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Gemeinderat, 11. Sitzung vom 18.02.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 119

 

(Beginn um 9.03 Uhr.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Guten Morgen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf bitten, die Plätze einzunehmen.

 

Die 11. Sitzung des Wiener Gemeinderates ist eröffnet.

 

09.03.22Ganztätig verhindert: GR Niegl, GR Wagner, StRin Dr. Greco.

 

Zeitweise verhindert an der Sitzung teilzunehmen: GR Dipl.-Ing. Al-Rawi, GR Arsenovic, GR Dipl.-Ing. Dr. Gara, GR Ing. Guggenbichler, MSc, GRin Mag. Hungerländer, MSc, GR Mayer, GR Neumayer, MA, GR Niedermühlbichler, GR Prof. Mag. Dr. Schmid und GR Felix Stadler, BSc MA.

 

09.04.02Gemäß § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien gebe ich bekannt, dass folgende mündliche Anfrage in der Präsidialkonferenz nicht zugelassen wurde: eine Anfrage von GRin Ingrid Korosec an den Herrn Bürgermeister. Die Anfrage lautet: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Seit 1. Jänner 2026 kosten bei den Wiener Linien Einzelfahrten für Seniorinnen und Senioren ab 65 statt bisher 1,50 EUR stolze 3,20 EUR. Sie stehen gemäß §§ 90 und 91 Wiener Stadtverfassung an der Spitze der Gemeindeverwaltung und sind Vorstand des Magistrates. Ihnen sind unter anderem die Amtsführenden Stadträte untergeordnet, welche sich - gemäß den zitierten Bestimmungen - Ihren Weisungen zu fügen haben. Frau Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima wiederum kann der Geschäftsführung eines als GmbH eingerichteten gemeindeeigenen Unternehmens, wie es die Wiener Stadtwerke GmbH ist, laut Judikatur und Lehre eigeninitiativ und umfassend in rechtsverbindlicher Weise Weisungen erteilen und in den Geschäftsführungsbereich eingreifen. Das gilt insbesondere für Einzelpersonengesellschaften, bei denen der Gesellschafter 'stets auch formlos' (zum Beispiel telefonisch) weisungsberechtigt ist. Werden Sie, Herr Bürgermeister, auf Grund aktueller Überlegungen Frau Amtsf. StRin Sima als Eigentümervertreterin der Gemeinde Wien bei der Wiener Stadtwerke GmbH anweisen, dass deren Geschäftsführung auf die Leitung der Wiener Linien einwirkt, den gegenüber dem normalen Einzelfahrscheinticket deutlich reduzierten Seniorenfahrschein wieder auf den bis Ende 2025 geltenden Preis von 1,50 EUR zu senken?

 

09.06.12Wir kommen nun zur Fragestunde.

 

9.06.14

†Amtsf. StR Peter Hacker - Frage| Die 1. Anfrage (FSP-247065-2026-KGR/GM) wurde von Frau GRin Mag. Huemer gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. In dieser Anfrage geht es um die Wartezeiten bei Orthopädischen Operationen. (Medienberichten zufolge bestehen bei medizinisch einfachen und planbaren Eingriffen im WIGEV getrennte Wartelisten für in Wien hauptgemeldete PatientInnen und für PatientInnen ohne Wiener Hauptwohnsitz. Diese Maßnahme wurde auch von Ihnen, Herr Stadtrat, öffentlich in den Raum gestellt. Welchen Unterschied gibt es in der durchschnittlichen Wartezeit auf orthopädische Operationen in den Kliniken des Wiener Gesundheitsverbundes jeweils für Menschen mit und ohne Hauptwohnsitz in Wien?)

 

Schönen guten Morgen, Herr Stadtrat! Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Schönen guten Morgen! Herr Vorsitzender, Frau Abgeordnete!

 

Ja, ich habe die Führung von getrennten Wartelisten in der Diskussion über Gastpatienten als Möglichkeit in den Raum gestellt. Von dieser Möglichkeit wurde bis dato nicht Gebrauch gemacht.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 1. Zusatzfrage kommt von den GRÜNEN. - Frau GRin Mag. Huemer, bitte.

 

9.07.05

GRin Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Vielen Dank für die prägnante, kurze Antwort.

 

Ich glaube, es ist wichtig, dass hier eine Klarstellung herrscht, aber nichtsdestotrotz, muss man sagen, ist es ja Realität, dass Nicht-WienerInnen in Wien kaum oder schwer einen OP-Termin bekommen. Es gibt offenbar ein Prozedere, wie das gehandhabt wird. Können Sie uns über die praktische Situation Einblicke gewähren? Insbesondere für alle Nicht-WienerInnen, die in Wien arbeiten, die ja nicht sehr wenige sind, ist das schon relevant, ob sie in der Stadt, in der sie viel beitragen, beispielsweise im Gesundheitswesen, noch einen OP-Termin bekommen können.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Ja, es ist geltendes Recht, dass rein grundsätzlich jedes Bundesland sich darum kümmern muss, für seine Bevölkerung eine wohnortnahe Versorgung zur Verfügung zu stellen. Das gilt nicht nur in Wien und nicht nur in Niederösterreich, das gilt in ganz Österreich. Daher wird in den Spitälern - verständlicherweise, nachvollziehbarerweise - zwischen verschiedenen Arten von Eingriffen unterschieden. Die Frage einer wohnortnahen Versorgung stellt sich bei einem Unfall nicht. Die Frage einer wohnortnahen Versorgung stellt sich bei einem Schlaganfall nicht, und so weiter. Bei Notfällen stellt sich diese Frage also grundsätzlich nicht. Bei komplizierten Eingriffen stellt sich diese Frage auch nicht, da stellt sich nur die Frage: Wer kann es, und wer kann es nicht, und wer kann es gut, und wer kann es besser? Diese Frage stellt sich dann, wenn Eingriffe planbar sind, wenn es darum geht, dann letztlich auch die Vor- und Nachbehandlung des Patienten wohnortnahe zu machen. So steht es im Gesetz - so steht es im Übrigen in vielen Gesetzen - und daraufhin werden die Patienten begleitet. So haben wir das auch in der Frage der Gastpatienten beschlossen, dass auch die Ordensspitäler und auch die WIGEV-Häuser die Patienten auf die wohnortnahe Versorgung auch in anderen Bundesländern einfach hinweisen müssen und sie auch dorthin vermitteln sollen.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank.

 

Die 2. Zusatzfrage kommt von der FPÖ. - Frau GRin Schütz, bitte.

 

9.09.22

GRin Angela Schütz, MA (FPÖ): Ja, vielen Dank.

 

Sie haben ja schon mehrmals angesprochen, dass Sie Gastpatienten mit Augen-, Knie- und Hüftproblemen

 

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