«  1  »

 

Gemeinderat, 8. Sitzung vom 29.04.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 54 von 107

 

und sich informieren, wie die Diskussion im Gemeinderat verläuft. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Meine Damen und Herren, über das Thema Transparenz und Bürgernähe kommen wir zum Thema Petitionen in Wien, zum vorgelegten Jahresbericht 2015. Dieser Petitionsbericht ist der schriftliche Beleg für die vorsätzliche Gefährdung des Rechtes der Bürgerinnen und Bürger auf Petitionen durch SPÖ und GRÜNE in Wien. Der Jahresbericht ist Beleg für die vorsätzliche Verletzung des in Österreich verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes der Bürger auf die Einbringung und die Behandlung ihrer Anliegen in Form von Petitionen. Und es ist der Beleg für die vorsätzliche Brüskierung der Petitionswerberinnen und Petitionswerber und ihrer Bürgerinitiativen durch SPÖ und GRÜNE.

 

Meine Damen und Herren, es ist schon ein bisschen Statistik angesprochen worden. Ich sage Ihnen die zeitliche Entwicklung seit Bestehen des Petitionsausschusses und Vorliegen des Petitionsgesetzes in Wien, also seit dem Jahr 2013. Im Jahr 2013 wurden 26 Petitionen behandelt, abschließend behandelt, wobei das Jahr 2013 als Einführungsjahr ein Rumpfjahr war. Im Jahr 2014 wurden 35 Petitionen abschließend behandelt, im Jahr 2015 12 Petitionen. 12 Petitionen im Jahr 2015.

 

Jetzt fragt man sich natürlich, was ist der Grund für dieses schwindende Interesse der Wienerinnen und Wiener an der Einbringung von Petitionen. Und der Grund ist logisch erklärbar, die Frau Kollegin Dr. Kickert hat die Frage hier schon angesprochen. Ich sage Ihnen die logische Antwort, die Ihnen aber keine große Freude machen wird: Der Grund ist, dass viele Bürgerinitiativen und deren Vertreter, die in den letzten drei Jahren, seit Einführung des Petitionsgesetzes in Wien, das Abwürgen ihrer Petitionen durch SPÖ und GRÜNE im Petitionsausschuss erlebt haben, heute mit dem Einbringen von Petitionen für ihre Anliegen zögern. Und ich erinnere beispielsweise an die drei Petitionen zur Rettung des Otto-Wagner-Spital-Ensembles in Steinhof. Ich erinnere an die Petition zur Verhinderung weiterer Hochhäuser in Kaisermühlen, bekannt unter Danube Flats. Ich erinnere an die Petition zur Verhinderung der Zerstörung der historischen Ortskerne und viele andere Petitionen mehr - alle abgewürgt. Abgewürgt in Geheimverfahren hinter verschlossenen Türen.

 

Diesen Missstand haben viele Wienerinnen und Wiener ebenso beobachtet, und das erklärt ihre Zurückhaltung beim Einbringen eigener Anliegen. Deshalb sprechen viele Wienerinnen und Wiener angesichts des unbefriedigenden Gesetzes von rot-grüner Bürgerverhöhnung statt echter Bürgerbeteiligung. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Seit dem Beschluss des rot-grünen Husch-Pfusch-Gesetzes zur Bürgerverhöhnung im Jahr 2013 hat sich darüber hinaus gezeigt, dass nicht nur das Gesetz unbefriedigend ist, sondern auch die Vollziehung des Gesetzes durch die rot-grüne Ausschussmehrheit. Der Unmut der Wienerinnen und Wiener äußert sich in einer von der FPÖ unterstützten Bürgerpetition zur Rettung des Petitionsrechtes, und ich zitiere die wichtigsten Forderungen dieser Petition.

 

Zur Überschrift „Erfüllung der Mindestanforderungen für ein faires Verfahren. Keine Geheimverfahren hinter verschlossenen Türen“ wird gefordert: Die rechtsverbindliche Pflicht zur Einladung der Petitionseinbringer zur Präsentation ihrer Petitionsanliegen sowie nachfolgenden Erörterung in den Sitzungen des Petitionsausschusses. Zweitens: Die Petitionseinbringer dürfen dabei nicht im Tribunalcharakter alleine einer Vielzahl von Personen, Ausschussmitgliedern und Fachleuten aus den Magistratsabteilungen gegenübergesetzt werden, sondern müssen das Recht auf Beteiligung durch Vertrauenspersonen und Experten haben.

 

Zur zweiten Überschrift „Zügige Durchführung der Petitionsverfahren zur Vermeidung der Schaffung von Fakten vor Abschluss der Bearbeitung des Petitionsanliegens“ steht unter anderem die Forderung, dass diese Einladung zur persönlichen Präsentation der Petition bis spätestens zwei Monate ab Einlangen der Petition erfolgen muss.

 

Und unter der dritten Überschrift „Politisches Gewicht für Petitionen durch zwingenden Tagesordnungspunkt im Gemeinderat“ steht die Forderung, dass in jeder Sitzung des Gemeinderates beziehungsweise Landtages ein Tagesordnungspunkt „Bericht des für die Petitionen zuständigen Stadtrates oder der Stadträtin“ vorzusehen ist, dabei ist über den Stand der jeweiligen Petitionen zu berichten und die Möglichkeit für eine Debatte und Antragstellung zu bewirken.

 

Jetzt sage sich, erfreulich zu dieser Petition ist, dass offensichtlich die NEOS den Inhalt dieser Petition sehr genau auf der Homepage der FPÖ - wo wir sie im Dienste der Bürger zur Verfügung gestellt haben - gelesen haben. Und sie haben sie auch inhaltlich korrekt abgeschrieben. Ich möchte jetzt nur kurz zu den inhaltlich richtig abgeschriebenen Beschlussanträgen der NEOS sagen, dass ich einmal schätze, man kann den Inhalt positiv sehen, da er ja vollinhaltlich dieser Petition zur Rettung des Petitionsrechtes entspricht. Deshalb sage ich ein herzliches Willkommen in den Reihen der Freiheitlichen zur Verwirklichung echter Bürgerbeteiligung und Bürgermitbestimmung auch in Wien.

 

Ich muss Ihnen aber eines sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den NEOS, Sie sind hier mit Ihren Beschlussanträgen im falschen Gremium. Das Petitionsgesetz ist ein Landesgesetz, das im Wiener Landtag zu beschließen ist. Sie sind im Landtag vertreten, Sie brauchen nicht den Umweg über den Gemeinderat. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Zu Best Practice, wie man das heute so nennt, kann ich Ihnen erzählen, dass die FPÖ im Jahr 2014 Initiativanträge eingebracht hat, die inhaltlich auf dieser geschilderten Petition zur Rettung des Petitionsrechtes aufbauen. In diesem Sinne wurden teilweise wirklich gleichlautende - deshalb sage ich, gut abgeschrieben - Initiativanträge für die Änderung des Petitionsgesetzes eingebracht. Den Inhalt habe ich schon erzählt, da er im Wesentlichen der Petition zur Rettung des Petitionsrechtes entspricht. Ich möchte Ihnen allerdings einen nicht vorenthalten, da dies möglicherweise auch für die ÖVP interessant ist. Das ist der Antrag unter der Überschrift

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular