«  1  »

 

Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 29 von 90

 

(Beifall bei der ÖVP. - Abg Mag Christoph Chorherr: Wirklich ein Superargument! - Abg Günter Kenesei: Sie haben alle einen Kleingarten!)

 

Aber glauben Sie mir eines: Nur ein bisschen hoheitlich zu agieren und dann zu sagen, es ist eh nicht so richtig hoheitlich, das wird nicht funktionieren. Das funktioniert genauso wenig, wie man sagen kann, man ist nur ein bisschen schwanger. Das geht nicht. (Weitere Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) Da muss man eindeutig sagen, das geht nicht, das ist leider Gottes eindeutig verfassungswidrig.

 

Und das sagt uns in der Deutlichkeit auch der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt. Ich empfehle Ihnen, die Seite 4 des Gutachtens zu lesen, wo es heißt: "Die Einräumung des passiven Wahlrechtes zur Bezirksvertretung an Nichtunionsbürger ist bundesverfassungswidrig, weil es sich bei der Mitgliedschaft zum Bezirksvorsteher um ein öffentliches Amt im Sinne des Artikels 3 Staatsgrundgesetz handelt."

 

Aber lassen Sie mich auch noch zum Jugendwahlrecht kommen, zum Wahlrecht der 16- bis 18-Jährigen, für welches man natürlich auch gute Gründe finden kann, wo man aber letztendlich eine Abwägung treffen muss, zwischen den Argumenten, die für die Einführung sprechen, und den Argumenten, die gegen die Einführung sprechen. Vergessen wir nicht, dass mit der Einführung dieses Wahlrechts eine gewisse Verunsicherung der Jugendlichen hervortreten wird, wenn diese im Gesetzestext als "Männer" und "Frauen" bezeichnet werden müssen. (Lebhafte Heiterkeit bei der SPÖ und bei den GRÜNEN.), als Männer und Frauen ab 16 (Abg Godwin Schuster: Wie im Burgenland, wie in der Steiermark!), und Entwicklungspsychologen und Jugendpsychologen uns sagen, wie wichtig diese Phase des Jugendlichseins, diese Phase der Entwicklung ist (Lebhafte Zwischenrufe bei der SPÖ und bei den GRÜNEN.), und dass man den Jugendlichen diese wichtige Entwicklungsphase nicht ohne weiteres und ohne ausführlicher Debatte und Diskussion nehmen soll. (Abg Mag Christoph Chorherr: Buben und Mädchen kann man hineinschreiben! - Abg Mag Marie Ringler - auf die Galerie zeigend, wo eine Gruppe von Jugendlichen sitzt -: Schauen Sie einmal da hinauf! - Abg Günter Kenesei: Die lachen alle wegen Ihnen da oben! Nur wegen Ihnen!)

 

Es ist sehr einfach, jetzt mit Zwischenrufen zu versuchen, das nachzuholen, was Sie ein drei viertel Jahr lang nicht gemacht haben, nämlich die seriöse wissenschaftliche Diskussion zu führen über schwierige Dinge, und zwar nicht nur mit der Opposition, sondern auch mit den betroffenen Personen und mit Wissenschaftlern. Deshalb sind Ihnen leider Gottes wichtige Erkenntnisse von Entwicklungspsychologen verborgen geblieben. (Abg Günter Kenesei: Das kann nicht einmal der FPÖ einfallen!)

 

Ihnen ist auch verborgen geblieben, dass es eine Fülle von Studien gibt, die uns sagen, dass es kein Anliegen der Jugend ist, dieses Wahlrecht einzuführen. Es sagt uns das Institut für Politikwissenschaften in Innsbruck (Abg Godwin Schuster: In Wien geht das nicht, aber in den Bundesländern sind alle anders entwickelt, oder?), wo Studien an über 2 500 Jugendlichen durchgeführt worden sind, es sagt uns das die Studie des Fessl-Instituts an über 1 000 Befragten, es zeigt uns dies eine Jugendstudie des Landes Oberösterreich, und es zeigt uns das sogar eine Studie Ihrer Jugendorganisation, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ, Ihrer AKS-Wien, der Aktion Kritischer Schüler, die auch erhoben hat, dass das kein Anliegen der Jugend ist. (Abg Godwin Schuster: Das stimmt überhaupt nicht!)

 

Wir sprechen uns ja gar nicht grundsätzlich gegen eine Herabsetzung des Wahlalters aus, wir sprechen uns gegen die Art und Weise aus, wie Sie das machen: ohne Diskussion mit den Betroffenen, ohne Einbindung der Wissenschafter und ohne Einbindung der Opposition. (Abg Godwin Schuster: Sagen Sie: Wir sind dagegen! - Abg Josefa Tomsik: Sie haben wahrscheinlich nie diskutiert!)

 

Und jetzt komme ich zum lustigsten Argument von Ihnen, jetzt komme ich zum interessantesten Argument der SPÖ. Gestern kam von Ihnen - ich glaube, es war Kollege Stürzenbecher, der das gesagt hat -: Wahlkampf in den Schulen? Keine Sorge! Alles geregelt. Wir haben das Schulorganisationsgesetz. Es kann daher zu keiner Einflussnahme in den Schulen kommen und der Wahlkampf wird sicherlich nicht in die Schulen hineingetragen werden.

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Leider Gottes ist es die SPÖ, die schon jetzt laufend versucht, diesen Wahlkampf in die Schulen hineinzutragen, und ich habe da leider Gottes zwei Pamphlete, die das, was ich sage, belegen.

 

Anlässlich des Bildungsvolksbegehrens vom 6. bis 13. November 2001 hat die SLÖ sich an die Inspektoren von verschiedenen Inspektionsbezirken gewandt, damit politische Propaganda - und jetzt zitiere ich wörtlich - "in das Mitteilungsheft eingeklebt" wird. (Abg Dr Matthias Tschirf: Aha!) Das muss man sich einmal vorstellen! "Ins Mitteilungsheft einkleben" heißt es da wörtlich, mit der Bitte um Vervielfältigung, für jede Schule ein Exemplar. Die Schulen sollten für jedes Kind eine Kopie anfertigen und diese in das Mitteilungsheft einkleben. Unterzeichnet von einer Bundesjunglehrerin der SLÖ. So arbeitet die SPÖ.

 

Aber Sie arbeiten nicht viel anders bei der letzten Gemeinderatswahl. Am 25. März 2001 gibt es einen Wahlaufruf. Wieder mit derselben Art und Weise hat man sich diesmal an Funktionäre gewandt, die vertrauenswürdig erschienen sind. Ausgegangen ist das wiederum vom Zentralverein der SPÖ-Lehrervereinigung. Dort heißt es wortwörtlich: "Leite diesen Wahlaufruf bitte so rasch es nur geht an die roten SchulleiterInnen in deinem Inspektionsbezirk weiter. Bitte sie, sich mit dem Elternvereinsobmann oder der Elternvereinsobfrau des Schulstandorts in Verbindung zu setzen und die Aktion von ihnen" - unter Anführungszeichen - "'absegnen' zu lassen." Die Idee stammt vom ZV, Zentralverein SPÖ-Lehrervereinigung, aber der Elternverein ist quasi der Verteiler und der offizielle Initiator. "Es bestünde ansonsten die Gefahr, dass uns diese Aktion von Seiten der

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular