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Gemeinderat, 42. Sitzung vom 19.12.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 115

 

grundsätzlich offen zu führen. Die psychisch erkrankten Patienten werden unter Wahrung ihrer Patientinnen- und Patientenrechte und damit auch ihrer Bewegungsfreiheit ebenso behandelt und betreut wie Patienten und Patientinnen in somatischen Abteilungen.

 

Sie sagen, Sie haben noch nie von einem fakultativ geschlossenen Bereich gehört. Herr Primar David sagt hier auch, dass es sozusagen um die Frage der Einzelraumbeschränkung geht, und die räumliche Beschränkung, die natürlich eine Unterbringung nach dem Unterbringungsgesetz ist und nach allem, was das mit sich bringt, ist eine Variante nach dem Unterbringungsgesetz.

 

Der Krankenanstaltenverbund teilt mir mit, dass er auch in einer Beantwortung eines Amtshilfeansuchens der Untersuchungskommission vom 26. März 2008 diese Form der Unterbringung angeführt hat. Es kann sich daher nur um ein Missverständnis handeln, wenn Sie der Meinung sind, davon noch nie gehört zu haben.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. - Die 1. Zusatzfrage wird von Frau GRin Dr Pilz gestellt. - Bitte.

 

GRin Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Frau Stadträtin!

 

Es handelt sich um kein Missverständnis. Denn Sie haben ja ausgeführt, dass eine Beschränkung nur im Rahmen des UBG stattfinden kann, und wir wissen, dass die Formen der Beschränkung, die insbesondere im Otto-Wagner-Spital, aber auch in den anderen psychiatrischen Abteilungen die üblichen sind, vorrangig das Netzbett und die Fixierung sind.

 

Zur Einzelraumbeschränkung, von der hier die Rede war, auch im Rahmen des UBG: Da sind sich die Fachleute, insbesondere die Sachverständigen, die bei uns schon geladen waren, beziehungsweise das Vertretungsnetz derjenigen, die das UBG als Patientenanwälte beobachten und mit begleiten, einig, dass das zutrifft, was Dr David gesagt hat. Er hat es ein bisschen flapsig gesagt: Da sperrt man die Tür zu, die Schwester spielt Karten mit den Patienten und Patientinnen, geht denn hinaus und lässt sie auch schon einmal, wenn er den Eindruck hat, sie sind stabil, für einige Zeit – zehn Minuten, hat er da gemeint - allein.

 

Fachleute sagen mir, dass diese Art von Einzelunterbringung in versperrten Zimmern unter den Bedingungen des Otto-Wagner-Spitals hoch riskant sind. Denn es ist zu befürchten, dass Menschen klaustrophobische Folgen erleiden, wenn sie in einem Raum eingesperrt sind. Moderne Einzelunterbringung in geschlossenen Bereichen hat immer mehrere Räume, einen Aufenthaltsraum, WC und Waschanlagen, natürlich auch Fenster, die sicher sind.

 

Jetzt frage ich Sie, Frau Stadträtin: Unter den baulichen Gegebenheiten - und hier spricht Primar David von mehreren Regionalabteilungen, in denen das der Fall wäre -, unter den baulichen Gegebenheiten von Fenstern, die hinsichtlich des Suizidrisikos nicht sicher sind, können Sie es vertreten, dass man Einzelunterbringung in geschlossenen Zimmern verantworten kann?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Wenn Sie mir erlauben, möchte ich zunächst noch einmal darauf hinweisen, was Ihre ursprüngliche Frage war, nämlich die Infragestellung, ob die offene Psychiatrie in dieser Stadt auch durchgeführt wird. Ich wiederhole noch einmal, dass, gäbe es die offene Psychiatrie nicht, diese Frage gar nicht zu stellen wäre, weil wir dann diese Maßnahmen nicht bräuchten.

 

Tatsache ist - und das ist, wie gesagt, nichts Neues -, der KAV teilt mir mit, dass das bereits in einem Amtshilfeersuchen dargelegt wurde, dass es eine sehr seltene Form der Anwendung der Beschränkung ist, nur für kurze Zeit, unter den sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen und Beschränkungen der Bewegungsfreiheit gemäß dem Unterbringungsgesetz, das ja bekanntlich von den Gerichten zu kontrollieren ist. (GRin Dr Sigrid Pilz: Und die Sicherheitsfrage?)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Frau GRin Korosec. - Bitte.

 

GRin Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Im Zusammenhang mit der Untersuchungskommission haben wir natürlich über offene und geschlossene Abteilungen viel mit Fachleuten diskutiert. Ich erwähne hier Herrn Doz Schöny vom Wagner-Jauregg-Spital, der Folgendes gemeint hat: Ein geschlossener Bereich ist durchaus auch möglich, aber unter ganz bestimmten Voraussetzungen, eben wirklich die räumliche Ausstattung, geschlechtlich getrennt, es muss die Rückzugsmöglichkeit geben, WC, Bad und so weiter müssen vorhanden sein. Er spricht auch davon, dass man, wenn die Architektur nicht so neu ist, durchaus investieren kann und auch sollte.

 

Frau Prof Hummer von der Universitätsklinik Innsbruck hat gemeint, die Raumeinrichtung muss freundlich und hell sein, es muss einen Zugang zum Garten geben.

 

Jetzt frage ich Sie, Frau Stadträtin: Wurde das jemals schon im KAV diskutiert, dass man solche Möglichkeiten schafft, um diese Rückzugsmöglichkeit zu bieten und in der Psychiatrie eine Situation für die Menschen zu schaffen, die auch erträglich ist?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Ihre Frage suggeriert, es wäre jetzt eine Situation gegeben, die für die Menschen nicht erträglich ist, was ich auf das Schärfste zurückweisen möchte.

 

Es gab natürlich in Wien die Situation der geschlossenen Abteilungen, und zwar vor der Psychiatriereform. Der Konsens der Psychiaterinnen und Psychiater in dieser Stadt ist das Bekenntnis zur offenen Psychiatrie. Das ist eine Sachdiskussion, die hier eindeutig beantwortet ist und wo es keine Stimmen gibt, die in die Richtung gehen, wieder vor 1980 zurückzugehen.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Frau GRin Floigl. - Bitte.

 

GRin Veronika Floigl (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr

 

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