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Landtag, 17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 66

 

vorgenommen wurden und sich dann ein anderer Wert ergibt.

 

Ich möchte mich einmal bei den Vertretern der Volksanwaltschaft für ihre Arbeit bedanken, weil ich mir schon vorstellen kann, dass bei so viel Ignoranz, wie dies zum Beispiel von Seiten Wiener Wohnen den legistischen Anregungen der Volksanwaltschaft entgegengebracht wird, diese doch ziemlich anstrengend sein kann. Und dass man hier der Volksanwaltschaft auch nicht den ihr gebührenden Stellenwert einräumt, sieht man schon daran, dass lediglich ein Mitglied der Wiener Landesregierung anwesend ist.

 

In dem Fall, um den es mir geht, oder welcher der Anstoß für diese Rede ist, war, dass wieder einmal ein Mieter versucht hat,  den nach einer Neuvermessung sich ergebenden Differenzbetrag - es waren ursprünglich 62 Quadratmeter, für die er Miete und Betriebskosten gezahlt hat und es wurde nun amtlich festgestellt, dass es doch nur 60 Komma irgendetwas Quadratmeter sind - ersetzt zu bekommen. Und jetzt passiert etwas Eigenartiges.

 

Bei anderen Fällen wurde immer die Miete reduziert und die Betriebskosten blieben gleich. In diesem Fall wurden die Betriebskosten reduziert und die Miete, der Hauptmietzins, soll erst ab dem Jahre 2010 reduziert werden.

 

Ich weiß nicht, warum es so ist, aber es ist schon erstaunlich dass, wenn ein Mieter ein Recht bekommt, man sagt, ab dem Jahre 2010 wird man es dann auch umsetzen.

 

Herr Stadtrat Faymann ist nun leider nicht da, aber er hat sowohl im Zusammenhang mit dem Bericht der Volksanwaltschaft, als auch schon früher im Gemeinderat gesagt, es sei falsch, anzunehmen, dass Neuvermessungen großartige Vorteile für die Mieter bringen. Das haben die Mieter auch bemerkt und sie tun sich auch sehr schwer, überhaupt jemanden zu finden der diese Anträge stellt.

 

Und, meine Damen und Herren der SPÖ, Sie unterliegen einem exorbitanten Irrtum, denn es muss überhaupt der Mieter diesen Antrag nicht stellen, sondern Sie sind als Vermieter laut Mietrechtsgesetz dazu verpflichtet. Und falls Ihnen aufgrund von Untätigkeit in den letzten Jahren auf diesem Gebiet, der Gesetzestext entfallen sein soll, bin ich gerne bereit, ihn nochmals vorzubringen. Und da heißt es zum Beispiel in einem OGH-Urteil, das zu den gegenständlichen Paragraphen des Mietrechtsgesetzes Stellung nimmt, dass diese Vorschrift über die Berechnung der Nutzflächen zwingend ist. Bitte, nicht empfohlen, sondern zwingend ist und bei Altbauten – das sind jene Bauten die vor dem 1.1.1985 errichtet wurden - die Neuaufnahme der Maße aller Mietgegenstände notwendig ist.

 

Diese Erstvermessung sämtlicher Mietgegenstände des Hauses obliegt dem Vermieter, während den Mieter nur eine Duldungspflicht trifft.

 

Dann heißt es in Bezug auf die Betriebskosten, dass, sollte der Mieter diese Neuvermessung nicht zulassen, er damit auch auf die Rückerstattung eventuell zu viel bezahlter Betriebskosten verzichtet, was ich noch nachvollziehen kann, weil er nicht zugelassen hat, dass man das nachmisst.

 

Ich muss noch einmal betonen, nicht vom Mieter ist der Antrag auf Vermessung jener Bauten von Wiener Wohnen, die vor dem 1.1.1985 errichtet wurden, zu stellen, sondern das Gesetz verpflichtet den Vermieter, dies zu tun. So sind auch nicht die Betriebskosten gesondert einzufordern, wie es jetzt immer von Seiten Ihres StRs Faymann dargestellt wird, sondern allein die Tatsache, dass die Vermessung erfolgt ist, berechtigt den Mieter, bei zu viel bezahlten Kosten diese zurückzubekommen.

 

Dazu möchte ich schon betonen, dass in diesem Fall Wiener Wohnen und damit der Herr StR Faymann, und nur der Herr StR Faymann, gefordert ist. Der Herr Abg Kurt Wagner der SPÖ hat am ersten Tag der Budgetdebatte einmal gemeint und hat es nicht an die Adresse der SPÖ gerichtet, obwohl es dort wirklich gut aufgehoben gewesen wäre: "Wo ist Ihre politische Tat- und Willenskraft." Wir vermissen Sie. Wo ist Ihre politische Tat- und Willenskraft? Im Judosport gäbe es dafür eine Verwarnung der Inaktivität und dann hätten Sie den Kampf schon verloren. Es ist auch nicht das erste Mal, dass nicht nur wir als Freiheitliche, sondern auch Rechnungshof, Kontrollamt und die Volksanwaltschaft, Sie aufgefordert haben, tätig zu werden, ohne erkennenswerten Erfolg.

 

Um noch einmal auf diesen Bericht zurückzukommen, wo es um die Anpassung der Miete beziehungsweise um Betriebskosten ging, habe ich über die Betriebskosten auf der Homepage von Wiener Wohnen nachgelesen: "Die Betriebskosten und Kosten der Gemeinschaftsanlagen werden grundsätzlich unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch nach dem Verhältnis der Nutzfläche des Mietgegenstandes zur Gesamtnutzfläche des jeweiligen Hauses aufgeteilt." – Soweit können wir Ihnen voll zustimmen. Weiters heißt es, wenn es um die Aufzählung der Gemeinschaftsanlagen geht: "Fitnessraum, Fahrradabstellraum oder eine Waschküche". Das "oder eine Waschküche", meine Damen und Herren der sozialdemokratischen Fraktion, ist Ihr Problem (Abg Josefa Tomsik: Wieso ist die Waschküche ein Problem?), denn Sie verkehren bei einem Klientel, das den Fitnessraum offensichtlich häufiger als die Waschküche besucht. Daher spielt es für Sie überhaupt keine Rolle, ob ein paar Schilling beziehungsweise Euro mehr oder weniger an Miete oder Betriebskosten bezahlt werden. Der Herr StR Faymann meint dann, es sei ohnehin nur geringfügig. Wenn Sie sich bei jeder Gelegenheit herausstellen und dem Bund Vorwürfe von Eiseskälte machen, aber für Sie ein paar Euro überhaupt keine Rolle spielen, haben Sie nicht die Legitimation, solche Aussagen zu treffen! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Sie sind die Fraktion, die den Menschen wirklich massiv in die Tasche greift, sodass diese es auch spüren. Sie erhöhen die Betriebskosten drastisch. Trotz aller eingeführten Kontrollmaßnahmen führen Erhaltungsarbeiten an Wiener Bauten zu Kostenexplosionen, die sich sowohl in den Mieten als vielleicht auch in den

 

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