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Landtag, 2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 50 von 74

 

beantragt.

 

Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind SPÖ, FPÖ und GRÜNE. Damit ist dieser Antrag mit entsprechender Mehrheit beschlossen.

 

Wir haben nun einen Beschlussantrag der Abgen Driemer, Maurer, Strobl und Wagner, betreffend § 70a und § 128 der Bauordnung für Wien.

 

Er ist in der Diskussion bekannt gemacht worden. In formeller Hinsicht ist die sofortige Abstimmung verlangt.

 

Ich frage, wer hier zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind SPÖ und FPÖ und somit die Mehrheit. Damit ist dieser Antrag beschlossen.

 

Und der letzte Antrag, der zur Abstimmung kommt, ist ein Beschlussantrag, betreffend Bekämpfung des Schwarzunternehmertums, eingebracht von den Abgen Dr Vana, Dipl Ing Margulies und anderer. Auch hier ist die sofortige Abstimmung des Antrags beantragt.

 

Wer hier zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind SPÖ und GRÜNE und somit die Mehrheit und damit auch beschlossen.

 

Meine Damen und Herren! Wenn kein Widerspruch erfolgt, lasse ich in zweiter Lesung abstimmen. - Es erfolgt kein Widerspruch.

 

Wer in zweiter Lesung dem Gesetz die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Damit ist auch dieses Gesetz in zweiter Lesung einstimmig beschlossen worden.

 

Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 19 (PrZ 385/01-MDBLTG). Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird. Das ist die Großbauvorhabennovelle.

 

Nachdem es am Anfang eine ganze Reihe von Anträgen des zuständigen StR Faymann ohne Wortmeldung gegeben hat, gibt es hier wieder einen weiteren, wo es Wortmeldungen gibt. Daher ist der Herr Stadtrat aufgefordert, die Einleitung zu bringen.

 

Berichterstatter amtsf StR Werner Faymann: Danke, Herr Präsident, für die Möglichkeit.

 

Die Großbauvorhabennovelle, meine sehr verehrten Damen und Herren, soll in der Diskussion oder hat für manche in der Diskussion ein bisschen die Illusion geboten, wenn man ein Kinocenter nicht will, dann macht man eine Bestimmung und dann gibt's es nicht. Das wäre aber vergleichbar mit manchen Kindern, die den Kopf in den Sand stecken und dann halt das Kinocenter nicht sehen.

 

Daher möchte ich jene, die glauben, das ist jetzt die lang ersehnte Novelle, nach der in Wien gar kein Kinocenter, sondern viele kleine Kinos entstanden wären, enttäuschen. Schlecht für einen Berichterstatter, mit einer Enttäuschung einzuleiten. Aber bei langer Prüfung, und was man uns da nicht vorwerfen kann, ist, dass wir nicht alle Argumente, Diskussions- und sonstige Aspekte geprüft hätten, stellt sich natürlich letztendlich heraus, dass wir bei Großbauvorhaben im Entertainment-Bereich, also nicht im direkten Arbeit/Wohnen, sondern im Entertainment-Bereich nicht wirklich in der Lage sind, wenn wir kulturell etwas gut oder schlecht finden, das dementsprechend zu erlauben oder zu verbieten, sondern lediglich eine Reihe von Kriterien aufgestellt haben, die in erster Linie, wenn ich das so vereinfachend sagen darf, mit dem öffentlichen Verkehr zusammenhängen, die wir zu überprüfen haben.

 

Das heißt, ich möchte durchaus all jenen, die hier mitgewirkt haben, danken und zugestehen, dass diese Großbauvorhabennovelle ein weiterer Versuch ist, insbesondere diese Vorhaben an einen sehr guten Anschluss des öffentlichen Verkehrs zu binden und natürlich auch anderer Leistungen, die dafür notwendig sind. Ich habe mir aber erlaubt zu überprüfen, welche Kinocenter nach dieser Novelle nicht zu Stande gekommen wären und muss Sie daher enttäuschen und sagen: Mit Ausnahme von einem, wo wir nicht ganz klar sind, wären alle anderen in Wien trotzdem entstanden. Und das ist nicht, weil hier nicht genug Vorbereitungszeit bestanden hätte oder weil die damit Beschäftigten nicht fleißig oder ernsthaft oder fachlich talentiert genug bemüht gewesen sind, sondern weil uns natürlich klar sein muss, dass auch eine Großbauvorhabennovelle nur Kriterien erfüllen kann, die sich im sonstigen gesetzlichen Rahmen befinden. Das haben wir hier versucht.

 

Für dieses Bemühen - ich hoffe, dass das auch in der Diskussion honoriert wird - danke ich allen, die daran beteiligt waren und bitte Sie um Zustimmung.

 

Präsident Johann Hatzl: Ich danke. - Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Gibt es einen Einwand? - Ich sehe keinen und werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Gerstl. Ich erteile es ihm.

 

Abg Mag Wolfgang Gerstl (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Sie haben ja, sehr geehrter Herr Stadtrat, mit Ihren Ausführungen zuvor nun einige Sachen bereits vorweggenommen, mit denen ich eigentlich nicht gerechnet habe, dass Sie sie hier als Berichterstatter gleich vorweg bringen werden. Aber ich freue mich hier ganz besonders, weil ich die Intention, die hinter diesem Gesetz steht, hier zum Ausdruck bringen möchte, nämlich dass man Probleme, die man in der Stadt erkennt, versucht zu lösen, und dass man danach auch dazu steht. Dass man vielleicht diese Probleme versucht, etwas mehr in den Griff zu bekommen, sie aber eigentlich nicht einer endgültigen Lösung mit einem Gesetz zuführt, so wie man sonst öfters auf Grund bestimmter Anlässe versucht, ein Anlassgesetz zu machen und zu glauben, man hat danach die Weisheit, die für alle entscheidet, wie es richtig ist, das ist

 

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