«  1  »

 

Landtag, 7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 53

 

geben, dass die Zahlungen nicht an die Heime erfolgen, sondern dass direkt an die Personen diese Unterstützungszahlungen geleistet werden. Es gibt ja in Österreich ein Beispiel dafür. Ich glaube in Vorarlberg gibt es so eine Möglichkeit des Pflegeheimsschecks.

 

Ich frage Sie, ob Sie sich vorstellen können, dass in Wien auch so etwas eingeführt wird?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Herr Abgeordneter, Sie wissen, ich bin vor allem für Sachleistungen und nicht so sehr für Schecks. Wir haben es ja auch bei dem Pflegegeld gesehen, und das war vor allem am Anfang, als auch noch während des Spitalsaufenthalts Pflegegeld ausbezahlt wurde, dass es besonders auffällig war, wie die Aufnahme in die Pflegeeinrichtungen zurückgegangen ist und Patienten wirklich in einen erbarmungswürdigen Zustand in das Spital gekommen sind. Wie gesagt, die Menschen mit dem zerebralen Abbau tun sich schwerer, sich zu artikulieren. Da muss es eben auch den Pflegeheimanwalt geben.

 

Ich bin dafür, dass wir die Leistungen zur Verfügung stellen. Die Leistungen, was bezahlt wird, müssen dann auch nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit abgestimmt sein. Ein Pflegebedürftiger nach der Stufe 1 und 2 braucht sicher Einrichtungen, die billiger sind als diejenigen mit höheren Pflegestufen.

 

Aber wie ich eingangs gesagt habe, warten wir die Ergebnisse der Studie ab und dann wird das, was dabei erwartet wird, in diese einfließen. Wie gesagt, es werden ja Gespräche stattfinden, wo wir alle unsere Überlegungen einbringen können. Aber ich bin immer sehr für die Zurverfügungstellung einer Sachleistung und auch wirklich für eine genaue Überprüfung aller Pflegeeinrichtungen. Jede Beschwerde, die ich von Seiten der Pfleglinge oder deren Angehörigen erhalte, führt dazu, dass ich das an die MA 47 weitergebe und eine Überprüfung dieser Einrichtung verlange, denn es ist für mich ein schrecklicher Gedanke, dass Menschen, die abhängig sind, irgendwie ausgenützt werden könnten. - Danke schön.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen zur dritten Zusatzfrage: Frau Abg Dr Pilz.

 

Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Frau Stadträtin!

 

Sie haben auf die Frage des Herrn Dr Hahn noch einmal bewiesen, wie sehr Sie in medizinischen Fragen Wert darauf legen, dass die Heimbewohner und Heimbewohnerinnen gut versorgt sind. Ich möchte trotz allem betonen, dass ein Pflegeheimgesetz neben dieser medizinischen Dimension auch die Lebensqualität, die Privatsphäre, die Eigenrechte der Patienten und Patientinnen, der Bewohner und Bewohnerinnen respektieren und aufwerten sollte. Das ist ein Aspekt, der kommt auch in Ihrer bisherigen Beantwortung der Frage absolut zu kurz.

 

Ich möchte Sie jetzt konkret fragen, nachdem Sie sich sehr vage ausgedrückt haben, was die räumliche Ausstattung betrifft, 8-Bett-Zimmer und Zustände wie diese: Denken Sie daran, im Rahmen des Pflegeheimgesetzes, auch die nötigen Mittel vorzusehen, die es brauchen wird, um die Infrastruktur und die Lebensqualität in räumlicher Hinsicht für die Menschen in den Pflegeheimen akzeptabel und erträglich zu gestalten?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: In einem Gesetz können nicht Mittel vorgesehen werden, sondern Mittel können durch Vorgaben gestellt werden. Sie wissen, dass das abgestuft ist und ich habe vorhin erklärt, welche räumlichen Einrichtungen für Pflegeheimbewohner mit bestimmten Pflegestufen man hat. Sie brauchen nicht apallische Patienten in Einzelzimmer zu geben. Da ist es einfach leichter mit der Versorgung, wenn ständig wer vorhanden ist. Auch bei den schwerst dementen Patienten ist dies einfacher. Das wird sich keine Stadt der Welt und keine Einrichtung der Welt leisten können, pro Pflegeheimbewohner eine Pflegeperson daneben zu stellen, was man aber bei vielen Pfleglingen braucht. Diejenigen, die weniger Pflege brauchen, wird man natürlich in räumlich besser ausgestatteter Umgebung unterbringen. Da ist es nur wichtig, dass ihnen nachts nichts passiert und dass man schaut, dass sie essen und trinken. Aber der Pflegeaufwand bei Menschen mit der Pflegestufe 1 oder 2 ist natürlich ein relativ geringer.

 

Dass wir daran interessiert sind, die baulichen Veränderungen und Verbesserungen rasch voranzutreiben, ist klar. Wie gesagt, ich kriege von wunderschönen, sehr teuren Pflegeeinrichtungen, wo die Menschen sehr, sehr viel zahlen, massive Beschwerden über nicht versorgten Dekubitus und dergleichen. Da muss ich sagen: Bei mir stehen noch immer zuerst die personelle Ausstattung und die personelle Versorgung der schwer Pflegebedürftigen im Vordergrund.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. - Die vierte Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Hahn.

 

Abg Dr Johannes Hahn (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Stadträtin!

 

Ich glaube, niemand hier im Haus - nur als Anmerkung - verlangt durchgehend 1-Bett-Zimmer, aber 8-Bett-Zimmer sollten der Vergangenheit angehören, und ich denke auch die 4-Bett-Zimmer. Das war der Gegenstand der Diskussion.

 

Aber jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Die Erfahrung lehrt mich, und ich hoffe uns alle, dass wir uns gegenseitig immer kommentieren müssen und festlegen, wer wann bis wann was zu erledigen hat. Daher meine präzise Frage: Wann dürfen wir hier, der Gemeinderat, mit einem Entwurf des Pflegeheimgesetzes rechnen?

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Also, der Landtag wird im Herbst dieses Jahres damit rechnen können, weil ungefähr im Sommer die Studie beendet sein wird, die Ergebnisse dann vorliegen und das eingearbeitet werden soll, sodass ich konkret sage: Herbst.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Damit ist auch die Fragestunde beendet und wir kommen jetzt zur Aktuellen Stunde (AST/01112/2002/0002-KSP/AL).

 

Die Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und des Gemeinderats hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Die Demontage des Sozialstaats durch die Bundesregierung und die Folgen für Wien; Ambulanz-, Studiengebühr und Behindertenbesteuerung zurück

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular