort brauchen. Auf Grund dessen ist jetzt die Dauer reduziert worden. Der Empfehlung der Volksanwaltschaft vom 24. September wurde seitens der Stadt nachgekommen und es wurden zahlreiche organisatorische Veränderungen vorgenommen. Für die überwiegende Mehrzahl der Verfahren konnte damit die Dauer von vier bis fünf Monaten vermindert werden. Das heißt, hier wurde auf Grund der Empfehlung der Volksanwaltschaft durchaus ein Erfolg erzielt.

 

Ich möchte noch auf einige weitere Punkte eingehen, wo es mir sehr wichtig erscheint, dass Sie von diesen Beschwerden in diesem Bericht wissen sollten, und zwar dass zum Beispiel im Wiener Krankenanstaltenverbund auf Grund eines aktuellen Beschwerdeanlasses bereits im Dezember 2002 eine interne Richtlinie beschlossen wurde. Es ist hier auch ein Fall von einer Fehlgeburt einer Frau beschrieben, der nicht sehr schön zu lesen ist, aber man sieht – das ist das Besondere und das möchte ich hervorheben –, es geht darum, dass die Stadt handelt. Die Sozialdemokratie, die Stadtregierung nimmt die Arbeit der Volksanwälte ganz besonders ernst, nimmt Beschwerden der Bürger und Bürgerinnen sehr ernst und handelt. Es geht darum, dass etwas getan wird und nicht nur davon gesprochen wird, wie es auf anderen Ebenen durchaus oft vorkommt. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte natürlich auch ganz kurz auf die Beschwerde in Bezug auf die Geriatrie eingehen. Das ist uns ein besonderes Anliegen. Ich möchte betonen, dass in Bezug auf die Geriatriekommission, die in der Zukunft Beiträge liefern wird, bereits alle Hebel und alle Gremien in Kraft gesetzt wurden. Aber auch die Untersuchungskommission wird sich ganz spezifisch mit der Geriatrie in Wien auseinander setzen. Auch in diesem Bereich nimmt die Stadtregierung und die Sozialdemokratie die Verantwortung für die Zukunft der Menschen wahr, in Bezug auf die Geriatrie dementsprechend zu handeln.

 

Zum Schluss möchte ich noch auf die Wortmeldung von Frau Korosec in Bezug auf die Ausweitung der Kompetenzen der Volksanwaltschaft eingehen. Es wurde heute Früh bei der Fragestunde vom Herrn Bürgermeister bereits gesagt, dass derzeit die Frage über die Kompetenzen der Volksanwaltschaft im Konvent diskutiert wird. Das ist eine verfassungsrechtliche Diskussion. Unter anderem gibt es auch die Sicht der Juristen, die eine sehr bedenkliche Vorgehensweise darin sieht, indem eine verfassungsrechtlich definierte Kompetenz durch ein Landesgesetz erweitert werden sollte. Die Kontrolle ist besonders wichtig. Kontrolle findet in Wien statt. (Abg Dr Helmut GÜNTHER: Seit wann?) Wir haben den Rechnungshof und wir haben das Kontrollamt. Wir haben diese beiden Gremien, die uns sehr zur Seite stehen. Wir nehmen die Berichte, die vom Kontrollamt

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular