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Landtag, 2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 74

 

für Sie gerne noch ein paar Mal.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke für die Beantwortung.

 

Wir kommen zur 4. Anfrage (PrZ 0006/LM/01-KSP). Sie ist von Abg Dr Alois Mayer gestellt und an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet: Was werden Sie unternehmen, um den aus der EU-Richtlinie über die Mindestanforderungen für die Haltung von Wildtieren in Zoos für das Land Wien erfließenden Umsetzungsverpflichtungen nachzukommen, da die Richtlinie eine Umsetzung bis spätestens 9. April 2002 vorsieht?

 

Ich ersuche um die Beantwortung.

 

Amtsf StR Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die Frage, die an mich gestellt wurde, lautet: "Was werden Sie unternehmen, um den aus der EU-Richtlinie über die Mindestanforderungen für die Haltung von Wildtieren in Zoos für das Land Wien erfließenden Umsetzungsverpflichtungen nachzukommen, da die Richtlinie eine Umsetzung bis spätestens 9. April 2002 vorsieht?"

 

Bevor ich auf die Frage im Detail eingehe, eine kurze Zusammenfassung. Die Zoos sollen nunmehr - und das ist neu - einer Bewilligungspflicht unterliegen. Es handelt sich um eine EU-Richtlinie, die bis längstens 9. April 2002, wie gesagt, umzusetzen ist. Wir werden hier in Wien eine sehr gute Lösung vorschlagen, weil mit meinem Amtsantritt als Stadträtin habe ich mir zum Ziel gesetzt, wie schon des Öfteren erklärt, dass Wien bereits die bestehenden und ohnehin schon sehr hohen Umweltstandards so weit wie möglich auch noch verbessern und weiterentwickeln wird, damit Wien seinem Ruf als Umweltmusterstadt auch in Zukunft gerecht werden kann.

 

Im Bereich des Tierschutzes, und in diesen Bereich fällt auch der Artenschutz, werde ich mich einsetzen, dass diese Richtlinie auch zeitgerecht umzusetzen ist und bis April 2002 umgesetzt wird, umso die rechtlichen Voraussetzungen für eine tierschutz- und artgerechte Haltung von Wildtieren in Zoos sicherzustellen. Weiters bin ich mir auch bewusst, dass Wien mit dem Tiergarten Schönbrunn eine Einrichtung besitzt, die auf dem Gebiet des Arten- und Tierschutzes eine Vorbildfunktion darstellt. Dies bestätigen auch die in den letzten Jahren durchgeführten umfangreichen Verbesserungen, die letztlich dazu geführt haben, dass der Tiergarten Schönbrunn auch keinerlei Vergleiche mit anderen internationalen Zoos zu scheuen braucht.

 

Nichtsdestotrotz müssen aber die entsprechenden legistischen Maßnahmen zur Umsetzung der gegenständlichen Richtlinie gesetzt werden. Einerseits um der aus der EU-Mitgliedschaft erfließenden Umsetzungspflicht ins innerstaatliche Recht Genüge zu tun und andererseits auch zur Sicherstellung der notwendigen Standards für die Zukunft.

 

Neben dem Zoo Schönbrunn gibt es in Wien auch noch einen weiteren Zoo, nämlich das Haus des Meeres. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass von den Direktoren der vier wissenschaftlich geführten Zoos in Österreich dankenswerterweise ein Vorschlag zur Umsetzung dieser Richtlinie erarbeitet wurde, der jedenfalls auch bei den diesbezüglichen legistischen Arbeiten berücksichtigt werden wird. Hier wurde mir von Herrn Dior Pechlaner zugesagt, dass diese Richtlinie gemeinsam mit seinen Direktoren, mit seinen Kollegen erarbeitet wurde.

 

Was nun die Umsetzung im Konkreten anlangt, so ist beabsichtigt, durch eine Novelle zum Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz die rechtlichen Vorgaben festzuschreiben. Die zuständige Magistratsabteilung hat bereits einen diesbezüglichen Entwurf ausgearbeitet, der demnächst zur externen Begutachtung ausgesandt werden wird, wobei im Zuge dessen auch noch allfällige Verbesserungswünsche berücksichtigt werden können. Als voraussichtlicher Zeitpunkt für die Beschlussfassung dieser Novelle ist der Herbst, spätestens jedoch Ende dieses Jahres geplant, sodass daher jedenfalls auch die zeitlichen Vorgaben der gegenständlichen Richtlinie eingehalten werden können. Ich bin mir sicher, dass wir damit eine beispielhafte Umsetzung der Zoorichtlinie durchführen können.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke. - Die erste Zusatzfrage stellt Frau Abg Sommer-Smolik.

 

Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Frau Stadträtin!

 

Es ist sehr schön zu hören, dass Sie sich für den Artenschutz einsetzen werden. Ihr Vorgänger StR Svihalek war da ja nicht so wirklich engagiert. Er hat nämlich die 15a-Vereinbarung zur Verbesserung des Tierschutzes im außerlandwirtschaftlichen Bereich aufgeweicht, indem er die Richtlinien zur Haltung von Wildtieren in Zoos, in Zirkussen, in Varietees und Wandertierschauen, ausgearbeitet von der Wiener Umweltanwaltschaft, nicht berücksichtigt hat.

 

Meine Frage nun an Sie: Werden Sie sich jetzt, wo Sie sich für den Artenschutz und den Tierschutz ausgesprochen haben, den Forderungen der Tierschutzorganisationen und der Umweltanwaltschaft anschließen und die tierquälerischen Auftritte von Großkatzen, insbesondere Tiger und Löwen, in Zirkussen verbieten?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StR Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

In diesem Sinne habe ich auch schon mit den Tierschutzorganisationen Gespräche geführt, im Konkreten auch mit den "Vier Pfoten". Mir wurde hier zugesagt, zu erheben, welche Zirkusse in Österreich Löwen und Tiger besitzen. Auf Grundlage dieser Unterlagen werden wir dann gemeinsam eine Entscheidung treffen.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke. - Zweite Zusatzfrage stellt Herr Abg Klucsarits.

 

Abg Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Welche Auswirkungen werden diese

 

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