«  1  »

 

Gemeinderat, 14. Sitzung vom 28.10.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 71 von 92

 

Lösungsansätze zielgerichtet aufzusetzen, sondern auch permanent zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen. Die im Wege des Presse- und Informationsdienstes heuer durchgeführte Umfrage ist ein Beleg dafür. So wurden unter anderem das Printprodukt „Mein Wien“ evaluiert, eine Mediendiskurs-Studie durchgeführt und auch erhoben, wie weit die von der Stadt kommunizierten Botschaften rund um den Themenkomplex Corona-Pandemie bei den Menschen angekommen sind.

 

Was die Fragen 2 und 3, nämlich die Schaffung der Grundlagen für eine öffentliche Zugänglichkeit von Umfragen in dem von Ihnen angesprochenen Detaillierungsgrad betrifft, so ist dies eine primäre Aufgabe der Legislative, solche zu schaffen und fällt somit nicht in meinen Verantwortungsbereich.

 

Zur Frage 4: Zwar zielt diese Frage in keiner Weise auf die der Interpellation unterliegende Gemeindeverwaltung ab, dennoch möchte ich erwähnen, dass die Ihrerseits beschriebene ausnehmend wohlwollende Berichterstattung für mich nicht erkennbar ist. Unabhängig davon bin ich überzeugt, dass Umfragen oder medial publizierte Sonntagsfragen kein Ersatz für verantwortungsvolle und vorausschauende Politik sind. In Wien haben wir nicht zuletzt in der Corona-Pandemie gezeigt, dass sich die Wiener Bevölkerung auf eine konsequente Linie der Wiener Stadtregierung verlassen kann. Ich möchte an der Stelle vielleicht verweisen auf die äußerst kritische Berichterstattung über die politischen Entscheidungen zur Corona-Pandemie, was die Stadt insgesamt betrifft, was meine Person als Bürgermeister betrifft, wo sich große Tageszeitungen sehr kritisch, vor allem vor dem Sommer, geäußert haben, was die strengeren Maßnahmen in Wien betrifft. Sie können sich vielleicht noch erinnern, da haben sich ziemlich alle Zeitungen sehr kritisch bis negativ zu dieser meiner Strategie geäußert.

 

Zu den Fragen 5 bis 8: Die Wiener Stadtregierung hat im Jahr 2015 damit begonnen, das eingesetzte Werbebudget des Rechtsträgers Stadt Wien in Relation zu reduzieren. Wurden vom damaligen Stadtbudget, laut Rechnungsabschluss rund 13 Milliarden EUR, noch 0,22 Prozent für Werbung eingesetzt, das entspricht 28,2 Millionen EUR, waren es im Jahr 2020 im Vergleich zum Stadtbudget von rund 15,9 Milliarden EUR nur mehr 0,15 Prozent, das entspricht 24,2 Millionen EUR. Für das Jahr 2021 wurden für das 1. und 2. Quartal bislang 12,5 Millionen EUR gemeldet und sind bei der RTR bereits transparent nachlesbar. Für das 3. Quartal 2021 wurden seitens der Stadt Wien weitere 4,7 Millionen EUR bekannt gegeben. Der Rahmenkommunikationsplan des Presse- und Informationsdienstes als primäre Grundlage für werbliche Informationsmaßnahmen wurde für 2021 vom Wiener Gemeinderat mit 20,3 Millionen EUR genehmigt. Das Medienkooperations- und Förderungstransparenzgesetz verpflichtet die Stadt Wien sowie auch andere Gebietskörperschaften dazu, die getätigten Ausgaben nach bestimmten Kriterien quartalsweise an die KommAustria zu melden, damit diese für alle nachvollziehbar und transparent ersichtlich sind. Diesen vom Gesetzgeber definierten Anforderungen kommt die Stadt Wien selbstverständlich vollumfänglich nach. Mit einer rückblickenden Darstellung all jener Inserate und Medienkooperationen, die nicht unter die Meldepflicht an die RTR gefallen sind, kann ich auf Grund der Kurzfristigkeit der gestellten Anfrage nicht dienen.

 

Was den Ihrerseits erwähnten Vergleich Wiens mit den anderen Bundesländern hinsichtlich des Informations- und Kommunikationsbudgets anbelangt, ist zu betonen, dass Wien im Unterschied zu allen anderen Bundesländern ja bekanntlich nicht nur Land, sondern auch Gemeinde und Statutarstadt ist. Die meisten Serviceleistungen und Inhalte, die Wien in seinem Wirkungsbereich als Stadt und somit nicht als Bundesland kommuniziert, betreffen die anderen Bundesländer in ihrem Aufgabenspektrum nicht, da sie dort von den Gemeinden direkt übernommen werden. Das bedeutet, es besteht schon eine ganz andere Grundgesamtheit in Bezug auf die Themenvielfalt. Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass die Gemeindebudgets für Öffentlichkeitsarbeit in den Bundesländern natürlich nicht umfasst sind. Auch gibt es in allen anderen Bundesländern viele Gemeinden, die ihre Werbeausgaben nicht der RTR melden müssen, da sie kein meldepflichtiger Rechtsträger sind. Zudem ist Wien der größte und bedeutendste Medien- und Kommunikationsstandort Österreichs mit einem wesentlich höheren Wettbewerb. Mehr als 1,9 Millionen Bewohnerinnen und Bewohner, eine Vielzahl an Medienkanälen sowie der Wettbewerb am Markt um diese Zielgruppen machen es entsprechend aufwändig und herausfordernd, die Aufmerksamkeit der Bürgerinnen und Bürger für bestimmte Themen zu gewinnen.

 

Zur Frage 9: Hier gilt das in meiner Einleitung beziehungsweise zur Frage 4 bereits Gesagte. Zudem unterliegen die Entdeckungen „mancher Leute“, wen immer Sie damit meinen, nicht dem Interpellationsrecht.

 

Zur Frage 10: Die Abgabe einer Garantie kann nicht Gegenstand der Interpellation sein, zumal damit keinerlei Gemeindeverwaltungstätigkeit angesprochen wird.

 

Zur Frage 11: Dazu ist zunächst festzustellen, dass die Meinung der Tageszeitung „Österreich“ kein Gegenstand ist, der dem Interpellationsrecht unterliegt. Zudem halte ich nochmals fest, dass seitens der Stadt Wien zu keinem Thema „etwas gekauft wurde“. Sollten Schaltungen in einem Medium platziert worden sein, dann zu den verhandelten Mediapreisen und im Sinne des Medienkooperations- und -Förderungstransparenzgesetzes als entgeltliche Einschaltung gekennzeichnet. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass die Stadt Wien, wenn Sie hier explizit das Thema Lobau-Tunnel hervorstreichen, beim Thema Nordostumfahrung die Umsetzung der Beschlüsse der demokratischen Gremien in Wien, aber auch des Bundes kommuniziert und auch vertritt. Ich habe das auch schon in der Anfragebeantwortung in der Früh erläutert, dass wir hier auf Basis der Gesetze agieren und der Beschlüsse des Gemeinderates und des Nationalrates. Diese Beschlüsse orientieren sich selbstredend weder an der Meinung von Redaktionen noch an anderen Parametern. Wiewohl ich mir eine Meinung zur redaktionellen Berichterstattung von Medien bilden kann, möchte ich mir nicht anmaßen, darüber zu urteilen. Auch

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular