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Gemeinderat, 60. Sitzung vom 31.05.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 89 von 102

 

Gegebenheiten und Zustände in einer der wichtigsten Banken Österreichs, wo ja via Privatstiftung sehr wohl eine Verbindung zur Gemeinde Wien gegeben ist, Auskunft zu erhalten. Das hat die Frau Vizebürgermeisterin über weite Strecken schlicht verweigert.

 

Sie hat also die Fragen damit beantwortet - das hat sie ja schon einmal bei einer schriftlichen Anfragebeantwortung gemacht -, dass es nicht Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches sind und es für sie daher keine eigene Auskunftspflicht mehr gegeben hat. Damit hat sie einen Großteil der Fragen sozusagen für sich selbst nicht beantwortet.

 

Zu den Fragen, die hier vorliegen, gehört zum Beispiel die wichtige Frage nach der Haftung, wie ich glaube, auch wenn die Haftungssumme, die die Gemeinde Wien übernommen hat, natürlich erst nach Exekution und Ähnlichem mehr schlagend wird. Aber zum Beispiel bei einer Finanzkrise, einer Bankenkrise, wo die UniCredit in die Kreide kommt, wäre es sehr wohl gegeben, dass Entwicklungen eintreten, die anders verlaufen, als es die Frau Vizebürgermeisterin hier dargestellt und geschildert hat.

 

Das heißt also, die Frage, welche Maßnahmen die Gemeinde Wien ergriffen hat, um bei einer schlagend werdenden Haftung von zur Zeit 12 Milliarden EUR zum Beispiel auf Grund einer Bankenkrise abgesichert zu sein, ist unbeantwortet geblieben. Mit anderen Worten: Es gibt auch keine Absicherung, sondern die Absicherung besteht darin, dass die Gemeinde Wien selbst und damit der Steuerzahler für alles haftet, was hier auf sie und auf uns zukommen könnte!

 

Die Fragen 4 und 5 beziehen sich darauf, wie viele Definitivverträge von BA-Mitarbeitern und BA-Pensionisten vorhanden sind. Wir haben eine Zahl von ungefähr 4 000 bis 5 000 inklusive der Pensionisten, also von 3 500 Aktiven und 1 000 Pensionisten, wo eine Haftung bei der Übernahme der Bank Austria, also AVZ, in die neuen Rechtsverhältnisse vollzogen wurde und wo ein, muss ich sagen, genialer Personalvertreter oder Betriebsrat eine Vereinbarung zusammengebracht hat, dass die Gehälter der damaligen Bank Austria-, also der damaligen Zentralsparkasse- und Länderbank-Angestellten, so sie definitiv gestellt waren, auf ewige Zeiten gesichert sind. Das heißt also, Gehälter und Pensionen dieser definitiv angestellten 4 000 oder 5 000 Personen sind unabhängig vom Schicksal der Bank Austria und damit auch unabhängig vom Schicksal der UniCredit etwas, was weiter bestehen wird und unabhängig von der Existenz dieser allfälligen Banken von der Gemeinde Wien weiter garantiert und gezahlt werden muss - und damit wiederum vom Steuerzahler gezahlt werden muss!

 

Die Fragen 6 und 14 bis 19 wurden überhaupt abgeschmettert mit dem Titel „Datenschutz": „Wie beurteilen Sie die Datensicherheit der österreichischen Bank Austria Kundendaten?" Und die Fragen 14 bis 19 haben in etwa betroffen, dass das österreichische Bankwesengesetz im Ausland nicht gilt, dass also das Management der BA erklärt, dass die Daten absolut verschlüsselt sind, dass sie es aber offensichtlich nicht sind. Gefragt wird, ob die Stadt Wien Informationen hat, dass die Datenverschlüsselung technisch realisiert ist. Und: „Stimmt es, dass nur die Daten für die Produktion verschlüsselt sind?" Das sind Fragen, die von ihr mehr oder weniger übergangen wurden, die aber dessen ungeachtet ganz, ganz wichtig sind.

 

Wir sind ja nicht die Einzigen, die diese Fragen stellen. Es wurden schon im Jahre 2009 von diversen Presseerzeugnissen, zum Beispiel vom „Falter", aber auch von der „Neuen Kärntner Tageszeitung", vom „APA-Journal Geld" und Ähnlichen klare Fragen in dieser Richtung gestellt. Vor allem der „Falter" Nr. 15/09 vom 8.4.2009 hat ein internes Expertenpapier des Vorstandes zugespielt bekommen, das klare Äußerungen zu den Fragen, die die Frau Vizebürgermeister verweigert hat, gegeben hat. Da wird auch festgestellt, dass schwerwiegende Mängel in der Datensicherheit zu befürchten und gegeben sind.

 

Keine Frage, dass die Bank Austria und die UniCredit natürlich recht haben, wenn sie selbst versuchen, ihre Synergieeffekte, so sie sich ergeben, zu verwirklichen; keine Frage, es ist das gute Recht von Banken und von Unternehmungen, so zu handeln. Dem stehen nur die Verträge mit der Gemeinde Wien gegenüber, worin das Recht der Angestellten auf Sicherung ihrer Existenz und das Recht des Bankenstandortes Wien auf Sicherung ebenfalls festgeschrieben wurden.

 

Aber in dieser Studie, die offensichtlich von der Bank Austria selbst angeschrieben wurde, wird festgestellt, dass die negativen Folgen der Auslagerung ihnen wohl bewusst sind. Es sind drei Punkte, die hier ganz besonders zählen, wo die Datensicherheit in Gefahr ist: Die Papiere werden durch den physischen Zugriff auf die Festplatten mit den österreichischen Daten gefährdet; die Verschlüsselung selbst ist eine Frage - sie wurde schon von meinem Vorredner in der Richtung angesprochen -; und die Unterschiede im Rechtssystem sind neuralgische Punkte, die letzten Endes dazu führen, dass das Expertenpapier des Vorstandes deshalb empfiehlt, organisatorische Maßnahmen einzurichten, die einen restriktiven Zugang sicherstellen. Ich nehme nicht an, dass das bei der Übertragung der Daten nach Verona letzten Endes auch vollzogen wurde.

 

Wie diese Maßnahmen aussehen sollten, dazu geben die internen Experten allerdings auch keine zufriedenstellende Antwort. Es wurden fünf verschiedene Varianten genannt, und die Experten selbst sind ja von keiner überzeugt; es wurde nämlich bei dreien das Risikopotenzial als mittel eingestuft und bei zweien als wirklich hoch. Es wird festgestellt: Mittels Datenverschlüsselung ist zum jetzigen Zeitpunkt keine ausreichende Sicherheit zu erreichen. - Das ist also etwas, was offensichtlich der Frau Vizebürgermeisterin nicht bekannt ist.

 

Die Bank Austria Kunden müssen nunmehr von einer Aufweichung des österreichischen Bankgeheimnisses ausgehen, weil natürlich klar ist, dass das

 

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