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Landtag, 2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 37 von 74

 

Marktöffnung in einem zweiten Schritt neu zu organisieren begonnen, indem in der Organisation in der Wiener Stadtwerke Holding eine Zwischenholding eingeführt wird, die WIENENERGIE.

 

Die WIENENERGIE hat im Bereich der Stadtwerke Holding die Funktion, den ganzen Vertrieb von WIENGAS, WIENSTROM und der Fernwärme Wien zu bündeln und einen gemeinsamen Vertrieb aufzubauen. Auch hier macht man sich Synergien zunutze, um kostengünstiger auf dem Markt auftreten zu können.

 

Der zweite Schritt ist vorgegeben. Auf der Ebene der EnergieAllianz wird die WIENENERGIE eingebracht; und auf dieser Ebene wird in der Allianz mit der ESG mit EVN, mit BEWAG und BEGAS ein gemeinsamer Vertrieb aufgebaut werden. Dort werden alle Kunden eingebracht werden, diese aber zur regionalen Betreuung des Geschäftsfeldes den einzelnen EVU wieder zurückgegeben werden.

 

Ich glaube, dadurch ist die Vorbereitung gut im Laufen. Es ist ein schlagkräftiges Unternehmen. Aber diese Neuorganisation hat auch einen zweiten Sinn: dass die EnergieAllianz nicht in kartellrechtliche Schwierigkeiten kommt. Ein zweiter Punkt ist auch nicht unwesentlich, das ist der finanzielle, weil dadurch eine andere steuerliche Behandlung erfolgt.

 

Weiters laufen derzeit - man kann es den Medien entnehmen - die Verhandlungen mit der Energie AG Oberösterreich. Wenn es hier zu einer Einigung kommen sollte, würde sich die Allianz sehr erweitern. Wir hätten in Folge dann die Salzburger mit im Boot. Das, glaube ich, wäre der Ausgangspunkt für eine gesamtösterreichische Lösung oder eine Lösung für den Rest von Österreich. Denn es sind im Laufe der Zeit im Zuge der Öffnung des Markts zwei Sachen passiert: Das war zunächst einmal der Ausbruch der EStAG, die der EdF 25 Prozent und eine Aktie zukommen hat lassen, auf der zweiten Seite erst kürzlich die Kärntner, die der RWE den Zuschlag gegeben haben. Aber mit dieser Basis, wenn es von den Unternehmen her und auch von der politischen Seite her - da spreche ich das Land Oberösterreich an - geschafft werden könnte, wäre dann vielleicht eine Lösung für das restliche Österreich gemeinsam mit dem Verbund möglich.

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt einige Worte noch zum ElWOG. Das Bundesgesetz ElWOG 2000 hat mit der Zustimmung Salzburgs im Dezember 2000 seine Gültigkeit erhalten. Es muss nun die Umsetzung dieses Bundesgesetzes mittels Landesgesetz erfolgen und dieser Beschluss wird heute hier gefasst. Kollege Chorherr hat es schon erwähnt: Das Landesgesetz darf dem Bundesgesetz nicht widersprechen.

 

Das ElWOG 2000 wurde wegen der vorgezogenen Öffnung des E-Marktes beschlossen und tritt mit 1.10.2001 in Kraft. Das alte ElWOG hatte mehrere Etappen vorgesehen und die Liberalisierung hätte zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen sollen. Das bedeutet aber auch, dass sich jeder Abnehmer seinen Lieferanten dann selber auswählen kann.

 

Der Gasmarkt dazu wird ein Jahr später geöffnet und kommt ein Jahr später in die Liberalisierungssituation.

 

Das Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz beinhaltet die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die 100-prozentige Marktöffnung, unter anderem auch die Entflechtung von Energielieferung, Übertragung und Verteilung in Bilanzgruppen.

 

Mit der Ausgleichsenergie wird das Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch hergestellt. Der Regelzonenführer - das ist auch neu - ist für diesen Einsatz der Ausgleichsenergie zuständig.

 

Der Regulator auf Bundesebene wurde heute schon angesprochen. Diesem Regulator kommt es zu, aus unabhängiger Sicht das Funktionieren der Liberalisierung sicherzustellen.

 

Ein ganz wichtiger Punkt ist auch der Schutz der Kraft-Wärme-Kopplung, der KWK, was für Wien besonders wichtig ist, denn die Wiener Kraftwerke koppeln zu ungefähr 70 Prozent des Fernwärmebedarfs von Wien aus. Sie haben dadurch einen öffentlichen Auftrag. In der Vergangenheit, ohne Liberalisierung und "ohne Marktbedingungen" - unter Anführungszeichen - war das so ziemlich egal, jetzt aber unterstehen auch unsere Kraftwerke dem Markt. Auch unsere Kraftwerke müssen zu möglichst billigen Preisen produzieren und so viel liefern, wie an Bedarf vorhanden ist. Auf der zweiten Seite haben sie jedoch den kommunalen Auftrag zur Fernwärmeversorgung von Wien. Das bedeutet einen Wettbewerbsnachteil und auf Grund dieses Wettbewerbsnachteils wurde über Verordnung des Landhauptmanns im Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz ein Zuschlag festgeschrieben, der dann zum Netzpreis dazukommen soll.

 

Weiters wird es ein Kleinwasserkraftzertifikat geben. Jeder Abnehmer muss künftig 8 Prozent seines Verbrauchs aus Kleinwasserkraftwerken decken. Der Nachweis erfolgt eben über dieses Zertifikat. Das ist wieder ein Punkt unseres Antrags - unter vielen anderen -, wo wir verlangen, dass man das gleichschalten sollte in ganz Österreich, um dem Wirrwarr ein Ende zu bereiten.

 

Ökostrom und die diesbezügliche Abnahmepflicht ist auch von meinen Vorrednern schon erwähnt worden. Das betrifft die Abnahme von erneuerbarer Energie aus Anlagen für feste und flüssige heimische Biomasse, Biogas, Deponie- oder Klärgas, geothermische Energie, Wind- und Sonnenenergie, die als Ökostromanlagen anerkannt sind. Als Termin für das Erreichen eines Prozentsatzes von 3 Prozent - auch das wurde hier schon erwähnt - ist der 1.10.2005 festgesetzt und mit 1.10.2007 ist ein Anteil von 4 Prozent zu erreichen. Dieses Mindestmaß ist im Wiener Ausführungsgesetz nicht beschränkt und hat zu behördlich festgelegten Preisen zu erfolgen, sprich zu Einspeisetarifen.

 

Und hier, sehr geehrte Damen und Herren, möchte ich auch die Situation der Tarife von WIENSTROM im Vergleich zu den anderen Bundesländern ein bisschen zur Kenntnis bringen. Bei der Solarenergie zahlt die

 

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