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Gemeinderat, 16. Sitzung vom 23.11.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 72

 

GRin Henriette Frank (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Stadtrat!

 

Mich hat jetzt Ihre Antwort im Zusammenhang mit der Lesbarkeit der Betriebskosten etwas überrascht. Sie sagen, es gibt eine Umfrage der Mietervereinigung - diese ist ja nicht ganz unabhängig -, die wieder einmal die hohe Zufriedenheit der Mieter von Wiener Wohnen bestätigt.

 

Einerseits weiß ich von vielen Mieterbeiräten, dass Mieterbeiräte nicht in der Lage sind, die CD zu öffnen oder entsprechend zu lesen, sondern der Hilfe von Wiener Wohnen bedürfen. Zum Zweiten hat das Kontrollamt bemängelt, dass die Auflistung der Betriebskosten für die Mieter nicht mehr zumutbar ist, weil sie nicht durchschaubar ist. Das ist also nicht irgendjemand, der das sagt, sondern das hat das Kontrollamt festgestellt. - So weit zu diesen Betriebskosten.

 

Meine nächste Frage geht dahin, dass an mich herangetragen wurde, dass man jetzt - anscheinend ist das Usus - Gehsteigvermessungen entlang der Wohnhausbauten durchführt, und das nach sage und schreibe 40 Jahren! Man stellt dann fest, dass vor 40 Jahren die Gehsteige viel zu klein bemessen wurden, und daher gibt es hohe Rückforderungen über 3 Jahre. Es ist ja dann nicht nur die Vermessung, die schlagend wird, sondern die Hausbesorger bekommen auch das entsprechend höhere Gehalt, soweit es in ihren Bereich fällt, diese Gehsteige zu reinigen. Das kostet dann also schon ziemlich viel. Jetzt wollten die Mieter Einsicht in diese Unterlagen nehmen: Wie hat das vorher ausgeschaut? Wie schaut es jetzt aus? Das wurde ihnen verweigert.

 

Meine Frage: Welche Gründe kann es geben, dass man jetzt, nach 40 Jahren, beginnt, entlang der Wohnhausanlagen Gehsteige zu vermessen?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Das sind jetzt also die Zusatzfragen 6, 7 und 8, glaube ich. Aber ich bin ja ein sehr kommunikationsfreudiger Mensch und werde versuchen, das zumindest kurz zu beantworten, dass auch die Fragesteller der nächsten Anfrage noch zum Zug kommen.

 

Was die Lesbarkeit der Betriebskostenabrechnung betrifft, habe ich vorhin erwähnt, dass es natürlich immer ein Spannungsverhältnis geben wird zwischen der Lesbarkeit auf der einen Seite und dem Informationsbedürfnis der Mieterinnen und Mieter auf der anderen Seite. Wir haben aus diesem Grund auch zwei Varianten: eine Kurzfassung, die relativ leicht und gut lesbar ist, und eine sehr umfassende Fassung, die wir, auch technisch anders aufbereitet, mit einer CD-ROM zusätzlich zur schriftlichen Variante anbieten.

 

Beides ist natürlich angreifbar, das ist überhaupt keine Frage. Denn wenn man eine Kurzfassung anbietet, dann kann man sich dem Vorwurf aussetzen, dass man nicht alle Informationen darstellt; wenn man die Informationen in guter Absicht zu umfassend vermittelt, ist es oft ein Problem der Lesbarkeit. Von daher stehen aber auch die Experten nicht nur von Wiener Wohnen, sondern, wenn es gewünscht wird, auch der Mieterhilfe zur Verfügung, um diesen Mieterinnen und Mietern zu helfen.

 

Gerade für die Mieterbeiräte habe ich auch ein besonderes Service neu geschaffen, nämlich, dass wir für die Mieterbeiräte ein eigenes Seminarprogramm entwickelt haben, auch als Unterstützung für die Mieterbeiräte. Ein besonderer Schwerpunkt dieses Seminarprogramms ist auch der Lesbarkeit der Betriebskostenabrechnung gewidmet, weil ich eben der Meinung bin, dass wir nichts zu verbergen haben und dass wir gerne die Mieterbeiräte dabei unterstützen, dass sie alle Möglichkeiten einsetzen, um auch als Mieterbeiräte glaubwürdig ihre Mieterinnen und Mieter zu vertreten. Dazu zählt auch, dass sie beispielsweise die Betriebskostenabrechnung richtig lesen können.

 

Das heißt, wir haben gleichlautende Seminare, die wir auch anbieten, aber das wird nie ausschließen können, dass es nicht auch Mieterbeiräte gibt, die ihre CD-ROM nicht öffnen können. Ja, das wird es immer geben. Wir werden ihnen gerne dabei behilflich sein, dass sie das können, werden schauen, ob es technische Schwierigkeiten sind oder ob es vielleicht nur notwendig ist, dass wir die Mieterbeiräte informieren, wie das auch vom EDV-System her am besten geht.

 

Zur Vermessung der Gehsteige: Überall dort, wo es den Eindruck von Mieterinnen und Mietern gibt, dass etwas nicht so praktiziert wird, nicht so verrechnet wird, wie sie sich das vorstellen, habe ich überhaupt kein Problem, auch Nachmessungen vornehmen zu lassen, und zwar überall dort, wo es einen begründeten Verdacht gibt, dass irgendetwas nicht den Tatsachen entspricht.

 

Man muss nur sehen, dass es vom rechtlichen Standpunkt aus möglich ist, drei Jahre rückzuverrechnen und dass wir auf Grund dieser rechtlichen Rahmenbedingungen agieren müssen. Das gilt für die Berechnungen von Gehsteigen genauso wie für Grünflächen. Aber in früheren Jahren hat es beispielsweise auch Wohnflächen betroffen, Balkongrößen und vieles andere mehr, weil wir eben festgestellt haben, dass in den unmittelbaren Nachkriegsjahren die Vermessungen nicht so genau erfolgt sind, wie wir das heute mit anderen technischen Möglichkeiten können. Überall dort, wo es begründete Hinweise gibt, gehen wir dem gerne nach.

 

Vielleicht abschließend noch zur Durchschaubarkeit - das war eine weitere Frage von Ihnen -: Wir arbeiten ständig daran und nehmen auch die Anregungen des Kontrollamtes sehr ernst, dass wir, was die Lesbarkeit der Betriebskostenabrechnungen, aber beispielsweise auch der Hauptmietzinsabrechnungen betrifft - diese möchte ich da ganz bewusst mit einschließen -, ständig an Verbesserungen arbeiten. Es ist überhaupt keine Frage, dass man an einem so großen Rechenwerk immer Verbesserungen vornehmen kann. Man kann Positionen teilen, damit man besser unterscheiden kann, für welchen Bereich welche Maßnahme gesetzt worden ist. In anderen Bereichen ist es vielleicht sinnvoller,

 

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