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Gemeinderat, 13. Sitzung vom 27.04.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 89

 

de, nämlich einerseits die Kontrollen, andererseits die Meldungen. Sie haben vor kurzem auf Social Media dazu aufgerufen, es auch direkt bei Ihnen zu melden, wenn etwas in einem Kindergarten nicht ordnungsgemäß funktioniert. Und man hört es ja auch immer wieder in den eigenen Umfeldern, dass möglicherweise ein Kindergarten, sagen wir einmal, nicht so ideal arbeitet wie der andere - ich versuche, das möglichst wertfrei zu sagen.

 

Jetzt denke ich mir, es wäre schon auch irgendwie die Aufgabe, das System grundsätzlich zu ändern, sodass nicht nur die Öffentlichkeit dem nachkommen muss - und ich glaube, auch Sie haben in Wirklichkeit andere Dinge zu tun.

 

Meine Frage wäre aber: Wie schaut das in der Praxis aus? Haben Sie nach diesem Aufruf schon konkret Meldungen direkt bekommen? Wie gesagt, ich finde, es gibt andere Orte, wo man das eigentlich regeln müsste. Ich fand das ein bisschen seltsam, aber mich würde es trotzdem interessieren, ob Ihr Aufruf - wenn man quasi hört, dass man sich bei Ihnen melden kann - auch schon Konsequenzen hat.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Frau Stadträtin.

 

VBgm.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Danke für die Frage. Ich glaube, da muss ich etwas klarstellen: Der Aufruf gilt nicht jenen, die etwas mir melden, denn es geht darum, Missstände bei der Behörde zu melden. Diese ist die Aufsichtsbehörde, und sie muss jedem einzelnen Fall nachgehen. Sie ist auch gesetzlich dazu verpflichtet, jedem einzelnen Fall nachzugehen. Das hat in der Vergangenheit gut funktioniert und soll einfach auch weiterhin so funktionieren.

 

Das, was Sie dahin gehend verstehen, dass ich diesen Aufruf gemacht habe, war ein bisschen dem geschuldet, dass seitens der ÖVP MitarbeiterInnen des Kindergartens angeführt wurden, die Missstände sehen, irgendwie nicht vorankommen, nicht wissen, wo sie damit hinsollen, und sagen, da wird nichts getan. Sie fürchten sich aber, wenn sie das ansprechen, vor einer Kündigung des Trägers. Ich wollte hier diese Sache ein bisschen angreifen, denn es muss jeder Missstand aufgeklärt werden, es muss jedem nachgegangen werden, und deswegen auch mein Appell an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kindergarten, wenn ihnen irgendetwas auffällt, und sei es noch so eine Kleinigkeit, dann bitte das an die Behörde zu melden. Und ich glaube, es muss sich niemand, der im Kindergarten arbeitet, und keine Pädagogin und kein Pädagoge davor fürchten, dass er oder sie gekündigt wird. Wie Sie wissen, haben wir in dieser Stadt, ja in ganz Österreich einen PädagogInnenmangel, es gibt also genügend Plätze, vielleicht auch bei Kindergartenträgern oder im städtischen Bereich, wo es der jeweiligen Person vielleicht dann eh lieber ist, zu arbeiten.

 

Daher mein Aufruf, da keine Scheu zu haben und wirklich einfach der Behörde zu schreiben, zum Telefon zu greifen - und wenn es sein soll, auch über mich, aber das war nicht die Intention dieses Aufrufes.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Danke schön.

 

Die 3. Zusatzfrage kommt von der FPÖ. - GR Blind, bitte.

 

9.30.25

GR Armin Blind (FPÖ): Guten Morgen, Frau Stadträtin! Wir können uns, glaube ich, beide noch an die Stadtrechnungshofausschusssitzung erinnern. Sie war eine recht lebhafte mit vielen interessanten Feststellungen. Ich darf auf eine ganz besonders interessante Thematik zurückkommen - und zwar: Als wir entsprechende Fragen gestellt haben und dort auch aufgedeckt haben, dass Mittel, die zweckwidrig verwendet wurden - seien die Zwecke nur nicht förderungswürdig oder überhaupt die Mittel in dieser Form nicht verwendbar -, aus weiteren Fördermitteln "zurückgezahlt" wurden, unter Anführungszeichen - da sind wir wieder bei der Thematik des Zurückzahlens -, hat mich die Feststellung des dort anwesenden Beamten empört, der uns gesagt hat, das ist vollkommen in Ordnung, dass Fördermittel, die zweckwidrig verwendet wurden, mit weiteren Fördermitteln zurückbezahlt werden.

 

Sie haben in der Sitzung gesagt, das wird in Zukunft nicht mehr vorkommen. Das war tatsächlich ein Lichtblick, muss ich sagen. Daraufhin haben wir es uns aber trotzdem nicht nehmen lassen, eine Anfrage an Sie zu richten, welche Konsequenzen es hatte, wenn eben diese missbräuchlich verwendeten Fördermittel aus Fördermitteln zurückbezahlt werden. Und Sie schreiben uns daraufhin, dass, wenn die missbräuchlich verwendeten Fördermittel zurückgezahlt wurden, die Stadt Wien quasi schadlos gestellt sei.

 

Das ist natürlich nicht der Fall, weil es natürlich aus neuen Fördermitteln beglichen wurde …

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl (unterbrechend): Darf ich bitten, zur Frage zu kommen?

 

GR Armin Blind (fortsetzend): … und damit die neuen Fördermittel tatsächlich wiederum missbräuchlich verwendet werden.

 

Meine Frage daher: Glauben Sie tatsächlich, dass die Zurückzahlung missbräuchlich verwendeter Fördermittel aus weiteren Fördermitteln geschehen darf?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Frau Stadträtin!

 

VBgm.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Ganz klar nein, also ganz sicher nein. Ich muss mir das noch einmal anschauen. Ich habe die Anfrage eigentlich noch gut im Kopf und weiß genau, was ich da geschrieben habe, aber hier ist die Antwort ganz klar: Nein, definitiv nicht. Das muss aus anderem Vermögen des Trägers kommen.

 

Und vielleicht zum Stadtrechnungshofbericht: Ja, das hat man damals gemacht. Das liegt einige Jahre zurück, dass man das akzeptiert hat, aber auch der zuständige Beamte hat damals schon gesagt, dass man das eben damals so gemacht hat; auch zum damaligen Zeitpunkt war das nicht mehr Usus.

 

Und diese Klarstellung ist von meiner Seite erfolgt, sage ich Ihnen jetzt noch einmal in aller Deutlichkeit, und diese würde ich auch aus der Anfragebeantwortung herauslesen, die ich mir gerne noch einmal anschaue. Aber das ist ein ganz klares Nein: Rückzahlungen, die auf Grund von missbräuchlich verwendeten Förderungen

 

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