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Gemeinderat, 29. Sitzung vom 14.12.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 117

 

nachweisen wird, dass die Unterstellung der ÖVP, dass es zu Kürzungen in den letzten Jahren gekommen ist, falsch ist. Es hat ganz im Gegenteil, heuer und auch in den letzten Jahren, mehr Personal gegeben. Auch finanziell wird es mehr geben. Auch für das nächste Jahr ist schon sichergestellt, dass zusätzliche SozialarbeiterInnen kommen, damit sozusagen auch in der Veränderung des Systems in jenem ursprünglichen Bereich, der die Sozialarbeit betrifft, reagiert werden kann. Denn das, was man so nonchalant übersieht, ist die Tatsache, dass in den letzten zehn Jahren entscheidende Veränderungen stattgefunden haben. War es vor zehn Jahren noch so, dass es eine Aufgabe der SozialarbeiterInnen der Jugendämter war, Kindergartenanmeldungen entgegenzunehmen, so ist das nicht mehr so. Das ist ein Bereich, der ganz neu organisiert wurde, womit ein Großteil dessen, was sozialarbeiterische Arbeit behindert hat, ganz neu organisiert wurde.

 

Es wird immer wieder vergessen, dass es im Bereich der Jugendämter selbst durch die Veränderung der Unterbringungsformen Änderungen gegeben hat. Seinerzeit, vor zehn Jahren, hat es die so genannte Kinderübernahmestelle gegeben. In der Zwischenzeit gibt es jede Menge Krisenzentren, die die ersten Abklärungen machen. Wir haben keine Heime mehr, in die Kinder kommen, sondern es gibt die Wohngemeinschaften.

 

Es gibt in der Zwischenzeit eine enorme Ausweitung an Eltern-Kind-Zentren, wo sehr viel an Prophylaxe und Beratung passiert.

 

Es ist sehr skurril, dass seitens der ÖVP kritisiert wird, dass wir unseren Familien in Wien das Erstausstattungspaket geben und damit eine Leistung, die es sonst nirgends gibt, machen, verbunden mit dem Erstkontakt einer SozialarbeiterIn nach der Geburt des Kindes. Es ist ja nicht so, dass hier sozusagen ein Paket übergeben wird, sondern da besteht Informationsmöglichkeit und vor allem auch Erstkontaktmöglichkeit.

 

Das heißt, es haben sich Systeme verändert, bis hin zu der Tatsache, dass es jetzt in den Spitälern die Kinderschutzgruppen gibt und klar ist, wie dort die Handlung erfolgen muss, wenn ein Arzt den Verdacht einer Misshandlung hat, dass dort Anzeigepflicht besteht, und wenn sozusagen die Notwendigkeit des Einschaltens des Jugendamts besteht, dies auch sofort passiert.

 

Das heißt, bis hin zum letzten Punkt, dass wir auch im Bereich der Kinderpsychiatrie hier eine Lösung gefunden haben, gibt es viele Systemveränderungen.

 

Daher ist die einzige Antwort zu sagen: „Der Österreichische Verband der SozialarbeiterInnen verlangt 36 Dienstposten. Verlangen wir sicherheitshalber gleich einmal 46 Dienstposten, kann nicht schaden.", die Form von Vereinfachung und Hochlizitieren, die ich ablehne! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Dementsprechend noch einmal kurz zusammengefasst: Ja, es wird auch für das Jahr 2008 eine weitere Verdichtung im Bereich der Sozialarbeit geben.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Die 3. Zusatzfrage wird von GRin Mag Anger-Koch gestellt. - Ich bitte darum.

 

GRin Mag Ines Anger-Koch (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Vizebürgermeisterin!

 

Wir wissen, dass es verschiedene Formen der Misshandlung gibt. Ich möchte noch einmal kurz auf das Interview mit Frau Attwood eingehen. Und zwar hat sie gesagt: „Nur bei akuter Gefährdung wird vom Jugendamt eingegriffen."

 

Jetzt meine Frage: Gibt es im Jugendamt einen fachlichen Konsens, der den jeweiligen Schweregrad der Misshandlungen klassifiziert?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Vizebürgermeisterin.

 

VBgmin Grete Laska: Frau Gemeinderätin!

 

Der Erste, der Misshandlungen überprüft, ist der Arzt oder die Ärztin. Da gibt es ganz klare Richtlinien und Hinweise, wodurch sich Misshandlungen an einem Körper dokumentieren, wie sie nachverfolgt werden können und ob es sich um Erstverletzungen oder vielleicht auch Spuren längerer Misshandlungen handelt. Da gibt es ganz klare Regelungen und Hinweise, die dann auch zu Anzeigen führen. Wenn Schulen, Kindergärten, SozialarbeiterInnen oder MitarbeiterInnen in anderen Einrichtungen den Verdacht äußern, dass äußere sichtbare Verletzungen oder auch psychische Verletzungen, die ganz wichtig sind, hier bedacht zu werden, Spuren der Misshandlung sein könnten, dann ist das Erste, was man tut, dass man das ärztlich abklären lässt, aber zum Schutz des Kindes auch dementsprechend reagiert, nämlich dass man bis zur endgültigen Abklärung Kinder nicht wieder in diese Situationen zurückbringt. Das ist vollkommen klar.

 

Eines möchte ich noch dazusagen: Wir haben in der öffentlichen Meinungsbildung viel erreicht, aber offensichtlich nicht genug, noch nicht genug. Denn wenn man sich die Beschwerdefälle anschaut, die sozusagen die Öffentlichkeit erreichen, entweder unser Haus oder auch die Volksanwaltschaft, dann ist es bedauerlich, dass sich von zehn Fällen neun darüber beschweren, dass wir ihnen die Kinder abnehmen oder teilweise aus ihrer Obsorge entziehen und sich nur einer darüber beschwert, dass es nicht passiert ist. Auch das ist ein Hinweis, dass wir hier noch lange nicht genügend Bewusstsein geschaffen haben, worum es beim Kinderschutz geht.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Die letzte Zusatzfrage zur 3. Anfrage wird von Mag Gudenus gestellt. - Bitte schön.

 

GR Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin!

 

Sie haben gesagt, es hat in den letzten Jahren schon einige Veränderungen im Bereich der Jugendwohlfahrt gegeben. Frau Pinterits von der Jugendanwaltschaft fordert jetzt trotzdem auf Grund des aktuellen Falls einen Runden Tisch, damit sich Experten österreichweit zusammensetzen, um das Thema genauer zu besprechen. Auch eine Aufstockung des Personals und eine Verbesserung des Informationsflusses wären ihrer Ansicht nach notwendig.

 

Wir haben hier gestern seitens unserer Fraktion eine interne Kontroll- oder Revisionsstelle im Bereich der Jugendwohlfahrt vorgeschlagen. Es kann aber wohl nicht

 

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