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Gemeinderat, 29. Sitzung vom 14.12.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 117

 

so sein, wie schon im letzten Jahr vorgeschlagen wurde, dass hier Homopflegeeltern bereitgestellt werden, die den Mangel an Pflegeeltern in Wien kompensieren.

 

Meine Frage ist: Was halten Sie als Kontrollorgan von einer internen Revisionsstelle?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Vizebürgermeisterin.

 

VBgmin Grete Laska: Herr Gemeinderat!

 

Ich hätte mir gewünscht, dass Sie diesen Hinweis, denn ich in Ihrer Presseaussendung schon gelesen habe, in dieser Debatte nicht erwähnt hätten. Ich werde daher auf diese Passage auch nicht eingehen.

 

Zum ersten Punkt: Es gibt im Haus eine Interne Revision, die immer wieder eingeschaltet wird, natürlich auch bei der MA 11, und das ist gut so.

 

Zum Zweiten: Die Forderung der Wiener Kinder- und Jugendanwältin, was das Thema österreichweit betrifft, kann ich nur unterstützen, denn die Unterschiedlichkeit der Jugendwohlfahrt in Österreich könnte größer nicht sein. Wir haben in den einzelnen Bundesländern eine höchst unterschiedliche Situation. Daher ist es gut und richtig, dass hier österreichweit überlegt wird, welche Maßnahmen man setzen kann, um zu gleichen Qualitätsstandards und ähnlichen Systemen zu kommen, wie wir sie in Wien haben.

 

Den nächsten Punkt habe ich schon beantwortet. Die Kurzreaktion, ein Mangel tritt auf und Personal wird gerufen, ist für mich verkürzt.

 

Und ein letzter Punkt ist: Kinder- und Jugendanwaltschaften sind nicht die interne Revision der Jugendwohlfahrt in Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Wir kommen nun zur 4. Anfrage (FSP - 05840-2007/0001 - KGR/GM). Sie wurde von Frau GRin Cammerlander gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet. (Die "Wieder Wohnen" GmbH betreibt laut Homepage des Fonds Soziales Wien derzeit fünf Häuser für Wohnungslose und das Tageszentrum Josefstädter Straße. Wie werden seitens "Wieder Wohnen" die Benützungsentgelte für die Häuser [zB Haus LEO, 1170] festgelegt, die in der Benützungsentgeltverordnung von 2003 nicht genannt sind?)

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrte Frau Kollegin!

 

§ 14 Abs 3 Wiener Sozialhilfegesetz legt fest, dass für die Benützung von von Sozialhilfeträgern geführten Häusern durch Verordnung des Magistrats festzulegen ist, wie die Benützungsentgelte sind. Für die Gewährung von Unterkünften an Obdachlose ist der Fonds Soziales Wien der Sozialhilfeträger, betreibt aber selbst keine Einrichtungen, sondern die Partnerinnen und Partner sind zum Beispiel das Rote Kreuz, die Volkshilfe, die Caritas oder auch eine Tochter des FSW, die gemeinnützige GesmbH, die „wieder wohnen“ heißt. Das heißt daher auch, dass jener Passus des § 14 Abs 3 des Wiener Sozialhilfegesetzes hier nicht anzuwenden ist.

 

Sie fragen konkret bezüglich des Hauses LEO. Das Haus LEO für wohnungslose Männer wurde im Frühjahr des letzten Jahres, im Frühjahr 2006, eröffnet. Das Benützungsentgelt bewegt sich abhängig von der Zimmergröße, weil da sozusagen auch der Standard ein unterschiedlicher ist, zwischen 130 und 180 EUR inklusive Energie- und Heizkosten.

 

Als Vergleich, und das ist für mich sozusagen die relevante Größe, weil der Großteil dieser Gruppe Sozialhilfebezieherinnen und Sozialhilfebezieher sind: Die Höchstmiete im Rahmen der Sozialhilfe beträgt heuer 256 EUR plus 41 EUR Mietbeihilfe. Auf Grund des Beschlusses der Landesregierung, dem die GRÜNEN nicht zugestimmt haben, aber trotzdem wird es so sein, beträgt die Mietbeihilfe im nächsten Jahr 263 EUR und die Heizbeihilfe 42 EUR.

 

Für das Haus Arndtstraße, das, wie Sie wissen, erst vor wenigen Wochen, im Herbst 2007, für wohnungslose Familien eröffnet wurde, wurden die Benützungsentgelte auch in Abstimmung mit vergleichbaren Angeboten im Rahmen der Wohnungslosenhilfe festgesetzt. Es sind dort nicht nur Einzelräume, wie Sie wissen, sondern komplette Kleinwohnungen mit Küche und so weiter und so fort. Da bewegen sich die Kosten zwischen 250 und 270 EUR, wieder inklusive Energie- und Heizkosten, was uns wiederum bei der Sozialhilfe hilft.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. - Wir kommen nun zur 1. Zusatzfrage. Sie wird von Frau GRin Cammerlander gestellt. - Bitte.

 

GRin Heidemarie Cammerlander (Grüner Klub im Rathaus): Frau Stadträtin!

 

Ja, es geht mir ein bisschen um das Haus in der Arndtstraße. Ich habe dort ein Benützungsentgelt bis zu 350 EUR. Dieses Haus ist sozusagen an die Kastanienallee angegliedert. Das ist organisatorisch bei der Kastanienallee.

 

Nun sind in dieser Verordnung von 2003, die noch immer gültig ist, die Kosten mit 162 bis 186 EUR angegeben.

 

Warum muss sich dieses Haus nicht an diese Verordnung halten?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau Gemeinderätin!

 

Der wesentliche rechtliche Grund ist, dass das Haus in der Verordnung nicht vorgesehen ist, weil es keine Einrichtung des Sozialhilfeträgers ist.

 

Aber vom Inhaltlichen her ist es so, dass diese Informationen, die Sie haben, insofern nicht stimmen, weil die Benützungsentgelte zwischen 250 und 270 EUR sind. Ich sage jetzt einmal, ich kenne beides. Erlauben Sie mir jetzt, das ein bisschen flapsig zu sagen. Ich möchte die Differenz zwischen dem, was sozusagen die Familien in der Kastanienallee und die in der Arndtstraße haben, Klavier spielen können.

 

Sie wissen, wir diskutieren immer wieder, dass wir sehr stark daran arbeiten, die Kastanienallee in dieser Form nicht mehr zu brauchen. Im Moment brauchen wir es, weil es sozusagen absolute Priorität hat, Familien hier unterzubringen. Aber natürlich ist es mein Ziel, dass wir sozusagen hier auch ein Niveau erreichen, wie es in der Arndtstraße ist.

 

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