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Landtag, 13. Sitzung vom 07.03.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 53 von 57

 

bisschen in dem Bereich tätig ist, der weiß, dass es hier in erster Linie um Fragen der Beziehungen geht. Das heißt, Pädagogik ist in einem sehr hohen Ausmaß die Professionalität und das Können, sich in Schüler und in ihre Situation einfühlen zu können - das auf der einen Seite - und gleichzeitig nach vorgegebenen Richtlinien, die sich in einem Lehrplan finden, auch die Leistung des Schülers einzufordern und anzusprechen. Wer hier immer wieder in Konfliktsituationen kommt, darf sich nicht wundern, dass das ein Prozess ist, der grundsätzlich als zutiefst pädagogisch gesehen werden muss und deshalb vom Pädagogen auch eine ganz besondere Ausbildung verlangt. Wer hier glaubt, dass man sozusagen bei kleinen Vergehen mit rechtlichen Bestimmungen eine Lösung herbeiführt, der hat das Problem nicht verstanden. Es geht nicht um noch mehr Verrechtlichung.

 

Stellen Sie sich einmal vor, Sie hätten auf der Straße dieses Problem: Wegen einer Verwaltungsüberschreitung werden Sie von einem Polizisten angehalten, bekommen ein Strafmandat und sagen, das geht so nicht, jetzt brauche ich einen Anwalt, wenn es geht irgendeinen Volkanwalt, der sich mit dem Problem auseinander setzt, warum ich diese Verwaltungsübertretung überhaupt begangen habe. Man möge sich einmal in aller Konsequenz vorstellen, was es bedeutet, wenn wir im Pädagogischen bereits beginnen, grundsätzlich juristische, rechtliche Problemstellungen einzufordern. Es ist das der klassische Irrglaube über die Unfehlbarkeit der Juristen, oder in dem Fall konkret der Jugendanwaltschaft. Dieser Unfehlbarkeitsglaube führt offenbar auch zu Usancen, die in acht anderen Bundesländern nicht üblich sind.

 

Jetzt bin ich bei Ihren Überlegungen, Herr Kollege Wutzlhofer. Ich habe überhaupt nichts gegen politisierende Jugendanwälte, wenn das sinnvoll ist. Politisieren heißt, Stellung zu nehmen. Ich habe aber sehr wohl etwas gegen parteipolitisierende Jugendanwälte! Das muss man unterscheiden können. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Wenn hier in dem Bericht die AKS eine Aktion setzt, dann ist mir das sehr recht. Ich habe überhaupt nichts gegen die AKS, nur muss man eben wissen, dass es sich hierbei um eine parteipolitisch orientierte Jugendorganisation handelt, die die Schülerrechte wahrnimmt. Das ist in Ordnung, und sie hat meine Hochachtung auch in ihrer Arbeit. Wenn sie dann zu den Jugendanwälten geht und sagt: wir haben eine gute Idee, und die Jugendanwälte sind von dieser Idee begeistert, dann kann ich das auch noch nachvollziehen. Aber dass dann gemeinsam eine Pressekonferenz gegeben wird, wobei unter Missachtung aller demokratischen Grundregeln - dass es nämlich eine gewählte Schülervertretung gibt, und nicht nur eine parteipolitische Organisation allein - dies nicht erkannt wird, dann ist das am Rande eines politischen Skandals! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Meine Damen und Herren! Das Gleiche habe ich aufgezeigt im Zusammenhang mit der Pressekonferenz mit den Kinderfreunden. Da geht es überhaupt nicht um die Arbeit der Kinderfreunde, die ist schwer in Ordnung. Sie machen dort ihre Arbeit in ihrem Bereich, ich kenne dort viele Freunde, mit denen ich genug zu tun hatte, schon in Jugendzeiten. Aber es ist ein Unterschied, ob ich aus parteipolitischen Überlegungen heraus ein Konzept entwickle, eine Studie vorstelle, und dann auf die als unabhängig deklarieren Jugendanwälte zugehe und sage: Setze dich bitte neben mich, weil wir das jetzt gemeinsam der Öffentlichkeit präsentieren wollen.

 

Ich möchte schauen, was die Jugendanwälte sagen, wenn irgendeine andere Partei außer der SPÖ käme und sagen würde: Setzt euch da neben mir aufs Bankerl, weil wir gemeinsam eine Pressekonferenz geben wollen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich glaube, Sie überschreiten hier Grenzen, und Sie meinen, das in Ihrer Maßlosigkeit der Macht einfach tun zu dürfen. Aber das geht nicht! - Herr Kollege Wutzlhofer, das war meine Kritik, und nicht mehr. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Meine Damen und Herren! Unabhängigkeit als Jugendanwalt ist unteilbar. Da kann ich nicht auf einem Auge blind sein, auf dem anderen Auge eine rote Brille tragen, auf dem nächsten Auge eine grüne Brille, sondern da habe ich diesem Objektivitätsgebot zu folgen. Das heißt, ich habe mich dort herauszunehmen, wo ich auch nur in den Verdacht komme, parteipolitische Agitation mitzutragen.

 

Wer das nicht verstanden hat, wird zum Wiederholungstäter. (Abg Ursula Lettner: Sagen Sie Ihrer Bundesregierung ...!) Einem solchen werden wir niemals unsere Zustimmung geben, weil ganz einfach ein Bericht, der sich nach parteipolitischen Maßgaben oder offenbar auch Bestellungen orientiert (Abg Mag Thomas Reindl: Das ist eine unerhörte Behauptung!) - und das ist ja in vielen Beispielen vorhin schon dargestellt worden -, nicht unsere Zustimmung haben kann und haben wird. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste zum Wort gemeldet hat sich Frau Abg Novak. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Barbara Novak (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Meine Damen und Herren!

 

Ich bin jetzt doch gezwungen worden, meine Wortmeldung, die ich eigentlich zurückgezogen habe, in Anspruch zu nehmen, weil die Ausführungen des Kollegen Strobl mich dazu anregen.

 

Ich möchte auf die Aufgabe verweisen, die die Kinder- und Jugendanwaltschaft bekommen hat, und zwar hier in diesem Raum, mit Beschlussfassung des dazugehörigen Gesetzes. Da steht unter anderem im Art. 1 § 6: "Die Information über die Rechte und Pflichten und über die Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie über die Aufgaben der Kinder- und Jugendanwaltschaft", und "diese Aufgaben sind in Koordination mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendwohlfahrt wahrzunehmen und mit dem Ziel des Zustandekommens gütlicher Lösungen auszuüben".

 

Das heißt, in Kooperation mit Institutionen, Vereinen und Interessenvertretungen, die sich für die Rechte und Pflichten der Kinder und Jugendlichen einsetzen, gemeinsam zur Lösung dieser Aufgaben, aber auch im

 

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