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Gemeinderat, 69. Sitzung vom 01.07.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 71 von 94

 

glaube, das kann man so ausdrücken – im Pensionistenwohnhaus Atzgersdorf.

 

Dieser Bericht wurde in der Sitzung des Stadtrechnungshofausschusses – ein langes Wort! – am 24. Jänner verhandelt, und der Bericht deckt, das muss ich sagen, eine erstaunliche Anzahl an Mängeln und Missständen im Plan- und Bauabwicklungsprojekt, bei der Durchführung und hinsichtlich sicherheitstechnischer Aspekte auf. Jeder, der sich das durchgelesen hat, war hoffentlich genauso entsetzt wie ich! Die Vorgangsweise der Verantwortlichen damals war dermaßen bedenklich, dass sogar die jetzige Führung des Kuratoriums eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht hat. – Ich glaube, das sagt schon sehr viel aus!

 

Wenn man sich in den Bericht ein bisschen vertieft, kommt man drauf, dass über Jahre hinweg bei diesem Bauvorhaben Vergabebestimmungen einfach missachtet wurden und die Bauabwicklung in Wirklichkeit stümperhaft vorgenommen wurde. Die Feststellung des Stadtrechnungshofes, wonach bei der Ausschreibung der Bauleistungen in diesem Zusammenhang eine Umgehungsabsicht des Kuratoriums nicht ausgeschlossen werden kann, um für diesen Bereich das vereinfachte Verfahren für den Unterschwellenbereich nützen zu können, spricht wirklich Bände! Wer die vorsichtige, freundliche Wortwahl des Stadtrechnungshofes beziehungsweise damals Kontrollamtes kennt, weiß: Das ist tatsächlich eine harte Feststellung!

 

Das Projekt ist von der Planung bis zur Fertigstellung vom Stadtrechnungshof zerpflückt worden. Ich glaube, das kann man so ausdrücken. Und damit nicht genug: Dieser Bericht zeigt, dass es sich bei diesem Bauvorhaben tatsächlich um einen roten Bauskandal handelt. Das muss man so sagen, wie es ist. Die Tageszeitung „Die Presse“ hat das aufgedeckt: Der Bauauftrag wurde an ein Unternehmen im unmittelbaren oder mittelbaren Eigentum der SPÖ-Wien vergeben, nämlich an die Projektbau GesmbH. Sie werden das vielleicht auch verfolgt haben: Diese GesmbH war über ein Beteiligungskonstrukt im Endeffekt ein Unternehmen des berühmt-berüchtigten Verbands Wiener Arbeiterheime. Damals führte die Geschäfte dieses Vereins – ich weiß gar nicht, ob es noch immer so ist – ein gewisser Helmut Laska, Ehegatte der früheren SPÖ-Vizebürgermeisterin, die zur Zeit der Beauftragung des Bauprojektes auch Präsidentin des Kuratoriums war. – Das ist also ein eher unschöner Akt, ich glaube, das kann man so sagen, und ich danke dem Stadtrechnungshof, dass das zwar in einer freundlichen Sprache, aber doch sehr eindeutig aufgedeckt und behandelt wurde!

 

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die Projektbau GesmbH nicht nur bei diesem Pensionistenwohnhaus Atzgersdorf tätig war, sondern vom KWP, also vom Kuratorium, auch den Auftrag zur Baubetreuung des Hauses Kürschnergasse erhielt. Das nur nebenbei.

 

Ich könnte jetzt aus dem Bericht zitieren. Das würde sich wirklich anbieten, aber ich habe leider nur 20 Minuten, weil das leider kein Schwerpunkt-Verhandlungsgegenstand ist. Dann hätte ich Ihnen länger vorlesen können.

 

Der Sukkus: In dem Vergabeverfahren finden sich Widersprüchlichkeiten. Es gab Fehler und Auffälligkeiten bei den Zuschlagsentscheidungen, wie es so schön heißt. – Schauen Sie sich das an! Es ist dies leider Gottes ein Beispiel dafür, wie man es nicht machen soll, das muss man ganz klar sagen!

 

Nun vielleicht ein bisschen etwas anderes. – Ich habe mir intern aufgeschrieben: „Kreative Gebührenverrechnung der Stadt Wien“. Das betrifft den Bericht: MA 69, Prüfung der Kaufpreissammlung. Das hat mich persönlich sehr interessiert. Dabei geht es um die MA 69, die auch die Zentrale Liegenschaftsevidenz führt, und in diesem Zusammenhang wurde von sachverständigen Mitarbeitern die sogenannte Kaufpreissammlung erstellt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Tabelle mit diversen grundstücksrelevanten Daten über durchgeführte Liegenschaftstransaktionen im Stadtgebiet. Das sollte, zumindest laut Bericht und primär laut Stellungnahme der Behörde, als interner Arbeitsbehelf zusammengestellt werden, was nachvollziehbar ist, damit eben das Preisniveau dargestellt wird.

 

Es gibt dafür keine wirklich klaren gesetzlichen Vorschriften. Das Anlegen der Kaufpreissammlung in der MA 69 erfolgt auf freiwilliger Basis und dient, wie gesagt, vornehmlich internen Zwecken. Es gab keine Dienstanweisung oder sonstige Anweisung, wie die Handhabung der Daten geregelt sein soll. Man könnte auch sagen: Das Ganze hat sich ein bisschen in einem rechtsfreien Raum abgespielt.

 

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch: Neben dem internen Gebrauch der Kaufpreissammlung kam es laut Aussagen der MA 69 in den letzten Jahren auch zu einer steten Zunahme von Anfragen betreffend Daten zu Kaufpreisen verschiedener Liegenschaften von Personen außerhalb des Magistrates. Das heißt, es haben Externe angefragt, ob man ihnen etwas mitteilen könnte. Diese Anfragen waren in der Regel per E-Mail direkt an die jeweiligen Sachverständigen gerichtet, und die Übermittlung der angefragten Daten erfolgte ebenfalls per E-Mail. Auffällig war in diesem Zusammenhang, dass keine Protokollierung dieser Fälle erfolgte, was wiederum bedeutet, dass bezüglich dieser Fälle auch keine nachvollziehbaren Aufzeichnungen angelegt worden sind.

 

Die Abwicklung der privaten Anfragen erfolgte willkürlich. Der Leitung der MA 69 ist somit weder bekannt, welche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiten Daten an externe Personen bekannt gegeben haben, noch, welche externe Personen auf die Daten zurückgreifen konnten. – Das ist also etwas heikel.

 

Aber das Beste kommt noch: Dafür wurde auch noch etwas verrechnet! Der Magistrat hat dafür auch eine Gebühr – wenn man es so bezeichnen will – verlangt, die Übermittlung von Datensätzen an externe Personen erfolgte also entgeltlich. Die Höhe dieses Entgeltes war aber weder in einer Dienstanweisung noch in einem sonstigen internen Schreiben geregelt. Es wurde von der MA 69 nur mitgeteilt, dass die Preise für einen Datensatz veränderlich seien und keine Entscheidungsunterlagen für die jeweilige Verrechnung zugrunde gelegt worden

 

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