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Landtag, 2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 74

 

Stadt auch in der Alleinregierung der SPÖ eine zeitgemäße Umweltgesetzgebung hat! - Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)  

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste ist Frau Abg Reinberger zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 

Abg Brigitte Reinberger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!

 

Primär werden mit der Novelle zum Naturschutzgesetz - wie die Frau Stadträtin eingangs schon erwähnt hat - die Vogelschutz-Richtlinie und die FFH-Richtlinie umgesetzt. Das ist notwendig und daher werden wir Freiheitliche der Novelle auch zustimmen. Quasi so nebenbei werden allerdings auch die ex lege Schutzgebiete im 1., 3., 4., 7. und 9. Bezirk aufgehoben.

 

Jetzt weiß ich schon, dass das zum Teil auch notwendig ist, aus dem Grund, weil es Bereiche gibt, wo das Schutzziel, also der schutzwürdige Zweck, eigentlich nicht mehr erreicht wird oder erreicht werden kann, es daher Schwierigkeiten gibt - wie die ÖVP schon ausgeführt hat - und es sicherlich Sinn macht, wenn ich grundsätzlich diese Regelung aufhebe. Ich sehe aber genauso das Problem, dass durchaus natürlich noch Bereiche vorhanden sind, die schutzwürdig sind, also kleine Parkanlagen, begrünte Hinterhöfe und so weiter.

 

Jetzt möchte ich aus dieser Überlegung heraus dem Abänderungsantrag der Grünen grundsätzlich zustimmen, die Streichung dieses Abschnitts zurückzustellen und sich vielleicht vorher Gedanken darüber zu machen, wie man die vorhandenen Grünflächen schützen kann. Diese Überlegungen haben wir natürlich auch angestellt. Wir haben aber in der Vorbesprechung im Naturschutzbeirat und in den Umweltausschusssitzungen wenig Chancen gesehen, dass diese Streichung stattfinden wird. Wir haben uns daher gedacht, wir werden versuchen, einen konstruktiven Vorschlag zu machen. Daher haben wir einen Beschlussantrag, der in die andere Richtung geht, nämlich in die Richtung, zu erarbeiten, welche Bereiche schutzwürdig sind und zu versuchen, dann gemeinsam mit den Bezirken individuell Schutzbereiche zu schaffen beziehungsweise eine Unterschutzstellung zu erreichen.

 

Wir stellen folgenden Beschlussantrag: "Die zuständigen Dienststellen mögen gemeinsam mit den betroffenen Bezirken die bisher als ex lege Naturschutzgebiete geschützten Gebiete und Flächen individuell auf ihre Schutzwürdigkeit prüfen. Jene Flächen beziehungsweise kleinräumigen Gebiete, die beispielsweise der naturnahen Erholung der Bezirksbewohner dienen, wären per Verordnung zu geschützten Landschaftsteilen zu erklären."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrags an die amtsführende Stadträtin für Umwelt beantragt. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Darüber hinaus - das ist auch schon eingangs erwähnt worden - umfasst natürlich das Wiener Naturschutzgesetz eine Vielfalt von Schutzbereichen und Gebieten sowie auch Vorschriften darüber, wie mit der geschützten Fauna und Flora umzugehen ist, unter welchen Voraussetzungen und Auflagen Eingriffe zulässig sind. Ebenso beinhaltet das Gesetz natürlich - die Frau Stadträtin hat das auch erläutert - Vollzugsvorschriften. Zur Überwachung der Einhaltung dieses Gesetzes sind auch die Organe der Naturschutzwache vorgesehen.

 

Die Handhabung der Organisation der Wiener Naturwacht als öffentlich-rechtliche Einrichtung, verbunden mit den entsprechenden Kompetenzen und ausreichender Mittelbereitstellung, war unserer Meinung nach bisher nur unzureichend erfolgt. Es gibt Gebiete, in denen die Naturwacht nicht tätig werden kann, weil sie nicht unter den Schutz des Naturschutzgesetzes fallen.

 

Auf der anderen Seite ist die Naturwacht ein Verein, der von Subventionen abhängig ist. Eine Organisation sozusagen in den Vollzug von Gesetzen einzubeziehen, die im Vorhinein nie weiß, wie hoch die Subventionen sind, die sie erhalten werden, ob sie welche erhalten werden und wie sie damit umgehen können, erschwert natürlich eine ordnungsgemäße Erfüllung im Laufe des Jahres. Wir vertreten daher die Meinung, dass es einer Umweltmusterstadt nicht würdig ist, wenn man sich sozusagen eine Naturwacht nur als Feigenblatt hält, nicht als Organisation intensiv einbindet und sie mit den nötigen Voraussetzungen ausstattet.

 

Wir bringen daher folgenden Beschlussantrag ein: "Der Wiener Landtag möge beschließen: Die Wiener Naturwacht soll als öffentlich rechtliche Organisation im Wiener Naturschutzgesetz verankert werden. Auch die Funktion des Landesleiters als Leiter der Wiener Naturwacht ist aufzunehmen. Die Wiener Naturwacht soll das Recht auf Abgeltung bestimmter Aufwendungen und Kosten, zum Beispiel die Entlohnung eines hauptamtlichen Leiters oder die Kosten der Zentrale und so weiter erhalten. Den Organen der Wiener Naturwacht soll auch in Zukunft in sonstiger Weise die Ausübung ihrer Tätigkeit erleichtert werden, etwa auf Zuerkennung einer beschränkten Anzahl von Befreiungskennzeichen für die Abgaben in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen. Die Zuständigkeit der Wiener Naturwacht wäre generell für alle, auch für nicht unter das Naturschutzgesetz fallende, Gebiete und Flächen, zum Beispiel die Donauinsel oder sonstige Grünanlagen, beziehungsweise auch für andere Materien, wie zum Beispiel die Hundehaltung, Hundekot, Grillen im Freien und so weiter, vorzusehen. Weiters wären damit auch ausreichende Kompetenzen, wie das Festhalte- oder Festnahmerecht, Ausstellen von Organmandaten durch besonders qualifizierte Naturwacheorgane, zuzuerkennen, um eine flächendeckende einheitliche Überwachung aller einschlägigen Rechtsvorschriften sicherzustellen."

 

Auch bei diesem Antrag ersuchen wir um Zuweisung an die amtsführende Stadträtin. (Beifall bei der FPÖ.)  

 

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