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Landtag, 15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 50 von 51

 

abhaken zu können Säule Bewerbung, Säule Gutachten, Säule Computeranalyse und Säule Assessment. Das heißt, da muss man schon Einblick erhalten und nicht nur vom Abteilungsleiter oder von der Personalabteilung gesagt kriegen: Na, na, na, da waren andere einfach viel besser. Das entbehrt jeder Grundlage.

 

Da bitte ich dann schon darum, dass das sehr konkret gemacht wird und dass wir, wir sind ja beide im Kollegium, unter Umstände auch dafür sorgen oder einmal uns überlegen, ob nicht der Ablauf, wie er bei einer Direktorsbestellung sein muss, in Bezug auf die Gleichbehandlungsbeauftragten auch im Wiener Modell zur Leiterbestellung verankert werden sollte. Denn nur dann könnte man da wirklich Nägel mit Köpfen machen.

 

Damit möchte ich auch schon zum Schluss kommen und noch einmal betonen, dass es uns freut, dass das Gesetz diese Ausweitung gefunden hat und dass ein rot-grünes Projekt erfolgreich abgeschlossen worden ist. – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Wehsely. Ich erteile es ihr.

 

Abg Mag Sonja Wehsely (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

 

Mich freut es ja, dass wir heute dieses Gesetz hier zur Beschlussfassung haben. Es ist ja so, dass schon das derzeit in Geltung befindliche Gleichbehandlungsgesetz das absolut Beste ist, was wir hier in Österreich anzubieten haben, viele, viele, viele Schritte vor dem ist, was das Bundesgleichbehandlungsgesetz ist, dass wir in Wien die EU-Richtlinie bereits jetzt erfüllen.

 

Allerdings wird, und das ist sehr erfreulich, mit diesem Gleichbehandlungsgesetz, mit dieser Novelle eine wesentliche Lücke geschlossen, nämlich dass für die 12 500 Lehrerinnen und Lehrer an Pflichtschulen es auch ein Gleichbehandlungsgesetz gibt und dass sozusagen der gesamte Umfang für sie auch anwendbar ist. Das ist sehr erfreulich. Das ist der erste Punkt.

 

Ein zweiter wesentlicher Punkt, der schon kurz genannt wurde, ist die Sache mit der Beweislasterleichterung. Die beschließen wir, Kollegin Jerusalem, nicht heute und hier, die haben wir schon in der letzten Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz beschlossen. Wir beschließen hier nur eine Erweiterung, dass sozusagen diese Beweislasterleichterung auch für das gerichtliche Verfahren dann ausreicht, wenn keine Vorlage des Gutachtens der Gleichbehandlungskommission geltend gemacht wird. Das ist auch ein sehr wichtiger Punkt, denn wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, sollen hier dieselben Bedingungen gelten.

 

Und ein dritter, sehr wesentlicher Punkt, den wir heute hier beschließen, ist folgender: Seit der 5. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz ist die Bevorzugung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nur dann zulässig, wenn nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe dagegen sprechen. Das ist die so genannte Öffnungsklausel. Und da gab es eine Debatte darüber, was denn nun diese Gründe sind, und da gibt es jetzt hier im Gesetz, in dieser Novelle eine deutliche Erklärung, dass diese Gründe auch nicht diskriminierend sein dürfen.

 

Das heißt , ich glaube, es ist im Großen und Ganzen einfach ein nächster Schritt in der Frauenpolitik, die wir hier in Wien machen, die federführend ist in unserem Land, in Österreich, die sich aber auch europaweit sehen lassen kann. Und wir müssen auf diesem Weg weitermachen. Es ist nie genug. Ich denke nur, man muss schon auch anerkennen, was in den letzten Jahren hier geschehen ist. Und wenn wir uns anschauen, wie viele Frauen in Wien in Schlüsselfunktionen jetzt tätig sind und wie viele es vor zehn Jahren waren, dann sieht man, was sich hier tut und in welche Richtung es geht.

 

Eine von der Kollegin Jerusalem angesprochene Frage möchte ich hier einfach sachlich noch aufklären, weil es sich da, glaube ich, um ein Missverständnis handelt, das ist die Frage der Gleichbehandlungsbeauftragten und der Kontaktfrauen und der Frage, sollen die gewählt werden oder nicht. Ich bin der Meinung, sie sollen nicht gewählt werden, und zwar nicht deshalb, weil ich gegen demokratische Mechanismen bin, sondern weil die Gleichbehandlungsbeauftragten und die Kontaktfrauen nicht Personen sind, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertreten, sondern das sind von dem Dienstgeber in Selbstbindung eingesetzte Personen, die für den Dienstgeber hier Gleichbehandlungsarbeit machen sollen und hier Gleichbehandlungsaufgaben übernehmen. Und daher ist es sozusagen systematisch falsch, zu sagen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen die wählen, weil die keine Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer sind, sondern der Arbeitgeber sagt, mir ist das so wichtig, dass ich hier mich selbst binde und Personen einsetze, die dem, was ich politisch will, zum Durchbruch verhelfen. Und daher sind sie sozusagen ein verlängerter Arm des Dienstgebers und nicht das Sprachrohr der DienstnehmerInnen. Und daher ist es systematisch falsch, hier zu fordern, dass die gewählt werden sollen. Gewählt wird die Personalvertretung, aber nicht die Organe der Dienstgeber. Und es ist sozusagen eine Selbstbindung, die sehr wichtig und erfreulich ist, weil das zeigt, wie wichtig das Thema für die Stadt Wien auch ist.

 

In diesem Sinn hoffe ich, dass wir hier einen einstimmigen Beschluss fassen können. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Ich habe keine weitere Wortmeldung mehr. Die Debatte ist geschlossen.

 

Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

In aller Kürze: Ich freue mich, dass das Gesetz so positiv bewertet wird. Ich möchte mich bei allen bedanken.

 

Ich möchte die Chance, nachdem das der letzte Punkt ist, nutzen, um das ein bisschen vielleicht ungewöhnlich zu machen, denn ich möchte mich sowohl bei den sozialdemokratischen als auch bei den grünen Frauen bedanken, die da mitgearbeitet haben, auch bei der Frauenarbeitsgruppe, in der ja alle Fraktionen

 

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