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Landtag, 15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 51

 

(FSP/02760/2003/0001-KVP/LM) wurde von Herrn Abg Dr Tschirf gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet: "Wie werden Sie als Landeshauptmann sicherstellen, dass der Wiener Landtag über den Fortgang der Arbeit im Österreich-Konvent regelmäßig und umfassend informiert wird?"

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Landeshauptmann Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Klubobmann!

 

Ich fasse Ihre Erstfrage eigentlich primär einmal als eine eher rhetorische  Frage auf, denn für Ihre Wunscherfüllung haben die Erfinder des Konvents respektive die  Gründungsversammlung des Konvents schon durch die Zusammensetzung gesorgt. Die jeweils Ersten Präsidenten der jeweiligen Landtage sind Fixmitglieder des Konvents und daher ist selbstverständlich die Information über die Fortschritte der Diskussion im Konvent sichergestellt.

 

Präsident Johann Hatzl: Die 1. Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Tschirf.

 

Abg Dr Matthias Tschirf: (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Da unsere Rechtsordnung vorsieht, dass der Landeshauptmann vom Landtag, das heißt von den Gemeinderäten als Bürgermeister gewählt wird, sieht sich der Wiener Landeshauptmann nicht verpflichtet, den Landtag über sein Verhalten zu informieren?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann bitte.

 

Landeshauptmann Dr Michael Häupl: Da ich, wie Sie wahrscheinlich wissen, die Möglichkeit am Konvent teilzunehmen als Präsident des Österreichischen Städtebundes wahrgenommen habe und nicht als Wiener Landeshauptmann, ist auch dies formal so gesehen, dass ich eigentlich sehr wohl verpflichtet wäre, der Geschäftsleitung des Städtebundes zu berichten, aber nicht hier. Aber unabhängig davon und von allem Formalrechtlichen: Ja, selbstverständlich kann man, wenn man positiv an diesem Konvent interessiert ist - und ich bin positiv interessiert daran -, und dass dort die Neuordnung der Aufgaben des Staates einem vernünftigen Vorschlag zugeführt wird, auch alle erdenklichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Landtag entsprechend zu informieren und die Diskussion auch zwischen den Parteien zu ermöglichen. Es hätte ja alles andere aus meiner Sicht heraus gesehen auch überhaupt keinen Sinn, da ja im Konvent selbst auch alle im Parlament vertretenen Parteien vertreten sind und dieser Konvent ja alles andere als ein Geheimkonvent sein soll. Daher ist eine breite Diskussion in Österreich selbstverständlich auch in den Landtagen absolut sinnvoll, ja notwendig.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abgeordneter Barnet, bitte.

 

Abg Günther Barnet: (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!

 

Wenn ich richtig informiert bin, hätte das Land aber die Möglichkeit gehabt, den Landeshauptmann auch in den Konvent zu entsenden. Wenn ich auch richtig informiert bin, haben Sie darauf verzichtet und einen Ihrer Stellvertreter entsandt. Das ist sehr bedauerlich, weil Sie ja als ausgewiesener Experte der Bundesverfassung 1920 in der Fassung 1929 in der geltenden Fassung, einfach bekannt sind.

 

Und mich würde trotzdem interessieren, insbesondere bei den Kompetenztatbeständen Artikel 10 bis 15, das ist die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in Gesetzgebung und Vollziehung, wie Sie Ihren Stellvertreter anweisen werden, welche Kompetenzen er vom Bund an die Länder einfordern soll oder umgekehrt, welche Kompetenzen die Länder an den Bund abtreten sollen, beziehungsweise wie er im Sinne eines Vorschlags von Generallandtagen als gemeinsamer Landesgesetzgeber handeln soll.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Landeshauptmann Dr Michael Häupl: Vorweg bedaure ich sehr, dass Sie meine Entscheidung, als Städtebundpräsident in den Konvent zu gehen, hier missbilligen, denn die freiheitlichen Vertreter im Städtebund beispielsweise haben das sehr begrüßt und das verstehe ich auch. Ich denke, dass es auch wichtig ist, da die dritte Ebene der Gebietskörperschaften mit dem Gemeindebund und dem Städtebund ja lediglich mit vier Vertretern von an die 80 vertreten ist und dass man hier versucht, in einem besonderen Ausmaß auch diese dritte Ebene unserer politischen Entscheidungen zu stärken.

 

Es werden halt die Meinungen darüber geteilt sein. Die überwiegende Meinung lautet, dass es ganz gut ist, wenn man hier den Städtebund auch entsprechend stärkt. Es wird meine Vertretung - denn der Landeshauptmann kann sich vertreten lassen, der Städtebundpräsident nicht – es wird daher meine Vertretung im Konvent Frau Stadträtin Brauner wahrnehmen und Sie dürfen ganz sicher sein, dass wir unabhängig von Kompetenztatbeständen, formalen Geschäftsordnungsbestimmungen und Ähnlichem, ein sehr gutes und vertrauensvolles Zusammenarbeiten haben, das ich Ihnen in Ihrer Partei nur wünschen kann. (Heiterkeit bei der SPÖ und den GRÜNEN Abg. Günther Barnet: Das war ja gar nicht gefragt!)

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abgeordneter Chorherr bitte.

 

Abg Mag Christoph Chorherr: (Grüner Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!

 

Lassen Sie mich auf eine Institution eingehen, die in der Öffentlichkeit eine große Rolle spielt, aber in der Verfassungsrealität eine sehr geringe, nämlich die Landeshauptleutekonferenz.

 

Ich habe auch gestern wieder einen Fall diskutiert. Tatsache ist, dass wir als Wiener Landtagsabgeordnete über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz ausschließlich über die Mail informiert werden. Und darum habe ich das bedauert und möchte das jetzt nutzen, um vorzubringen, dass wir einen Antrag gestellt haben, dass in Wien ähnlich wie in Oberösterreich oder Tirol, die mir nicht in Vielem als Vorbild gelten, eine Berichtspflicht eingeführt wird, aber in dem Fall würde ich Sie fragen, warum man das nicht tut, wo sogar in der Geschäftsordnung steht, dass der Landeshauptmann Berichtspflicht

 

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