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Gemeinderat, 59. Sitzung vom 29.04.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 76 von 89

 

sagen, dass diese Maßnahme eine sehr stark präventive Wirkung hat und dass die Schadensfälle jetzt sehr stark zurückgegangen sind.

 

Zur Frage Waschküchenbetriebsordnung und zum neuen System „naTÜRlich sicher", das wir eingerichtet haben, auch hier vielleicht noch einmal der Hinweis darauf, warum das überhaupt notwendig geworden ist - auch wenn Sie es nicht so gern hören -: Ab dem Jahr 2000 und der Abschaffung des Hausbesorgergesetzes war es schwieriger, die Mieterinnen und Mieter auch im Bereich der Nutzung der Waschküchen zu begleiten. Wir haben bemerkt, dass es hier Unzufriedenheit von Mieterinnen und Mietern gegeben hat, und haben, wie ich meine, sehr schnell reagiert.

 

Ich habe ein System anbieten können, das meiner Ansicht nach sehr transparent ist, das sehr leicht zugänglich ist und nicht nur den Vorteil hat, dass es mehr Sicherheit in der Waschküche dadurch gibt, dass nur mehr jene Person, die zu dieser Zeit die Waschküche gebucht hat, in der Waschküche sein kann. Das heißt, neben diesem Sicherheitsaspekt gibt es einen finanziellen Aspekt, nämlich dass wir die Nutzung der Waschküche, die verwendete Energie und die Kosten, die damit entstehen, direkt mit der Miete abrechnen, ohne dass es einen zusätzlichen personellen oder organisatorischen Aufwand gibt, sodass wir hier mit sehr schmaler Verwaltung ein gutes System haben, das gleichzeitig ein sehr gutes Verrechnungssystem für geleistete Arbeiten und Energiekosten ist.

 

Wir haben - insbesondere die Wiener Wohnen Haus- und Außenbetreuung GmbH - bis zum heutigen Tag 1 200 Waschküchen mit diesem neuen Waschküchenabrechnungssystem ausgestattet. Für das heurige Jahr sind zumindest 1 000 weitere Waschküchen vorgesehen. Wir haben uns prinzipiell vorgenommen, dass wir alle Waschküchen umrüsten wollen, außer dort, wo Mieterinnen und Mieter das ausdrücklich nicht wollen. Auch das gibt es, dass es in der Hausgemeinschaft ein selbstregulierendes System gibt, da wollen wir niemanden zu etwas zwingen. Aber sonst würden wir in allen Waschküchen dieses neue System einrichten.

 

Zu Ihrer Frage 10 - wie viele Institutionen, die Wiener Wohnen unterstellt sind, sind für die Anliegen der Mieter zuständig? - kann ich Ihnen im Wesentlichen drei Einrichtungen nennen. Das sind zum einen die Ordnungsberaterinnen und Ordnungsberater, die eine Organisationseinheit innerhalb von Wiener Wohnen darstellen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten haben und etwaige Übertretungen nach dem Wiener Reinhaltegesetz ahnden können.

 

Die zweite Einrichtung wäre die Stadt Wien - Wiener Wohnen Kundenservice GmbH, eine Tochtergesellschaft der Stadt Wien, welche das Callcenter betreibt, das ja an 365 Tagen jeweils 24 Stunden lang erreichbar ist. Auch da würde ich Sie einladen, mir einmal eine vergleichbare Einrichtung irgendwo anders - im privaten Hausbereich oder wo auch immer - zu nennen. Es gibt also wirklich ein sehr hohes Serviceangebot für die Mieterinnen und Mieter in den Gemeindewohnungen.

 

Die dritte Einrichtung ist die Wiener Wohnen Haus- und Außenbetreuung GmbH, eine Tochtergesellschaft der Stadt Wien, welche die Geschäftsbereiche Hausbetreuung, Grünflächenbetreuung und das Waschküchensystem „naTÜRlich sicher" abdeckt.

 

Welche konkreten Aufgaben haben diese Institutionen? - Da kann ich auf die Frage 10 verweisen, wo ich das schon dargestellt habe.

 

Zur Frage 12, der Frage nach der Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel: Da tun wir uns in Wien sehr leicht, denn wir haben auch in der Vergangenheit diese Zweckbindung nicht benötigt. Wir haben auch in der Zeit, als noch der Finanzausgleich für die Zuteilung der Wohnbauförderungsmittel zuständig war, diese zugeteilten Mittel ausschließlich für den Wohnbau ausgegeben, im Unterschied zu anderen Bundesländern, das muss man fairerweise auch sagen.

 

Wir haben nicht nur diese Mittel aus dem Finanzausgleich verwendet, sondern auch als Stadt Wien noch einmal namhafte Beträge draufgelegt. Im vergangenen Jahr waren das fast 150 Millionen EUR, die wir als Stadt zusätzlich eingebracht haben, um den geförderten Wohnbau zu unterstützen. Das ist ja auch der Grund dafür, dass wir die Wohnbauleistung in Wien deutlich erhöhen konnten; auch das im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern.

 

Zu Ihrer Frage 13 nach einer Förderschiene für Lifteinbauten darf ich darauf verweisen, dass ich bereits im Rahmen der Sanierungsverordnung 2008 eine entsprechende Unterstützung für die Nachrüstung bestehender Aufzugsanlagen festgelegt habe, wodurch wir einen nichtrückzahlbaren Einmalzuschuss in der Höhe von 40 Prozent der Kosten gewähren können. Sollte die Nachrüstung fremdfinanziert werden - was auch bei vielen privaten Wohnhäusern der Fall ist -, so kann ein nichtrückzahlbarer Annuitätenzuschuss im Ausmaß von jährlich 4 Prozent bei einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren gewährt werden. Das ist, wie ich meine, ein jetzt schon bestehendes umfassendes und sehr gutes Angebot an alle Hauseigentümer, die eine entsprechende Aufzugsanlage umrüsten müssen.

 

Die 14. Frage habe ich einleitend schon ein bisschen angesprochen. Wenn Sie fragen, was die SPÖ tut, um wieder zu einem Hausbesorgergesetz zu kommen, finde ich das fast ein bisschen kühn, weil ja die FPÖ die Abschaffung mit beschlossen hat. Ich kann also nicht müde werden, das zu erwähnen. Aber dass Sie dann selbst noch fragen, was wir machen, um das Hausbesorgergesetz wieder einzuführen, halte ich wirklich für eine gute Pointe. (Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.)

 

Ich könnte da jetzt eine Fülle von Maßnahmen anführen, die wir gesetzt haben, nicht zuletzt auch die, dass wir den Wienerinnen und Wienern im Rahmen der Volksbefragung eine Frage gestellt haben und diese mit ungeheurer Mehrheit für eine Möglichkeit, wieder Hausbesorgerinnen und Hausbesorger einzustellen, gestimmt haben. Ich habe auch meine Vorschläge dem zuständigen Bundesminister Rudolf Hundstorfer vermittelt. Wir haben das gemeinsam in der Öffentlichkeit dargestellt, und ich

 

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