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Gemeinderat, 21. Sitzung vom 30.03.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 94

 

In diesem Sinne bringe ich den Beschlussantrag mit dem Titel Wien-Energie-Gewinne vergesellschaften - Energie-Gutscheine für alle Wiener Haushalte ein.

 

Es gibt auch einen weiteren Antrag von uns Wiener GRÜNEN. Es ist so: Diese Wiener Energieunterstützung Plus soll ja erst ab dem 4. Quartal 2022 in Kraft treten, und wir möchten, weil wir wissen, dass die Menschen jetzt die Unterstützung brauchen, dass diese Energieunterstützung ab sofort ausbezahlt wird. Deswegen gibt es auch einen weiteren Beschlussantrag von uns.

 

Was außerdem auch sehr, sehr wichtig ist, ist, dass der Personenkreis der Anspruchsberechtigten erweitert wird, nämlich um die Personen, die von Armut gefährdet sind. Das sind derzeit Personen mit einem Bruttoeinkommen von 1.286 EUR für einen Einpersonenhaushalt. Weil es eben wichtig ist, nicht nur Menschen, die bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen, zu unterstützen, sondern auch Menschen, die trotzdem sehr stark betroffen sind, aber bestimmte Unterstützungen jetzt nicht von der Stadt Wien bekommen, zu unterstützen, haben wir auch diesen Antrag formuliert. Daher ersuchen wir auch um Zustimmung im Sinne der Entlastung der Wiener Haushalte, weil sehr viele Menschen auch von dieser Teuerung betroffen sind. Danke schön.

 

Vorsitzende GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist GR Mag. Juraczka. Sie sind am Wort.

 

14.20.12

GR Mag. Manfred Juraczka (ÖVP)|: Jetzt am Rednerpult angelangt, nehme ich dankend das Angebot an. Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich mache es ganz kurz. Auch wir haben Poststück Nummer 7 gewählt, um in Anlehnung an die Aktuelle Stunde, bei der es ja um die Inflation, die Teuerung und vor allem auch die Energiepreisthematik gegangen ist, hier unsere Anträge einzubringen.

 

Jetzt hätte ich zwar durchaus Lust, auf das eine oder andere meiner Vorrednerin ein bisschen zu replizieren, was betriebswirtschaftliche, aber auch volkswirtschaftliche Mechanismen betrifft. Ich glaube, die Unterschiede werden aber trotzdem gegeben bleiben. Es macht keinen Sinn, wir werden dann eh beim Abstimmungsverhalten sehen, wie sich die Fraktionen hier unterscheiden.

 

Wir dürfen für meine Fraktion einen Antrag einbringen, ich würde fast sagen: Alt, aber gut - steter Tropfen höhlt den Stein. Es geht vor allem um das Valorisierungsgesetz oder in dem Fall eigentlich um zweierlei Facetten davon. Einerseits ganz konkret um die Aussetzung der Tariferhöhungen konkret im Jahr 2022, um eben dieser aktuellen Preislawine Herr zu werden. In weiterer Folge appellieren wir dann an die Stadtregierung, sich generell damit zu beschäftigen, ob das Wiener Valorisierungsgesetz nicht nach Möglichkeit von nun an der Vergangenheit angehören kann.

 

Wir bitten um Zustimmung. Wir wissen, bei den letzten Malen, wenn wir diesen Antrag eingebracht haben - und er ist schon mehrfach eingebracht worden -, haben wir diese Zustimmung nicht bekommen. Wir lassen nicht locker, weil wir überzeugt sind, dass es sinnvoll ist, wenn Preise nicht automatisch steigen, sondern wenn man sie nur mit Begründung erhöhen kann. Vielen herzlichen Dank.

 

Vorsitzende GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist GR Dr. Stürzenbecher. Sie sind am Wort.

 

14.22.36

GR Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ)|: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher vor den Bildschirmen!

 

Ich möchte zum Akt selber einige Worte sagen, weil mir das sehr wichtig erscheint, und zwar ist es ja so, dass wir mit dem Beschluss des Gemeinderats vom 19. November 2019 zwischen der Wiener Wirtschaftsagentur und der MA 5 damals ein ausverhandeltes Finanzierungsübereinkommen genehmigt haben. Das ist dann am 15. Dezember 2019 in Kraft getreten, und seit dem Inkrafttreten dieses Finanzierungsübereinkommens wurden dann alle satzungsmäßigen Wirtschaftsförderungsmaßnahmen von der Wirtschaftsagentur Wien selbst durchgeführt beziehungsweise abgewickelt. Das heißt, alle Fördernehmer und Fördernehmerinnen stehen praktisch im Rahmen der Wirtschaftsförderung einer Person gegenüber und haben nur noch einen Ansprechpartner, und zwar eben die Wirtschaftsagentur. Das ist, glaube ich, im Sinne des One Stop Shops eine sehr, sehr vernünftige Sache und hat sich als sehr effizient erwiesen. Das ist einmal das eine, was ich sagen wollte.

 

In diesem Bericht sieht man jetzt auch, dass insgesamt natürlich - das kann man auch sagen - 2021 wie bereits 2020 Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders hervorstechend waren. Das betrifft insbesondere auch den Förderbereich. Wichtig ist es, dass Transparenz gegeben ist, die von der Stadt Wien und der Wirtschaftsagentur hier ja gepflogen wird, damit man nachvollziehen kann, wie die Förderflüsse sind.

 

Insgesamt wurden 2021 2.472 Förderanträge eingereicht, davon 1.520 positiv mit einer Fördersumme von insgesamt 44,76 Millionen EUR erledigt. Die wichtigsten Cluster waren die Kreativwirtschaft mit 2,8 Millionen EUR Fördersumme und 47 positiv beschiedenen Anträgen, Innovation und Forschung 15,7 Millionen EUR und 170 positiv beschiedene Anträge, Standort und Struktur 12,9 Millionen EUR und 475 positiv beschiedene Anträge und spezielle Corona-Maßnahmen 11,4 Millionen EUR und 779 positiv beschiedene Anträge und die Medieninitiative 1,9 Millionen EUR und 49 positiv beschiedene Anträge, also gesamt 44,8 Millionen. Bei Einzelprojekten hat es zusätzlich 7,6 Millionen EUR gegeben. Das zu den Fakten in diesem Zusammenhang, und ich glaube, das zeigt sehr deutlich, dass wir hier ein sehr effizientes und für die Wiener Wirtschaft sehr positives Instrument haben.

 

Dann noch zu den Anträgen meiner Vorredner: Diese Abschaffung des Valorisierungsgesetzes ist ja auch schon abgehandelt worden, ich glaube, das war in der Aktuellen Stunde. Da ist ja schon von einer Rednerin meiner Fraktion gesagt worden -, ich glaube, Kollegin Rychly war es -, dass ja mit guten Gründen auch das Land Niederösterreich oder das Land Tirol, wo es ÖVP-Landeshauptleute gibt, ein Valorisierungsgesetz hat und die nicht im Entferntesten daran denken, das abzuschaf

 

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