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Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 90

 

politischen Gegner sofort abgedreht wird." (Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP.) "Am Standort sollen dann die entsprechenden Kopien hergestellt und den Kindern bis spätestens Freitag mitgegeben werden." (Lebhafte Zwischenrufe bei der ÖVP. - Abg Mag Rüdiger Maresch: Und was soll das Ganze jetzt? - Abg Günter Kenesei: Haben Sie Angst, dass Sie nicht gewählt werden?)

 

Sehr geehrte Damen und Herren! So schaut es bei der SPÖ aus! Uns ist überhaupt nicht bange, dass wir nicht gewählt werden könnten, weder bei den Fremden noch bei den Jugendlichen. Wir haben bei dieser Nationalratswahl so viel Zustimmung bekommen (Abg Godwin Schuster: Aber nicht diese Meinung! Dieser Art von Meinung wird eine Absage erteilt!), dass ich zuversichtlich bin, dass wir auch bei der nächsten Gemeinderatswahl die Stimmen von den Fremden bekommen werden und dass wir diese Zustimmung auch von den 16- bis 18-Jährigen bekommen werden. Mir ist allerdings bange um diese Stadt, wo eine solche Präpotenz der Macht der SPÖ regiert. (Beifall bei der ÖVP. - Abg Anica Matzka-Dojder: Sie reden von Präpotenz der Macht! Das ist unglaublich!)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster ist Herr Abg Mag Kabas zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. (Oh je-Rufe bei der SPÖ und bei den GRÜNEN. - Abg Günter Kenesei: Sie werden sich jetzt schwer tun! Rechts ist kein Platz mehr! - Abg Mag Hilmar Kabas: Lassen Sie sich überraschen!)

 

Abg Mag Hilmar Kabas (Klub der Wiener Freiheitlichen): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Frau Stadträtin!

 

Wenn die SPÖ das vorliegende Geschäftsstück großartig als Demokratiepaket angekündigt hat, dann kann ich nur feststellen, das ist wirklich Etikettenschwindel, weil es genau das Gegenteil ist. Es ist demokratiepolitisch heute für Wien ein schwarzer Freitag und nicht nur deshalb, weil es der 13. ist. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Der Kern dieser Regelung heute, das so genannte Ausländerwahlrecht, ist verfassungswidrig - ich werde das in der Folge noch ausführen -, ja, es widerspricht sogar Grundprinzipien der österreichischen Verfassung, und es ist auch integrationsfeindlich. Ich will jetzt gar nicht näher darauf eingehen, dass dieses Wahlrecht natürlich wiederum nicht das Verhältniswahlrecht herstellt, sondern dass der Verstärkereffekt, der natürlich immer wieder der SPÖ zugute kommt, nach wie vor bleibt. Es wird natürlich auch nicht irgendetwas in Richtung Briefwahl geregelt, und man regelt natürlich auch nicht - es ist auch, was ich gehört habe, in dem Ausschuss kaum darüber gesprochen worden - die Direktwahl von Bürgermeister oder Bezirksvorsteher.

 

Das Einzige was aus unserer Sicht immerhin gelungen ist, ist die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre. Das ist zwar durchaus umstritten, aber wir haben uns nach langer Diskussion dazu verstanden, dass wir diesem Punkt zustimmen werden. Es hat ja schon einige Anläufe in anderen Bundesländern, zumindest auf Gemeindeebene, gegeben, und die sind eigentlich durchaus positiv verlaufen.

 

Wenn ich jetzt zu dem harten Kern dieses Gesetzesentwurfs komme, zu dem so genannten Ausländerwahlrecht, dann möchte ich daran erinnern, dass darüber eigentlich schon eine sehr lange Diskussion vonstatten geht. Wir haben hier, soweit ich das sehe, bereits 1988 im Gemeinderat beziehungsweise Landtag diskutiert, und eigentlich war die Diskussion damals so, dass auch noch die Sozialdemokraten der Meinung waren, dass es eigentlich schon sehr gravierende Argumente dagegen gibt, dass man dieses Wahlrecht einführt. Außerdem möchte ich schon auch daran erinnern, dass es damals, 1987, ein ÖVP-Gemeinderat war, nämlich GR Hawlik, der als Erster die Einführung des Ausländerwahlrechts gefordert hat, aber wir nehmen durchaus mit Befriedigung zur Kenntnis, dass ein Umdenkprozess bei der ÖVP zum Positiven stattgefunden hat und auch die ÖVP jetzt, wie schon der Vorredner Dr Ulm ausgeführt hat, eben auch sieht, dass das, vor allem so, wie es jetzt konzipiert wurde, verfassungswidrig ist und auch nicht der Integration dient, sondern ganz im Gegenteil.

 

Das Ausländerwahlrecht - wozu dient das eigentlich? - Es dient eigentlich vor allem den Sozialdemokraten in ihren Überlegungen und Argumenten dazu, die Wählerverhältnisse zu ihren Gunsten, so nehmen sie an, zu ändern. Das ist der wahre Grund ihres heutigen Beschlusses. Und wir sagen, das Ausländerwahlrecht, so wie es jetzt konzipiert ist, ist integrationsbehindernd, integrationsfeindlich und auch noch dazu verfassungswidrig. Darüber soll man sich nicht so einfach hinwegturnen und sagen, das seien alles Kleinigkeiten im Vergleich zum hehren Gedanken der Mitbestimmung.

 

Nein, auch die Mitbestimmung muss in Regeln ablaufen, und da muss man sehr genau abwägen, welche Richtung man einschlägt. Die Überlegung in Richtung Ausländerwahlrecht geht von unserer Seite her davon aus, dass in einer demokratischen Gesellschaft das Wahlrecht eines der wichtigsten Staatsbürgerrechte darstellt. Es soll daher nur von jenen ausgeübt werden, die sich mit dieser Gesellschaft und diesem Staat identifizieren und die auf Grund von Wahlentscheidungen sich ergebenden Konsequenzen auch auf Dauer mittragen.

 

Ich werde nach diesem politischen Kernargument jetzt sozusagen eine Punktation zur Vertiefung der Argumente anführen, warum das Ausländerwahlrecht, so wie es jetzt von der SPÖ konzipiert ist, verfassungswidrig ist.

 

Diese Form der Ausländermitbestimmung stellt in erster Linie das Staatsbürgerschaftsrecht in Frage, das trotz der langen Diskussion seit 14 Jahren bisher eigentlich außer Streit stand. (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Sie wissen doch selbst, dass das nicht stimmt!) Herr Kollege, Sie wissen ganz genau, dass Sie jetzt einen bedenklichen, verfassungswidrigen Weg einschlagen, und das ist das Verurteilungswürdige und demokratiepolitisch so Bedenkliche. (Beifall bei der FPÖ. - Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Das ist Ihre Meinung!)

 

Unsere Bundesverfassung geht grundsätzlich von einer einheitlichen Staatsbürgerschaft aus - im Artikel 6

 

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