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Gemeinderat, 23. Sitzung vom 24.05.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 81

 

zielt sie denn ab? (Zwischenruf von GR Johann Herzog.) Es weist auf ein politisches Interesse hin, das ich nicht teilen kann, und Sie sollten zugeben, was Sie damit eigentlich tun wollen.

 

Frau Stadträtin, ich frage Sie daher: Wie viel Prozent der Kosten, die die Spitalsbehandlungen für die Versicherten dieser Stadt ausmachen, leisten wir uns da, in einem ganz positiven Sinn gesprochen, für diese Zielgruppe, der geholfen werden muss, weil wir eine solidarische Gesellschaft sind?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Wenn wir davon ausgehen, dass wir rund 2,5 Milliarden Gesamtaufwand im KAV haben und wir von 15 Millionen sprechen, dann sind das etwa 0,6 Prozent der Gesamtaufwendungen des KAV.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Die 4. Zusatzfrage wird von GR Univ-Prof Dr Frigo gestellt. – Bitte schön.

 

9.58.40

GR Univ-Prof Dr Peter Frigo (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja, ich möchte auch eine Frage zum Einkommensverlust im KAV stellen, und zwar zum E-Card-Missbrauch. Es wurde ja Gott sei Dank vor einigen Jahren bereits die Ausweispflicht eingeführt, nicht zuletzt auch auf Drängen der FPÖ.

 

Aktuell würde ich Sie gerne fragen: Wie sieht es mit den aktuellen Zahlen aus? Gibt es da Schätzungen, wie weit der E-Card-Missbrauch immer noch in den KAV-Spitälern stattfindet, beziehungsweise halten Sie die Ausweispflicht für eine ausreichende Methode, um das abzustellen, oder, wie es ja eigentlich geplant war, mit Foto und Fingerprint? – Danke.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr Gemeinderat, wir haben, wie Sie richtig dargelegt haben, im KAV die Regelung, dass zusätzlich zur E-Card der Ausweis zu verlangen ist. Diese Regelung ist nicht vom Tisch gefallen, sondern ist eine Anweisung des Generaldirektors. Es hat sich dabei bestätigt, dass all das, was behauptet wurde, nämlich dass der E-Card-Missbrauch ein ganz großes Problem ist und dass täglich hunderte Menschen kommen, die die E-Card missbrauchen, nicht stimmt, sondern dass es Fälle gibt – das ist jetzt mittlerweile drei Jahre her, dass es diese Regelung gibt –, die an einer Hand abzuzählen sind, wo es diesen Missbrauch gegeben hat.

 

Es ist daher Ihre Frage ganz klar zu beantworten: Diese Angelegenheit ist in den Wiener Spitälern kein Thema, außer Sie, Herr Professor, machen sie zum Thema. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke für die Beantwortung der 4. Frage.

 

10.00.50†Amtsf StR Christian Oxonitsch - Frage|

Wir kommen nun zur 5. Frage. (FSP – 1829-2012/0001 – KVP/GM) Sie wurde von GRin Ing Isabella Leeb gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport gerichtet. (Frau DDr Sandra Hofmann war laut schriftlicher Anfragebeantwortung Ihrerseits vom 3. April 2012 jedenfalls eine längere Zeit zugleich Dienstellenleiterin der MA 51 – Sportamt und damit Bedienstete der Stadt Wien und Geschäftsführerin der Wiener Stadthalle Betriebs- und Veranstaltungsgesellschaft mbH. Auf welche konkreten dienstrechtlichen Bestimmungen stützt sich die zweifache und gleichzeitige Beschäftigung?)

 

Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin!

 

Wie bereits in der entsprechenden schriftlichen Anfragenbeantwortung erläutert, möchte ich eingangs noch einmal mitteilen, dass die Leiterin des Sportamts, Frau DDr Sandra Hofmann, die Abteilung durchaus zur vollsten Zufriedenheit geführt hat. Nicht zuletzt auf Grund des Auswahlverfahrens für die Geschäftsführung der Wiener Stadthalle einerseits, sondern auch um die Kontinuität im Bereich des Sportamts zu gewährleisten, da auch der Abteilungsleiter-Stellvertreter kurz davor in den Ruhestand getreten ist, bestand die Notwendigkeit zu einer doppelten Berufsausübung. Diese Regelung stützt sich auf § 25 Abs 7 der Dienstordnung aus 1994. Frau DDr Hofmann hat diese Tätigkeit bis zum 19. April ausgeübt, und zwar auch deshalb, weil mit 1. März die entsprechende Betrauung des neuen Abteilungsleiter-Stellvertreters erfolgt ist und erst nach dieser eineinhalbmonatigen Einarbeitungszeit sichergestellt werden konnte, dass bis zur Beendigung des Auswahlverfahrens des neuen Leiters oder der neuen Leiterin der Magistratsabteilung 51 die entsprechende ordnungsgemäße Führung der Abteilung sichergestellt ist.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke. Die 1. Zusatzfrage wird von GRin Ing Leeb gestellt. – Bitte.

 

10.02.11

GRin Ing Isabella Leeb (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herzlichen Dank für die Beantwortung.

 

Ich frage mich trotzdem, wie Sie gegenüber anderen Dienststellenleitern in Zukunft argumentieren werden, dass man neben einer dermaßen herausfordernden Tätigkeit, eine Dienststelle zu leiten, auch noch einen Fulltimejob in Form der Geschäftsführung eines anderen großen Unternehmens übernehmen kann, und ich frage mich, ob man damit jetzt nicht einen Präzedenzfall geschaffen hat. Aber das werden wir an anderer Stelle noch lösen.

 

Interessant für mich ist, dass die Zeitabläufe ein bisschen im Widerspruch zu Ihrer Antwort stehen: Ungefähr seit November vergangenen Jahres weiß man, dass Frau DDr Hofmann wechseln wird. Die Ausschreibung für die Dienststelle der Leitung der Magistratsabteilung 51 erfolgte am 14. Februar. Bereits am 1. Februar hat Frau DDr Hofmann in der Stadthalle zu arbeiten begonnen.

 

Wieso haben Sie die Ausschreibung der Dienststellenleitung erst Mitte Februar durchführen lassen? Es ist dies ja nicht das erste Mal, dass die Stadt Wien eine Dienststellenleitung ausschreibt, und es war längst bekannt, dass Frau DDr Hofmann wechseln wird.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr

 

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