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Gemeinderat, 13. Sitzung vom 29.09.2011, Sitzungsbericht  -  Seite 3 von 8

 

(PGL - 03938-2011/0001 - KVP/GAT) Der Antrag von GR Dipl-Ing Roman Stiftner und GR Ing Mag Bernhard Dworak betreffend Festlegung von lärmschonenden Flugrouten im Zuge der Errichtung der 3. Flugpiste des Flughafens Wien-Schwechat wird dem Bürgermeister zugewiesen.

 

(PGL - 03942-2011/0001 - KVP/GAT) Der Antrag von GR Dr Wolfgang Ulm betreffend Videoüberwachung des Fahrradparkplatzes beim Strandbad Gänsehäufel wird dem GRA für Bildung, Jugend, Information und Sport zugewiesen.

 

(PGL - 03906-2011/0001 - KFP/GAT) GR Mag Dietbert Kowarik hat gemäß § 73 (6a) WStV ein Ersuchen an das Kontrollamt betreffend Prüfung von Aufträgen an Medienunternehmen eingebracht.

 

5. Folgende Anträge des Stadtsenates werden gemäß § 26 WStV ohne Verhandlung angenommen, wobei Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl feststellt, dass die im Sinne des § 25 WStV erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist:

 

(03314-2011/0001-GIF; MA 1, P 2) Die Änderung des Kollektivvertrages für die Angestellten des Landwirtschaftsbetriebes der Stadt Wien laut vorgelegter Beilage wird genehmigt.

 

(03315-2011/0001-GIF; MA 1, P 3) Die Änderung des Kollektivvertrages für die Forst-, Säge- und Landarbeiterinnen/Landarbeiter der Gemeinde Wien und die Gewährung einer einmaligen Entschädigung laut vorgelegter Beilage werden genehmigt.

 

(03519-2011/0001-GIF; MDP, P 5) Der Gleichbehandlungsbericht des Bürgermeisters für die Jahre 2008, 2009 und 2010 wird zur Kenntnis genommen.

 

(03487-2011/0001-GJS; MA 51, P 7) Den nachstehend angeführten Sportorganisationen und sonstigen Institutionen werden aus den Sportförderungsmitteln 2011 folgende Subventionen genehmigt:

1)

Erster Wiener Ruderclub LIA Erneuerung und Erweiterung der Bootsauflagen auf dem Vorplatz des Bootshauses, an der Unteren Alten Donau 49

15 000 EUR

2)

Wiener Fußball-Verband Wiener Totocup 2011/2012

16 000 EUR

 

 

31 000 EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2011 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 in der Höhe von 16 000 EUR und 777 in der Höhe von 15 000 EUR gegeben.

 

(03504-2011/0001-GKU; MA 7, P 14) Die Subvention an die Literatur- und Contentmarketing GesmbH im Jahr 2011 für die Durchführung der Lesefestwoche im Rahmen der BUCH WIEN 2011 in der Höhe von 120 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/755 im Voranschlag 2011 gegeben.

 

(03066-2011/0001-GKU; MA 8, P 15) § 6 Abs 3 der Satzung der Hochschuljubiläumsstiftung der Stadt Wien zur Förderung der Wissenschaft hat zu lauten:

 

(3) Das Kuratorium hat jährlich mindestens einmal zusammenzutreten und wird vom Präsidenten oder dessen Vertreter einberufen. Jedes Kuratoriumsmitglied hat das Recht, ein anderes Kuratoriumsmitglied mittels schriftlicher Vollmacht zu seinem Vertreter für die Teilnahme an bestimmten, in der Vollmacht zu nennenden, Sitzungen zu bestellen, welcher auch in dessen Namen an den Sitzungen teilnimmt und dessen Stimmrecht ausübt. Die Vollmacht ist vom Vertreter zu Beginn der Sitzung dem Vorsitzenden schriftlich nachzuweisen. Das Kuratorium fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende, der nur in diesem Fall seine Stimme abgibt. Zu einer endgültigen Beschlussfassung müssen mindestens der Präsident oder sein Vertreter und die Hälfte der Mitglieder anwesend oder durch ein anderes Mitglied vertreten sein. Die Beratung und die Beschlussfassung sind vertraulich. Die Beschlüsse sind endgültig.

 

(03305-2011/0001-GKU; MA 7, P 16) Die Subvention an den Verein Vladimir & Estragon für das Projekt "Eyes on – Europäischer Monat der Fotografie 2012" in der Höhe von insgesamt 196 000 EUR wird genehmigt. Davon ist die Bedeckung der Förderung für die Vorbereitungen im Jahr 2011 in der Höhe von 50 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/3120/757 gegeben. Für den auf das Festival- und Verwaltungsjahr 2012 entfallenden Restbetrag in der Höhe von 146 000 EUR ist im Voranschlag 2012 Vorsorge zu treffen.

 

(03379-2011/0001-GKU; MA 7, P 17) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 2-Jahresvereinbarung ermächtigt. Bei Nichtzustandekommen der 2-Jahresvereinbarung soll dem Verein für Geschichte der Stadt Wien nur eine einjährige Förderung gewährt werden. Dem Verein für Geschichte der Stadt Wien werden für die Jahre 2011 bis 2012 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2011

40 000 EUR

präliminiert 2012

20 000 EUR

In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Sollte ein Teil des Subventionsbetrages aus betrieblichen oder abrechnungstechnischen Gründen nicht im jeweiligen Budgetjahr konsumiert werden bzw konsumiert werden können, soll dieser Subventionsteil für den Subventionszweck auch noch im Folgejahr herangezogen werden können. Der auf das Verwaltungsjahr 2011 entfallende Betrag in der Höhe von 40 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2011 bedeckt. Für die Bedeckung des Betrages in der Höhe von 20 000 EUR ist im Voranschlag des Folgejahres Vorsorge zu treffen.

 

(03380-2011/0001-GKU; MA 7, P 18) Die Subvention an den Verein zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der Zeitgeschichte für die Durchführung des Forschungsprojektes "Straßennamen Wiens seit 1860. Eine Typologie" in der Höhe von 25 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

 

(03382-2011/0001-GKU; MA 7, P 19) Die Mitgliedsbeiträge 2011 für sechs wissenschaftliche Vereine in der Gesamthöhe von 15 808,47 EUR werden genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/726 gegeben. Der Magistrat wird ermächtigt, allfällige Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge bis zu 10 % jährlich (allenfalls über mehrere Jahre kumulierend) bei den angeführten Vereinigungen nach ein

 

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