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Landtag, 14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 81 von 83

 

dass der Unabhängige Verwaltungssenat in folgenden Bundesländern als entscheidende Behörde vorgesehen ist: Vorarlberg, Tirol, Kärnten, Steiermark, Oberösterreich, Niederösterreich. Jetzt könnten Sie vielleicht sagen: na ja, das sind aber alles keine sozialistisch oder sozialdemokratisch dominierten Bundesländer. Wie es der Zufall so haben will, entscheidet der Burgenländische Landtag heute ebenfalls darüber, welche Behörde in Vergabeverfahren entscheiden soll, und im Burgenland - sicherlich ein sozialdemokratisch dominiertes Bundesland - hat der Landtag heute beschlossen, selbstverständlich mit den Stimmen der SPÖ, dass der Unabhängige Verwaltungssenat die Kontrolle in Vergabesachen haben soll.

 

Wir bleiben leider Gottes zurück, wir bleiben rechtsstaatliches Schlusslicht. Wir können uns mit dieser Vorgangsweise in keiner Weise anfreunden und haben unsere Formulierung in einem Beschlussantrag zusammengefasst. Ich möchte mich auf das Vorlesen des Antragstextes beschränken. Darin heißt es:

 

Der Landtag wolle beschließen: Im Nachprüfungsverfahren des materiellen Vergaberechts soll anstelle des Vergabekontrollsenates in Zukunft der Unabhängige Verwaltungssenat Wien entscheiden.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf damit schließen, dass wir von der ÖVP Wien nicht ruhen werden und in allen Angelegenheiten vergleichbarer Art dafür sorgen werden, dass mehr Rechtschutz, mehr Rechtssicherheit und mehr Rechtsstaatlichkeit Einfluss auf die Wiener Gesetzgebung finden. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Friedrich Strobl. Ich erteile es ihm.

 

Abg Friedrich Strobl (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Zunächst möchte ich noch einmal hinterfragen, ob es sich bei den Ausführungen des Herrn Dr Ulm, wie er jetzt gesagt hat, tatsächlich um die Meinung der ÖVP Wien handelt. (Der Redner blickt in Richtung ÖVP.)

 

Da ich hier keinen Widerspruch höre, nehme ich an, dass es so ist. Wenn das aber so ist, möchte ich noch einmal hinterfragen: Wie ist denn das zum Beispiel mit den so genannten Vertretern der Wirtschaft in der ÖVP Wien? Es gibt nämlich genau zu diesem Gesetzentwurf eine Stellungnahme der Wirtschaftskammer Wien (Zwischenruf des Abg Walter Strobl), und diese Stellungnahme der Wirtschaftkammer Wien stammt vom 6. Februar 2003. Herr Namensvetter Strobl, ich spreche jetzt nicht direkt Sie an, sondern vielleicht, von Ihnen aus gesehen ein Stückerl weiter links, den Fritz Aichinger oder Herrn Kollegen Pfeiffer, die ja auch in der Wirtschaftskammer tätig sind.

 

Da gibt es eine Stellungnahme vom 6. Februar 2003, worin die Wirtschaftskammer Wien im Begutachtungs-verfahren zum Wiener Vergaberechtsschutzgesetz die Beibehaltung dieser Behörde, nämlich des VKS, die sich in der Vergangenheit bewährt hat, ausdrücklich begrüßt. Auch gibt es eine Stellungnahme der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, die durchaus von einem bisher positiven Gesamteindruck dieser Behörde gesprochen hat. Deshalb eingangs meine Frage: Ist das tatsächlich die Meinung der ÖVP Wien? Wenn das so ist, dann ist es ja so, wie wir schon seit längerer Zeit vermuten: Mit Wirtschaft hat die ÖVP Wien schon lange nichts mehr am Hut!

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dr Ulm hat in seinen Ausführungen auch darauf hingewiesen, dass dieser Entwurf nicht verfassungskonform sei. Auch das ist natürlich nicht richtig. Lesen Sie nach, der Europäische Gerichtshof und auch der Verfassungsgerichtshof erkennen sehr wohl den Vergabekontrollsenat als unabhängiges Gremium an.

 

Weil Sie darauf hingewiesen haben, wie viele Gesetze es beim Unabhängigen Verwaltungssenat zu behandeln gibt und wie fähig die Richter im UVS sind, diese Gesetze auch zu beurteilen: Ich stelle das überhaupt nicht in Frage. Aber gerade beim Vergabekontrollsenat - und das sollten zum Beispiel die Wirtschaftsvertreter sehr genau wissen - geht es nicht nur darum, ob man eine Sache beurteilen kann, sondern es spielt auch der Zeitfaktor eine große Rolle. Der VKS ist bei uns in Wien - Sie wissen das - so besetzt, dass Vertreter des Magistrats diesem Kontrollsenat angehören, Vertreter der Wirtschaftskammer, der Arbeiterkammer und auch der Architekten- und Ingenieurkammer. Durch diese Zusammensetzung und durch den zusätzlichen Richter ist gewährleistet, dass in vielen Punkten, in denen es strittige Fragen und Streitpunkte gibt, darauf verzichtet werden kann, ein Sachverständigenurteil einzuholen. Darauf können Sie aber nicht verzichten, wenn Sie das ausschließlich beim UVS ansiedeln. Das würde natürlich auch dazu führen, dass es eines erheblich längeren Zeitraums bedürfte, um zu einem Urteil zu kommen. Und das wiederum ist natürlich nicht nur für den Beschwerdeführer, sondern vor allem auch für die anderen Firmen, zum Beispiel für die Mitbieter und für die Mitbewerber, ein großes Problem.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deswegen - und ich mache es wirklich ganz kurz - ist es nicht so, dass, wie Sie in der Begründung Ihres Antrages sagen, die Stadt Wien oder das Land Wien in diesem Bereich ein Nachzügler wäre, sondern das Land Wien ist ganz im Gegenteil in diesem Bereich ein Vorbild. Ich bin überzeugt davon, dass in anderen Bundesländern, wenn diese die Regelung so machen würden, wie sie in Wien ist, vor allem die Wirtschaftsbetriebe wesentlich mehr Freude hätten.

 

Daher empfehle ich die Ablehnung dieses Antrags, der von Dr Ulm eingebracht worden ist. - Danke schön (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Dr GÜNTHER. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dr Helmut GÜNTHER (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr

 

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