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Landtag, 9. Sitzung vom 27.06.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 49

 

Wohnbaugenossenschaften, aber auch die privaten Gesellschaften wissen sehr gut, dass es so etwas wie einen "Wunderwuzi" nicht gibt. (Abg Gerhard Pfeiffer: Und kriegen jetzt ausländische Bezirksräte eine Gemeindewohnung?)

 

Präsident Johann Hatzl: Dritte Zusatzfrage: Herr Abg Fuchs.

 

Abg Georg Fuchs (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Stadtrat!

 

Ich glaube einfach, dass man auch unterschwellig keine Vertrauenskrise bei den Gemeinnützigen, die für die Bevölkerung sehr viel tun, hervorrufen soll.

 

Ich möchte Sie aber noch einmal fragen: Hat es in den letzten Jahren im Rahmen des Überprüfungszyklus betreffend diese Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit, die Sie genannt haben, bei der Gemeinnützigen Wien-Süd Beanstandungen der Wiener Landesregierung gegeben?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Ich muss sagen, ich kenne nicht alle Details auswendig. Ich kann Ihnen nach Rücksprache gerne noch einmal Auskunft darüber geben, aber keine, die so schwer wiegend ist wie jene, die bei der Anfrage ein bisschen mitgeschwungen ist. Ich kann es umgekehrt formulieren: Die Wien-Süd gehört nicht zu den Sorgenkindern in der Stadt, sondern zu den Wohnbaugenossenschaften und Gesellschaften, von denen ich mir als Wohnbaustadtrat wünschen würde, dass es mehr davon gibt.

 

Präsident Johann Hatzl: Letzte Zusatzfrage: Herr Abg Serles.

 

Abg Dr Wilfried Serles (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Stadtrat!

 

Sie haben in Ihrer Anfragebeantwortung von einer Politik der Vorratshaltung gesprochen, die jede Wohnbaugenossenschaft verfolgen muss. Nun gestatte ich mir, im Zusammenhang mit dem Grundstücksankauf der Wien-Süd in Atzgersdorf eine Wertung abzugeben. Ich glaube, es war geradezu ein zumindest fahrlässiges Unterfangen der zuständigen Gremien, dort Grünland auf Verdacht anzukaufen, Grünland deswegen anzukaufen, weil es ihnen irgendjemand von den sozialdemokratischen Politikern in dieser Stadt offenbar in Aussicht gestellt hat.

 

Meine Frage an Sie, Herr Stadtrat, lautet: Wenn jemand Grünland auf Verdacht ankauft, auf Basis von Luft ankauft, ohne dass es die notwendigen Voraussetzungen dafür gibt - handelt er damit eigentlich nicht fahrlässig, und bewirkt er damit nicht eigentlich den Tatbestand der Untreue nach den strafrechtlichen Vorschriften?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Ein Bauträger könnte, auch wenn es ein freiheitlicher Politiker wäre, von keinem Politiker verlangen, dass er ihm sagt, ob ihm ein Grundstück umgewidmet wird und alle diese Hürden und Gremien positiv absolviert. Diesen Politiker kann es nicht geben, auch keinen Freiheitlichen. Daher bin ich davon überzeugt, dass es auch keinen sozialdemokratischen Politiker geben kann, der garantieren kann, dass ein Grundstück umgewidmet wird und Wohnbauförderung et cetera bekommt. Da wir heute schon einmal beim "Wunderwuzi" waren: den gibt es nicht, und das ist in einer demokratischen Gesellschaft auch gut so für eine Stadt.

 

Ich selbst habe gemeinsam mit der Frau Vizebürgermeisterin daran mitgewirkt, dass, bevor überhaupt die Frage gestellt wird, ob dort Wohnbau zulässig ist - wenn ich mich jetzt auf den Teil Wohnbau konzentrieren darf -, eine Infrastrukturkommission zusammenzutreten hat. Diese erhebt erst einmal vom Kindergarten bis hin zur Schule und zu anderen sozialen Infrastrukturfragen Dinge, die einer in der Stadt gar nicht auswendig wissen kann, außer er tut so. Aber so jemanden gibt es nicht und kann es nicht geben, weil das, wie jeder weiß, erst die Infrastrukturkommission feststellt. Ohne Feststellung der Infrastrukturkommission, ohne Flächenwidmung und das ganze Verfahren sowie all die anderen Punkten, die ich vorhin schon ausführen durfte, kann auch ein Wohnbauträger nicht wissen, dass ein Grundstück, das er kauft, mit Sicherheit zu Wohnungen führt.

 

Dazu gibt es eine Formulierung, die ich Ihnen jetzt lange vorlesen könnte: Wie ist es mit dem Geschäftskreis, was darf sich eine gemeinnützige Bauvereinigung nach § 7 Abs. 3 Z 6 WGG an angemessenem Vorrat leisten? - Das heißt, auch ohne dass ich Ihnen jetzt die Formulierung in allen Details vorlese: Ich bin davon überzeugt, Sie sind ein sehr gewissenhafter Kollege und wissen daher, dass diese Formulierungen natürlich immer so etwas wie ein Risiko beinhalten.

 

Das größte Risiko ist, ein Grundstück zu teuer zu kaufen. Das ist das größte Risiko, denn da weiß man schon beim Kauf, dass man einen Vorrat schafft, der dann letztlich zu Leerstehungen führen und das Unternehmen schwer schädigen könnte, weil man bei über 3 000 pro Quadratmeter im Durchschnitt ja praktisch keine Förderung bekommen kann. Das wäre fahrlässig. Es wäre fahrlässig, Grundstücke zu kaufen, von denen man weiß, am Ende steht die leer stehende Wohnung oder die nicht verkaufte Eigentumswohnung. Das ruiniert Betriebe tatsächlich.

 

Bei einem Grundstück bereits die richtige Widmung zu haben, das ist - das wissen Sie so gut wie ich - in der Regel so teuer beim Verkäufer, dass es den Wohnbauträgern und Wohnbaugenossenschaften nur in ganz wenigen Glücksfällen gelingt, aber bereits gärtnerische Widmung hat solche astronomischen Preise, dass vom tatsächlichen Preis überhaupt keine Rede mehr ist, sondern auch die bereits in der Regel mit Bürohaus-, manche mit Bürohochhauswidmungserwartungen oder so rechnen.

 

Das heißt, Grundstücke zu kaufen, ohne vorher die Garantie zu haben, was denn damit wirklich geschieht, ist das Los jedes Bauträgers, ganz egal, ob gemeinnützig oder gewerblich.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke. - Damit ist die 5. Anfrage (FSP/02923/2002/0001-KSP/LM) aufzurufen. Sie ist von Frau Abg Dr Elisabeth Neck-Schaukowitsch gestellt und an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet: Der Wienerwald hat im

 

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