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Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 90

 

ergibt sich schon dadurch, dass die meisten Verfahren zum Zeitpunkt ihres Einlangens beim UVS Wien noch nicht entscheidungsreif sind. Dieser Sockel beläuft sich erfahrungsgemäß auf durchschnittlich etwa 200 Ver-fahren pro Mitglied, wobei etliche Mitglieder deutlich geringere, allerdings einige Mitglieder deutlich höhere Rückstände aufweisen. So belief sich der Rückstand eines Mitglieds am 31.12.2001 auf rund 700 Akten, allerdings inklusive zahlreicher Annexzahlen.

 

Was den Vorwurf betrifft, für die systematische inhaltliche Bearbeitung der zu erfassenden Entscheidungen stehe kein juristisches Personal zur Verfügung, ist festzustellen, dass gerade auch im Hinblick auf die allgemeine Knappheit der Ressourcen bereits in der Vergangenheit versucht wurde, mit dem vorhandenen Personal der Evidenz- und Dokumentationsstelle das Auslangen zu finden. Das hat sich im Wesentlichen auch bewährt.

 

Zu 3: Verhandlungssäle: Zu der angeblich untauglichen Ausstattung sowie der geringen Zahl der Verhandlungssäle, nämlich zwei, ist festzuhalten, dass die Organisation des UVS Wien grundsätzlich vorgesehen hat, die größte Menge der Verhandlungen in den Amtsräumen der Mitglieder durchzuführen. Aus diesem Grund wurden die Amtsräume dieser Vorgabe entsprechend, gemessen am sonst üblichen Standard im Magistrat, überdurchschnittlich groß und geräumig gestaltet. Für Verhandlungen mit zahlreichen Zeugen, Sachverständigen und so weiter, sind darüber hinaus die beiden Verhandlungssäle geschaffen worden, in denen jeweils zirka 20 Personen Platz finden.

 

Zu 4: Personensicherheit: Ein von den Mitgliedern immer wieder angeführtes Problem ist die Gewährleistung der persönlichen Sicherheit. Die Präsidentin hat in diesem Zusammenhang zahlreiche Maßnahmen getroffen, um in der Folge eine Verbesserung der allgemeinen Sicherheit im Unabhängigen Verwaltungssenat herbeizuführen.

 

Die Bundespolizeidirektion Wien wurde ersucht, ein Gutachten hinsichtlich der Sicherheitsvorkehrungen im Amtshaus Muthgasse zu erstellen. Die darin getroffenen Feststellungen zur Hebung der Sicherheit im UVS Wien führten dazu, dass die MD-KS unter anderem drei Informationsveranstaltungen zur Frage der Sicherheit im UVS Wien durchführte, diverse interne organisatorische Maßnahmen festgelegt wurden und vor allem für Verhandlungen in besonderen Fällen eigene Sicherheits-vorkehrungen durch die MA 68 - Wache Rathaus getroffen werden.

 

Die von den Mitgliedern immer wieder geforderte rigorose Zugangsbeschränkung mit Personenkontrolle zu den Amtsräumen des UVS Wien, analog den Gerichten, wurde bislang von allen magistratsinternen und -externen Experten als nicht zielführend bezeichnet.

 

Ich hoffe, Ihnen mit diesen weiteren Informationen gedient zu haben.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Die erste Zusatzfrage hat Frau Abg Korosec.

 

Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Seit Jahren haben wir im Bericht der Vollversammlung immer wieder die gleichen Versäumnisse. Jetzt wurde es sehr positiv dargestellt. Faktum ist, dass 10 000 Fälle Rückstände vorliegen. Das heißt, das ist ein Jahresbedarf, während in allen anderen Bundesländern Rückstände von maximal zwei bis drei Monaten sind.

 

Noch einmal: Wie können Sie sich das erklären? Beziehungsweise welche Maßnahmen werden tatsächlich gesetzt, dass sich das endlich ändert?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Frau Abgeordnete!

 

Ich habe das in einem siebenseitigen Brief an Herrn Klubobmann Dr Tschirf und jetzt in einem ohnehin allzu lang geratenen Referat darüber dargelegt, dass sowohl die Wünsche, welche die EDV-Ausstattung betreffen, als auch die zusätzlichen Personalwünsche, die vorgetragen wurden, entsprechend erfüllt werden. Ich kann daher, das sage ich ganz offen, das Problem nur marginal erkennen.

 

Im Übrigen kann ich Ihnen, Frau Abgeordnete, auch sagen, ich bin gerne dazu bereit, in der Öffentlichkeit darüber zu diskutieren, ob die Erledigung von 200 Aktenstücken pro Jahr und Person in der Tat eine Überforderung darstellt oder ob nicht anderweitig in Rechts- oder Behördenstellen, wo Berufungsverfahren erledigt werden, das in effizienterer Form dargestellt wird. Ich erinnere daran, dass wir alle gemeinsam Diskussionen über Verwaltungsreform, Beschleunigung von Verfahren und so weiter führen. Deshalb glaube ich, dass man über ein derartiges Faktum oder einen derartigen Ist-Zustand auch Diskussionen führen sollte, nämlich 200 Akten pro Jahr und pro Person.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Die zweite Zusatzfrage hat Herr Abg Dr GÜNTHER.

 

Abg Dr Helmut GÜNTHER (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!

 

Sie haben das Verwaltungsreformgesetz 2001 erwähnt und gesagt, dafür sind sechs Personen aufgenommen worden. Es waren damals für ungefähr 3 000 Akten 20 zusätzliche Mitarbeiter beantragt, aufgenommen wurden hingegen 6 Mitarbeiter.

 

Anlässlich der Landtagssitzung im September wurde wieder ein neuer Bereich, und zwar der Krankenanstaltenbereich, in die Zuständigkeit des UVS übergeben. Heute haben wir die Materie Wohnbauförderungsgesetz, das auch dem UVS als Berufungsbehörde übergeben werden sollte.

 

Ist von Ihnen abschätzbar, welche zusätzlichen Rechtsmaterien des Landes Wien in nächster Zeit noch kommen werden beziehungsweise wie viele Verfahren damit an den UVS herangetragen werden müssen und dafür auch Personal zur Verfügung zu stellen ist?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Es sind nicht 6, sondern es sind 10 Dienstposten, die im nächsten Jahr im UVS mehr sein werden.

 

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