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Gemeinderat, 3. Sitzung vom 16.12.2015, Sitzungsbericht  -  Seite 3 von 10

 

(02940-2015/0001-GFW; MA 5, P 39) Der 3. periodische Bericht im Jahr 2015 über zusammengefasste Überschreitungen für das Verwaltungsjahr 2015 mit 41 872 000 EUR gemäß § 101 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien wird zur Kenntnis genommen. (Beilage Nr. 148/15)

 

(03275-2015/0001-GKU; MA 7, P 41) Die Subvention für einen Rahmenbetrag für die Projektförderung auf dem Gebiet der Komposition im Jahr 2016 in der Höhe von 15 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2016 Vorsorge zu treffen.

 

(03278-2015/0001-GKU; MA 7, P 42) Die Subvention für einen Rahmenbetrag für die Projektförderung auf dem Gebiet der Musik im Jahr 2016 in der Höhe von 485 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2016 Vorsorge zu treffen.

 

(03297-2015/0001-GKU; MA 7, P 43) Der MA 7 wird für Subventionen für Stadtteilkultur und Interkulturalität im Jahr 2015 ein dritter Rahmenbetrag in der Höhe von 20 000 EUR genehmigt. Der zu diesem Zweck gewährte Rahmenbetrag im Jahr 2015 erhöht sich damit auf 1 321 000 EUR. Die Bedeckung des Betrages in der Höhe von 20 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3819/757 im Voranschlag 2015 gegeben.

 

(03342-2015/0001-GKU; MA 7, P 44) Die Subvention im Jahr 2016 für den Rahmenbetrag Neue Medien in der Höhe von 343 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2016 Vorsorge zu treffen.

 

(03393-2015/0001-GKU; MA 7, P 46) Die Subvention an die Röm.-kath. Metropolitan- und Pfarrkirche zu St. Stephan in Wien im Jahr 2015 für die Restaurierung und Teilerneuerung der Riesenorgel im Wiener Stephansdom in der Höhe von 172 724,24 EUR wird genehmigt. Die Auszahlung erfolgt erst, nachdem alle finanziellen Vorgaben (ein Drittel der Kosten trägt die Erzdiözese Wien und der Verein Unser Stephansdom, ein Drittel der Bund und ein Drittel die Bundesländer nach ihrer Volkszahl 2015) erfüllt sind. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/777 im Voranschlag 2015 gegeben.

 

(03419-2015/0001-GKU; MA 7, P 47) Die A-Conto-Subvention für die Wiener Symphoniker im Jahr 2016 für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von 8 000 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 auf Haushaltsstelle 1/3220/757 im Voranschlag 2016 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

 

(03277-2015/0001-GKU; MA 7, P 49) Die Subvention an den Verein IG Freie Theaterarbeit für die Betriebstätigkeit im Jahr 2016 in der Höhe von 51 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2016 Vorsorge zu treffen.

 

(03295-2015/0001-GKU; MA 7, P 50) Die Subvention für einen Rahmenbetrag von Förderungen im Literaturbereich im Jahr 2016 in der Höhe von 241 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2016 Vorsorge zu treffen.

 

(03296-2015/0001-GKU; MA 7, P 51) Die Subvention für einen Rahmenbetrag von Druckkostenbeiträgen im Literaturbereich im Jahr 2016 in der Höhe von 253 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2016 Vorsorge zu treffen.

 

(03341-2015/0001-GKU; MA 7, P 52) Die Subvention an den Kunstverein Wien im Jahr 2016 für die Jahresaktivität in der Höhe von 1 617 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2016 Vorsorge zu treffen.

 

(03408-2015/0001-GKU; MA 7, P 53) Der MA 7 wird für Subventionen für Literaturförderung im Jahr 2015 ein zweiter Rahmenbetrag in der Höhe von 8 000 EUR genehmigt. Der zu diesem Zweck gewährte Rahmenbetrag im Jahr 2015 erhöht sich damit auf 249 000 EUR. Die Bedeckung der Förderung in der Höhe von 8 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757 gegeben.

 

(03292-2015/0001-GKU; MA 7, P 54) Die Mitgliedschaft der Stadt Wien im Verein Art Cluster Vienna, beginnend mit dem Jahr 2015, wird genehmigt. Die Bedeckung des Mitgliedsbeitrages von 1 500 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3120/726 im Voranschlag 2015 gegeben. Der Magistrat wird ermächtigt, allfällige Erhöhungen des Mitgliedsbeitrages bis zu 10 % jährlich (allenfalls über mehrere Jahre kumulierend) bei der angeführten Organisation nach eingehender Prüfung in den Folgejahren durchzuführen. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03294-2015/0001-GKU; MA 7, P 55) Die Subvention an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH im Jahr 2015 für das Center Management in der Höhe von 19 560,64  EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/775 gegeben.

 

(03347-2015/0001-GKU; MA 7, P 57) Die Subvention an die IG BILDENDE KUNST im Jahr 2016 für das laufende Jahresprogramm Galerie IG BILDENDE KUNST in der Höhe von 26 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2016 Vorsorge zu treffen.

 

(03348-2015/0001-GKU; MA 7, P 58) Die Subvention an die Österreichische Friedrich und Lillian Kiesler-Privatstiftung für das Jahresprogramm im Jahr 2016 in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2016 Vorsorge zu treffen.

 

(03350-2015/0001-GKU; MA 7, P 59) Eine erste Rate der Subvention an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH für die Durchführung ihrer Tätigkeiten im Jahr 2016 in der Höhe von 2 500 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2016 Vorsorge zu treffen.

 

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