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Landtag, 17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 66

 

(Beginn um 9.02 Uhr.)

 

Präsident Johann Hatzl: Die 17. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet.

 

Entschuldigt sind die Abg Barnet und Pfeiffer sowie Frau Abg Schöfnagel. Ich bitte, dies zur Kenntnis zu nehmen.

 

Ich möchte, bevor wir zur Fragestunde kommen, eine kleine Erinnerung anbringen. Obwohl unsere Bediensteten der Rathauswache und auch die anderen Kolleginnen und Kollegen ein phänomenales Gedächtnis haben bezüglich jener, die berechtigt sind, hier in den unteren Teil des Sitzungssaales einzutreten, ist es für sie nicht immer ganz einfach, das festzustellen. Da kann es durchaus manchmal vorkommen, dass jemand jemanden kritisch anschaut: Darf er hinein oder nicht? Ist das eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter?

 

Wir haben vor einiger Zeit – das ist schon länger her – eine Kokarde ausgegeben. Also ich würde wieder empfehlen, das gelegentlich zur Verwendung zu bringen. Und wenn man es nicht verwendet, weil es ja keine Pflicht ist, dann bitte nicht beleidigt zu sein, wenn jemand fragt: Bitte, wer sind Sie? Das ist keine Kränkung, sondern auch bei den Kollegen wird gewechselt, und nicht nur Damen, sondern auch Herren verändern gelegentlich ihr Äußeres. (Heiterkeit.) Daher ist es nicht immer so ganz einfach, das zu kontrollieren, aber da sollte doch kein Streit entstehen. – Das ist das Erste.

 

Und das Zweite: Vor wenigen Tagen war es 30 Jahre her, dass hier nach einer Wahl zum ersten Mal eine Frau in die Funktion der Landtagspräsidentin gewählt wurde. Es war dies Maria Hlawka. Da sie noch lebt, habe ich ihr geschrieben, sie an diesen Tag erinnert und ihr alles Gute, auch namens des Hauses hier, gewünscht. Ich hoffe, dass sie noch viele, viele Jahre Gelegenheit hat, auch das mitzuerleben. Ich weiß, dass sie sehr interessiert ist, und ich wollte diese Gelegenheit nicht vorbeigehen lassen. Es ist auch so etwas Historisches, dass vor 30 Jahren – eigentlich erst vor 30 Jahren – zum ersten Mal eine Frau diese Funktion des Ersten Präsidenten – in dem Fall Präsidentin – erreicht hat. (Beifall bei der SPÖ, der ÖVP und den GRÜNEN.)

 

Nun, meine Damen und Herren, kommen wir zur Fragestunde.

 

Die 1. Anfrage (FSP/05183/2003/0002-KVP/LM) wurde von Herrn Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien) gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Wiener Bezirksvertretungen in der Bundesverfassung explizit verankert werden?

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Da ich davon ausgehe, dass Sie eigentlich über etwas anderes diskutieren wollen als über die verfassungsrechtliche Verankerung der Bezirke, möchte ich zunächst nur formal darauf antworten.

 

Ich bin mir dessen schon bewusst, dass mein Amtsvorgänger anlässlich der Diskussion, die zum Perchtoldsdorfer Abkommen geführt hat, eine Reihe von Forderungen aufgestellt hat, die später ihren Niederschlag im Perchtoldsdorfer Abkommen nicht gefunden haben. Darunter ist neben der Direktwahl des Landeshauptmannes und Bürgermeisters auch die Frage der vollkommenen Übernahme der Exekutive und auch diese verfassungsrechtliche Verankerung der Bezirke. Natürlich wird man im Rahmen des Konvents auch über diese Frage diskutieren.

 

Ich persönlich möchte allerdings zwei Einwände dagegen vorbringen oder jedenfalls zu bedenken geben.

 

Zum einen ist es eine sehr geschlossene Forderung der beiden Kommunalverbände, nämlich des Gemeindebundes und des Städtebundes, die Begrifflichkeit der Einheitsgemeinde nicht anzutasten. Das wäre rechtlich ohnehin noch abzuklopfen, aber als eine grundsätzliche politische Übereinkunft habe ich dies, sehr bewusst – sehr bewusst, sage ich – auf Vorteile verzichtend, akzeptiert, weil ich insbesondere auch sehr darauf achte, dass man die Vertretung der dritten Gebietskörperschaft in den aktuellen Diskussionen, sei es des Konvents, sei es aber auch präsumtiv des Finanzausgleiches und aller damit zusammenhängenden finanziellen Fragen, auch entsprechend gewährleistet.

 

Die zweite Frage, die sich stellt, wird auch im Konvent zu diskutieren und letztendlich im Nationalrat zu entscheiden sein: ob und wie groß die Verfassungsautonomie der einzelnen Länder sein soll. Ich persönlich gehe davon aus, dass sie jedenfalls nicht eingeschränkt wird. Wünschenswert wäre es, den Gestaltungsraum der Länder in einem höheren Ausmaß auszuweiten, als dies bisher der Fall ist.

 

Das sind zwei sehr formale Antworten dazu, aber ich habe eingangs um Verständnis dafür gebeten.

 

Präsident Johann Hatzl: Erste Zusatzfrage: Herr Abg Dr Tschirf.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!

 

Wir haben immer wieder folgendes verfassungsrechtliche Problem in Wien: Wien kann beispielsweise keinen Landesrechnungshof einrichten, weil Wien eine Gemeinde ist und bestimmte Regelungen der Gemeinde hat. Wien kann in weiten Teilen eben keinen Untersuchungsausschuss, sondern nur eine Kommission haben, mit allen Problemen, die sich dann im Vollzug auftun.

 

Können Sie sich vorstellen, dass Sie daran mitwirken, dass eine bundesverfassungsrechtliche Regelung geschaffen wird, durch die es möglich wird, dass statt des Kontrollamtes ein Landesrechnungshof geschaffen wird?

 

Präsident Johann Hatzl: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Das hat weitreichende Konsequenzen, was Sie hier vorschlagen. Denn da kann es ja natürlich nicht nur darum gehen, dass man die Frage Kontrollamt oder Landesrechnungshof beleuchtet, sondern hier geht es zweifelsfrei dann auch um eine Auftrennung von Landesverwaltung und Gemeindeverwaltung an sich. Und ob

 

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