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Gemeinderat, 56. Sitzung vom 25.09.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 35 von 88

 

einen neuen Vorschlag beziehungsweise eine Nominierung einzubringen! Das ist ja unglaublich! Das steht aber ganz klar der zweitstärksten Fraktion zu, daran gibt es überhaupt nichts zu deuteln, das kann gar nicht anders interpretiert werden, das ist eine vollkommen klare Gesetzeslage.

 

Dann kommt aber der geschätzte Herr Bürgermeister und sagt: Nein! Zuerst beruft er Helmut Günther nicht ab, was in einem demokratischen Staat, wo der freie Wille des Einzelnen und die Eigenverantwortung gelten, Selbstverständlichkeit ist. Da wird jemand nicht abberufen, obwohl er eigentlich zurücktreten will: Wie geht denn das?! – Ich kenne auf der ganzen Welt keinen demokratischen Staat, in welchem, wenn jemand zurücktreten will, der Präsident einer Institution – in diesem Fall Herr Landeshauptmann Häupl als Stadtschulratspräsident – sagt: Du willst zwar zurücktreten, aber du musst bleiben! – Das ist interessant! Das war aber nur eine Ausrede, um Herrn Maximilian Krauss nicht angeloben zu müssen. – Jetzt wurde Dr Helmut Günther aber doch abberufen. Danke für diesen großzügigen Gnadenakt! Danke sehr! Devotes Dankeschön! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Es gibt also doch noch Zeichen und Wunder! Es war, als hätte der Himmel die Erde still geküsst. Es ist ganz toll, wie sich der Herr Landeshauptmann sozusagen zum Volk herabgelassen hat, und wir sind wirklich dankbar, dass Herr Helmut Günther jetzt abberufen wurde. Wir haben schon gedacht, dass er jetzt auf Lebenszeit ans Amt gefesselt ist und nicht mehr zurücktreten darf.

 

Und dann heißt es trotzdem … (Zwischenruf von GRin Mag (FH) Tanja Wehsely.) Bitte melden Sie sich zu Wort, Frau Kollegin!

 

Dann heißt es aber trotzdem: Herr Maximilian Krauss wird nicht angelobt. – Das schlägt doch dem Fass den Boden aus, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die zweitstärkste Fraktion hat das Vorschlagsrecht und Nominierungsrecht. Schauen Sie sich das Gesetz einmal an! In diesem steht, dass der Stadtschulratspräsident, und das ist Herr Landeshauptmann Häupl, dem Nominierungsrecht der zweitstärksten Fraktion zu entsprechen hat!

 

Ich kann versprechen: Diese Rechtsbeugung werden wir sicherlich nicht hinnehmen! Wir werden alle diesbezüglichen Möglichkeiten ausschöpfen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wir werden natürlich alle rechtlichen Möglichkeiten in Anspruch nehmen bis zum Gang zum Verfassungsgerichtshof, um den rechtmäßigen Zustand herzustellen. Und ich frage: Welcher Stein fällt dem Herrn Bürgermeister oder Landeshauptmann Häupl aus der Krone, wenn er jemanden angelobt? – Er hat keine Anstalten gemacht, als es darum ging, Helmut Günther anzugeloben! Maximilian Krauss ist unbescholten, österreichischer Staatsbürger, über 18 Jahre alt: Ich wüsste nicht, was der Angelobung des Herrn Krauss im Wege steht, außer der Angst, dass jemand den Blick vermehrt auf die Machenschaften des Stadtschulrates und der Bildungspolitik hingelenkt und den Leuten dort genauer auf die Finger schaut. – Das ist Ihr einziges Motiv: Sie haben Angst dass jemand hier Kontrolle ausübt.

 

Und Sie haben auch Angst vor dem Wähler, und das werden Sie natürlich im nächsten Jahr besonders haben! – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl: Zum Wort gemeldet ist Herr GR Dr Aigner.

 

12.16.35

GR Dr Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!

 

Ich kann mich, wenn ich zum Akt, der hier zur Behandlung vorgelegt wurde, kurz sprechen möchte, meinen Vorrednern nur anschließen: Ich bin natürlich auch dafür, dass wir Geld für Schulneubauten und –renovierungen freigeben. Das mit dem Projektmanagement ist natürlich genau das, was ich schon in der Aktuellen Stunde gesagt habe, nämlich ein weiteres Kasterl. Es gibt eine weitere Gesellschaft im eigenen Bereich, und damit wird alles intransparent. Das ist nicht notwendig, denn wenn man es extern vergeben will, dann könnte man das Ganze ausschreiben und einen Wettbewerb machen. Aber wenn man im eigenen stadtinternen Bereich wieder eine Gesellschaft gründet, die sich mit Dingen beschäftigt, die die MA 56 eigentlich bisher auch ganz ordentlich hinbekommen hat, dann ist das halt ein weiteres Beispiel dafür, dass diese Stadt und ihre Strukturen mittlerweile auch viel Speck angesetzt haben.

 

Zur Bildungsdebatte, die wir immer wieder führen, möchte ich jetzt auch nicht mehr allzu viel sagen: Ich meine, dass das Schulsystem verschiedenste Veränderungen braucht, etwa moderne Gebäude, motivierte Lehrer, gute Rahmenbedingungen, aber natürlich auch eine moderne und zeitadäquate Struktur der Verwaltung.

 

Die jetzige Angelegenheit betreffend den Wiener Stadtschulratsvizepräsidenten sollte man, wenn schon, dann zum Anlass nehmen, eine große Reform zu machen. Was nicht geschehen kann, ist, dass man jetzt das bestehende System so belässt und einfach den Vizepräsidenten herausstreicht, alles andere aber so bleibt, wie es ist. Und es ist wirklich ein Unding, dass auf einer reinen Verwaltungsbehörde sage und schreibe drei Politiker sozusagen darauf knien! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

 

Die Bundesverfassung sieht gemäß dem alten Proporzdenken vor, dass die Landeshauptleute die Präsidenten der Landesschulräte sind. Die Landesschulräte sind allerdings, obwohl sie Landesschulräte heißen, eine Bundesschulbehörde. Dass ein Landeshauptmann natürlich anderes zu tun hat, als einer Schulbehörde vorzustehen, hat auch der Verfassungsgesetzgeber erkannt und hat daher die Möglichkeit vorgesehen, amtsführende Präsidenten einzusetzen. Für diese gibt es aber überhaupt keine sachlichen Kriterien, es reicht das Vertrauen des Bürgermeisters. Es gibt also keinerlei Vorgaben, was ein solcher amtsführende Präsident oder eine amtsführende Präsidentin sonst noch können soll. So gesehen befindet sich an dieser Stelle der zweite Politiker. Und dann gibt es noch die Bildungslandesräte beziehungsweise in Wien den Bildungsstadtrat, der einerseits für den Landesschulbereich zuständig ist, der aber auch in dieses ganze Gefüge eingebaut und mit politischen Kontrollrechten beauftragt wird. – Es befinden sich also drei

 

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