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Landtag, 15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 51

 

Pflegeeinrichtungen des KAV so rasch wie möglich, ebenso wie die Spitäler, auf einen modernen baulichen Standard bringen wollen und bringen müssen und es sind die Direktoren des Unternehmens KAV auch angewiesen, entsprechende finanzielle Möglichkeiten zu sondieren, dass das so rasch wie möglich umsetzbar ist.

 

Ich muss aber noch einmal betonen, dass den zu Pflegenden in den Geriatriezentren an Pflege und Therapie wesentlich mehr und ohne zusätzliche Kosten geboten wird, als es in allen anderen, oder in den meisten anderen Einrichtungen, der Fall ist.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Abgeordnete Lakatha, bitte.

 

Abg Ingrid Lakatha (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien) Frau Stadträtin!

 

Ich danke für Ihre Auskunft. Ich wollte Sie jetzt nur fragen: Es werden ja viele Umbauten in den geriatrischen Tageszentren durchgeführt, vor allem auch im Geriatriezentrum Lainz. Und gerade hier sind Acht-, aber soviel ich weiß, wesentlich mehr Sechsbettzimmer vorhanden. Ich wollte Sie fragen, welchen Betreuungsschlüssel Sie nach Beendigung der Umbauten im GZW, die ja sehr begrüßenswert sind, erreicht haben werden?

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann (unterbrechend): Sie meinen jetzt Pflegepersonen pro Patienten.

 

Abg Ingrid Lakatha (fortsetzend): Das, was mit der Anlage ist, weiß ich nicht. Nein, ich meine, welche durchschnittliche Bettenanzahl Sie pro Zimmer erreicht haben werden, denn es sind ja dort Sechsbettzimmer vorhanden und wir gehen doch davon aus, dass wir möglichst auf Zweibettzimmer, wenn nicht sogar mittlerweile auf Einbettzimmer gehen.

 

Präsident Johann Hatzl: So, jetzt sind wir bei der Beantwortung.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Man rechnet mit einer ungefähren Reduktion von zwei zu eins zu dem jetzigen Standpunkt. Und wenn man Nasszellen in der Nähe einrichtet, Zwischenwände errichtet und Tagesräume einschaltet, so geht das natürlich mit einer Reduktion der Betten einher. Es besteht die Absicht, im Rahmen des Geriatriezentrums des KAV Pflegebedürftige mit hohem Pflegestandard aufzunehmen, weil sich nur dann auch das, was man an medizinischer Betreuung, an medizinisch-physikalischer Betreuung und ergotherapeutischer Betreuung bietet, rechnet, weil ja diese Therapien viel mehr betreuungsaufwändig sind. Und dann wird die Bettenanzahl um ungefähr zumindest ein Drittel bis zur Hälfte verringert werden.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abgeordneter Kowarik.

 

Abg Mag Helmut Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Es ist diesmal ganz wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Vorlage eines Pflegeheimgesetzes notwendig ist. Nicht zuletzt deshalb, weil ja große Umstrukturierungen im Bereich des Sozialen hier in Wien vor der Tür stehen oder beabsichtigt sind und dass es meiner Ansicht nach ganz besonders notwendig sein wird, dass man sich entsprechend nach dem Pflegeheimgesetz richtet kann, wenn man das neu ordnet.

 

Sie haben wohl davon gesprochen, dass Sie das Pflegeheimgesetz gemeinsam mit Verordnungen vorlegen werden. Das ist ganz wichtig, und ich möchte daher nachfragen, ob Sie die Verordnungen, sowohl was die Qualitätsstandards der Ausstattung, als auch die Qualitätsstandards der Betreuung und des Betreuungspersonals betrifft, wirklich zur selben Zeit vorlegen werden.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Wir haben die Absicht - und die MA 15 ist angewiesen, diese Verordnungen voranzutreiben -, dass wir zum gleichen Zeitpunkt, wenn das Gesetz in die Begutachtung geht, Ihnen auch in einem interfraktionellen Gespräch bereits den Rohentwurf der Verordnungen präsentieren können.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Abgeordnete Pilz.

 

Abg Dr. Sigrid Pilz: Frau Stadträtin!

 

Sie haben vorhin schon betont, dass es einen hohen medizinischen Standard in den Geriatriezentren gibt, der vielleicht in den anderen privaten Häusern nicht in dem Ausmaß gegeben ist. Ich anerkenne und schätze das, möchte allerdings doch zu Bedenken geben, dass vielleicht für manche Bereiche der Geriatriezentren diese Vollversorgung für die Dauer des Tages und rund um die Uhr nicht immer notwendig wäre. Denken Sie daran, im Rahmen eines Pflegeheimgesetzes da vielleicht eine Änderung auch dieser Philosophie zu überlegen und Rufbereitschaft oder sozusagen auch Versorgung durch niedergelassene Ärzte in den Geriatriezentren zuzulassen und dadurch Kosten zu sparen und auf dieses Weise Mittel für andere Aufgaben frei zu bekommen, die dort zu erfüllen sind?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Frau Abgeordnete!

 

Da wir ja die Absicht haben, nur mehr Menschen mit einer hohen Pflegebedürftigkeit dort zu haben, die natürlich auch der medizinischen Betreuung bedürfen, ist daran nicht gedacht und Sie wissen, es geht auch sehr viel um die Verantwortlichkeit.

 

Der niedergelassene Arzt kommt zu den Patienten, wenn er gerufen wird, der Stationsarzt sieht sie tagtäglich und ich halte das einfach gerade bei so schwer Pflegebedürftigen, wo es auch darauf ankommt, ob sie genügend Flüssigkeitszufuhr haben, für sehr wichtig. Septische ältere Patienten reagieren oft nicht mit Fieber, auch das muss erfasst werden. Da kann es dann manchmal zu spät sein, wenn man erst einen Arzt herein ruft, beziehungsweise ist es auch ein eklatanter Vorteil für die Patientinnen und Patienten, dass sie dort auch bereits Zugriff zur Apotheke haben, vor allem in den Geriatriezentren die mit den Spitälern zusammenhängen und  ich glaube, für Patienten mit einem hohen Pflegebedarf ist die jetzige Form sicher die bessere, als dass gelegentlich ein Arzt gerufen wird.

 

Wie gesagt, ich habe mit der MA 47 die Aufsicht über alle Pflegeeinrichtungen der Stadt und da sehe ich öfters an den Beschwerden oder dem was vorkommt, dass das ein eklatanter Vorteil für die zu Pflegenden ist.

 

Präsident Johann Hatzl: Die 3. Anfrage

 

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