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Landtag, 6. Sitzung vom 30.1.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 63 von 64

 

Ich möchte hier zwei Punkte anführen.

 

Erstens halte ich es für wichtig, dass wir hinsichtlich der Auslieferungspraxis jetzt eine einheitliche Regelung gefunden haben und diese tatsächlich durchziehen werden. Ich gehe deshalb davon aus, dass wir in dieser Legislaturperiode hier nach neuen Prinzipien einheitlich vorgehen werden.

 

Das Zweite ist der Punkt, der diesen Fall betrifft. Es ist für mich unglaublich, was sich hier abspielt; das sage ich als einer, der fast zwei Jahrzehnte lang Mitglied des Österreichischen Gewerkschaftsbunds ist. Da ist ein engagierter Betriebsratsvorsitzender, der die Interessen seiner Mitarbeiter wahrnimmt, und dieser wird wirtschaftlich bedroht, auch mit den Mitteln des Strafrechts. Da ist es völlig richtig, dass wir die einzige Entscheidung getroffen haben, die hier angemessen ist, nämlich nicht auszuliefern.

 

Gleichzeitig ist hier der Appell an diejenigen zu richten, die im Aufsichtsrat der BAWAG sitzen - immerhin handelt es sich um die Gewerkschaftsbank und auch um die Gelder von uns Gewerkschaftsmitgliedern; es ist beispielsweise der Vorsitzende der Gemeindebediensteten-Gewerkschaft Weninger Vorsitzender des Aufsichtsrats -, dass man Einfluss darauf ausübt, dass ein solches Handeln durch den Vorstandsvorsitzenden der Gewerkschaftsbank einfach nicht erfolgen kann. Darum geht es, und diesen Appell möchte ich auch in dieser Runde aussprechen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Dr GÜNTHER.

 

Abg Dr Helmut GÜNTHER (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Präsident! Frau Berichterstatterin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Es ist an sich interessant, dass sich jetzt unter der neuen Vorsitzenden des Immunitätsausschusses die Praxis der Auslieferung geändert hat und dass wir eine klare Linie gefunden haben. In der letzten Periode war das nicht der Fall. Viele von Ihnen können sich vielleicht noch an die Diskussion um Abg Westenthaler erinnern, als die SPÖ klar und deutlich gesagt hat: Wenn ein Politiker einen anderen beleidigt, der nicht Politiker ist, ist er auszuliefern. Es ging damals um das Mitglied des Europäischen Gerichtshofs Fuhrmann, einen ehemaligen SPÖ-Nationalratsabgeordneten. Wir haben damals gegen diese Auslieferung gestimmt.

 

Jetzt sind wir sehr glücklich darüber, dass es unter Abg Wehsely hier zu einer klaren Linie kommt. Selbstverständlich ist Kollege Harwanegg zu schützen. Denn was sich Herr Elsner ihm gegenüber erlaubt, schreit zum Himmel.

 

Eines hat sich heute schon sehr deutlich gezeigt: Die hohen Funktionäre der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten haben viel Verständnis für Leute mit viel Geld. Denn Herr Kollege Hundstorfer hat hier zuerst die Gehaltsverhandlungen für die gut Verdienenden mit aller Kraft und Vehemenz verteidigt. Der Aufsichtsratsvorsitzende der BAWAG ist immerhin der Chef der Gemeindebediensteten-Gewerkschaft Weninger und dieser hat überhaupt nichts dabei gefunden, dass Herr Elsner dort 50 Millionen S kassiert, und zwar steuerschonend gerade noch vor dem 1.1.2001. Das ist abzulehnen, und hier hat dies Herr Kollege Ellensohn schon sehr deutlich und sehr ausgiebig begründet.

 

Wir stehen hier voll und ganz hinter dem Kollegen Harwanegg, der als Personalvertreter seiner Aufgabe nachgekommen ist. Man muss dazu auch sagen, dass er seine Mitarbeiter nur informiert hat. Herr Elsner sagt gegenüber dem "Format", er hat die Mitarbeiter der BAWAG den aufrechten Gang gelehrt und hat nichts dagegen, wenn man ihn kritisiert. Dafür aber, dass er dann gegen den Personalvertreter der PSK mit Klagen in Millionenhöhe vorgeht, habe ich überhaupt kein Verständnis. Da ist Kollege Harwanegg selbstverständlich zu unterstützen und daher ist die Zustimmung der FPÖ zur Nichtauslieferung selbstverständlich gegeben. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Herr Abg Scheed.

 

Abg Norbert Scheed (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich habe mir beim Herausgehen zum Rednerpult schon nasse Füße geholt, weil ich durch die Krokodilstränen des Kollegen Ellensohn gewatet bin, der hier ständig BAWAG, SPÖ und ÖGB in einer Reihe nennt. Ich glaube, ich kann es mir ersparen, darauf hinzuweisen, dass der ÖGB überparteilich ist, die SPÖ eine Partei ist und die BAWAG ein Unternehmen ist, das zum Beispiel auch eine nicht unwesentliche deutsche Beteiligung hat. (Heiterkeit bei der FPÖ, bei der ÖVP und bei den GRÜNEN. - Abg Michael Kreißl: Und der "Konsum" war überhaupt nicht ...!)

 

Worum geht es hier im Grunde genommen? - Das sage ich als Gewerkschafter, der der GPA angehört - um das auch gleich zu sagen - und der das in der Tat für eine nicht sehr schöne Situation hält. Es ist aber eine betriebliche Auseinandersetzung, die so zu verstehen ist, dass dort ein Betriebsrat in Ausübung seines Mandats, das er vom Personal bekommen hat, die Interessen der Beschäftigten vertritt, und das in einer momentan konfliktorientierten Situation mit seiner Unternehmerseite.

 

Jetzt sage ich ganz offen, über Ziele, Strategie, Stil der Unternehmensführung - vielleicht auch des Betriebsrats - kann man immer diskutieren. Das ist eine Sache, die unternehmensbezogen ist. Faktum ist, dass das einzig Relevante in dieser Auseinandersetzung das Arbeitsverfassungsgesetz regelt. Dort steht klipp und klar drin, dass der Betriebsrat bei seiner Tätigkeit nur einem Souverän rechenschaftspflichtig ist: Das ist die Betriebsversammlung, das sind die Menschen, die ihn gewählt haben. Sofern er von diesen ein Mandat bekommt, ist er in seiner Strategie und in seiner Politik legitimiert.

 

Ich weiß in Kenntnis der Judikatur ähnlich gelagerter Fälle auch, dass das, worum hier diskutiert wird, in vielen Fällen als durchaus in der Betriebsratsausübung, sozusagen im Rahmen dessen, was zulässig ist, von der Judikatur bewertet worden ist, und wir uns heute mit dieser Frage in Wirklichkeit nur deswegen hier

 

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