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Landtag, 2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 51 von 74

 

es nicht. Aber es ist ein sehr, sehr guter Anfang, wenn wir sagen, wir haben auf Grund des Status quo nun eine Möglichkeit, damit wieder verstärkt vorzugehen und Marktstrukturen auch der Städtestruktur entsprechend anzupassen und hier gemeinsam leben zu lassen. Aber es wird möglich sein, dass der Markt nach anderen Regulatorien in der Zukunft spricht, als dieses Gesetz es derzeit zeigt.

 

Ich möchte da insbesondere von dem Auftrag, den die Stadtplanung noch unter Dr Görg erhalten hat, ausgehen, nämlich hier Maßnahmen auszuarbeiten, die eine zukünftige optimale Einbindung von Großbauvorhaben in die Stadtstruktur sicherstellen sollten. Hier ging man einfach davon aus, in welcher Form das am besten geschehen könnte, und hier ist lange überlegt worden und die Stadtplanung hat das auch bei der Geschäftsgruppe Wohnbau sehr intensiv vorgebracht, dass man das durch zivilrechtliche Verträge versuchen sollte zu regeln, indem die jeweiligen Bauwerber oder Projektwerber darum ersucht werden, Leistungen zu definieren, die sie der Stadt geben, und umgekehrt danach die Stadt sagt, was sie den Projektwerbern geben kann, sodass man einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen Projektwerber und Stadt schließt.

 

Das ist aus meiner Sicht etwas sehr, sehr Gutes, weil man im Individualfall hier entscheiden kann, weil man auch zukünftige Entwicklungen berücksichtigen kann und weil es schwierig ist, so wie es nun die Wohnbaugruppe versucht hat, heute Zonen festzulegen, wo Großbauvorhaben erfolgen sollten und man in Zukunft nicht genau weiß, ob dann dort eine Großbauvorhabenzone wirklich eine solche ist oder nicht.

 

Wir sind jedenfalls flexibler, wenn man auf zivilrechtliche Verträge eingeht. Das ist nun einmal der Kompromiss, den wir heute gefunden haben, in Zonen einzugehen. Das wird heute wahrscheinlich auch das Bedürfnis abdecken, aber ich traue mich vorherzusagen, in einigen Jahren kann das ganz, ganz anders ausschauen. Ich hoffe nicht, dass es schon in kürzerer Zeit ist, als in einigen Jahren.

 

Die entsprechende architektonische Qualität könnte man dabei nämlich auch durch Gutachterwettbewerbe, durch Gutachterverfahren sicherstellen und damit auch wieder aktuell auf die jeweiligen Entwicklungen eingehen.

 

Mit den Zonen hat man natürlich auch dann das Problem, auf die bestehenden Verfahren einzugehen, die heute bereits im Gange sind. Aber da hat man - und da möchte ich auch allen danken, die sich hier damit sehr beschäftigt haben, nämlich den Beamten und allen betroffenen Mandataren, die an diesem Gesetzeswerk bereits mitgewirkt haben - auch den Begutachtungsentwurf noch einmal abgeändert. Noch einmal abgeändert in dem Sinne, dass man die derzeit laufenden Fälle von der künftigen Regelung ausnimmt, weil es für sie eine besondere Erschwernis wäre, wie zum Beispiel die Neugestaltung des gesamten Pratergeländes - ein ganz, ganz wesentlicher Punkt -, ein Messestandort, wo Österreich zum gesamten Ausland konkurrenzfähig sein muss und wo wir hier durch eine Gesetzesnovelle nicht eine Verschlechterung in Kauf nehmen wollten. Das ist abgeändert worden. Das möchte ich auch als sehr, sehr positiv hervorheben.

 

Um dieses Kongress- und Messezentrum und diese Internationalität zu erhalten, ist es, glaube ich, auch wichtig, dass man die Bestimmungen auch immer im Vergleich mit den Bestimmungen, die in unserem Umland sind, sieht. Wir sprachen in diesen Tagen in der Gemeinderatsdiskussion schon sehr, sehr intensiv über die Vienna Region. Auch hier, in der Vienna Region, ist es ein Problem, darauf einzugehen und auch zu berücksichtigen, wie die Regelungen in Niederösterreich, wie sie im Burgenland sind. Da gibt es vielleicht auch noch Ansätze, die man nunmehr daneben verfolgen sollte, vergleichen sollte und schauen sollte, ob man hier nicht auch noch Verbesserungen bringen kann, die ein Abwandern von Wien in das Umland und umgekehrt und die jeweiligen Schwierigkeiten verhindern könnte. Solche Regelungen im Verbund zu machen, wäre sicherlich ein Punkt, den man für die Zukunft mit aufnehmen könnte.

 

Abschließend lassen Sie mich dazu sagen: Ich glaube, dass dieses Projekt das Ziel hat, den Markt und die Stadtstruktur in Einklang zu bringen. Stehen wir nicht an, diesen Einklang, dieses System auch in Zukunft zu vervollständigen und werden wir nicht müde - und da möchte ich den Herrn Stadtrat sehr unterstützen -, schon von jetzt an genau zu verfolgen, wie sich diese Novelle entwickelt und welche Maßnahmen wir in Zukunft - vielleicht sogar schon bald - darauf setzen können oder müssen. Nehmen wir das dann ganz offen an, ohne sagen zu müssen, wir müssen diese Novelle wieder verändern. Es ist einfach so, dass der Markt im Fluss ist und darauf sollte man Rücksicht nehmen. - Danke.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke. - Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Schieder. Ich erteile es ihm.

 

Abg Andreas Schieder (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Berichterstatter! Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich möchte den einführenden Worten, die dieses Gesetzesvorhaben ja umfassend geschildert haben, nicht allzu viel hinzufügen, sondern primär meine Wortmeldung dazu benutzen, auch einen Abänderungsantrag einzubringen.

 

Denn wenn wir heute mit der Beschlussfassung über das Gesetz eines neuen Widmungsverfahrens eine Zone für Großbauvorhaben schaffen, erhöhte Aufmerksamkeit beim Erhebungsverfahren, einer Grundlagenforschung, bei der Widmung für dieses Großbauvorhaben vorsehen beziehungsweise auch die Umgehungsmöglichkeit, derer sich bis jetzt auch einige in der Stadt bedient haben, nämlich dass man mehrere kleine Vorhaben durch Verbindungsgänge oder Feuertüren verbindet und sich somit de facto ein Einkaufszentrum bauen kann, ohne eines gewidmet zu haben, abschaffen, so ist es dennoch notwendig oder

 

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