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Gemeinderat, 15. Sitzung vom 22.11.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 44 von 68

 

Aufwärtstrend der österreichischen Nationalmannschaft, den wir jetzt beobachten können, werden erfreuen können.

 

Auch da wird es gut sein, wenn alle Schiedsrichter, alle Teamchefs und alle sonstigen Betreuerinnen und Betreuer der Nation sich darauf verständigen können, dass es nur ein Ziel geben kann, nämlich, dass wir auch sportlich mit dabei sein werden, denn diese Chance bekommen wir so schnell nicht wieder. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Dr Wolfgang Ulm: Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen und keine Anträge zum Schwerpunkt-Verhandlungsgegenstand mehr vor. Die Frau Berichterstatterin verzichtet auf das Schlusswort.

 

Wir können sofort zu Abstimmung kommen.

 

Ich bitte jene Damen und Herren, die für das Geschäftsstück sind, um ein Zeichen mit der Hand. – Ich stelle die Mehrheit durch ÖVP, FPÖ und SPÖ fest.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 10 der Tagesordnung. Diese betrifft Subventionen an verschiedene Vereine. Ich bitte die Frau Berichterstatterin GRin Novak, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin GRin Barbara Novak: Ich bitte um Zustimmung.

 

Vorsitzender GR Dr Wolfgang Ulm: Zu Wort gemeldet ist Herr GR Dr Aigner.

 

GR Dr Wolfgang Aigner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Die ÖVP wird diesem Geschäftsstück die Zustimmung nicht erteilen. Es ist eine etwas komplizierte Angelegenheit, deswegen habe ich mich zu Wort gemeldet. Ich möchte Ihnen die Beweggründe erklären, weil ich glaube, es steht da doch ein tiefer gehendes Problem dahinter.

 

Wir sind keineswegs gegen die Subvention an diese Organisationen, wir haben den Subventionen auch immer zugestimmt. Es geht uns im vorliegenden Fall um die Art und Weise, wie diese Abfertigungsansprüche zustande kommen. Ich habe schon im Ausschuss gesagt, dass wir da doch ein Geschäft zu Lasten Dritter befürchten. Der Dritte, der dabei geschröpft wird, ist die Gemeinde Wien. Wir müssen hier im Prinzip einer Handlung, auf die wir selbst keinen Einfluss nehmen konnten, im Nachhinein die Zustimmung erteilen, um die Vereine, die ja von den Subventionen leben, finanziell nicht im Regen stehen zu lassen.

 

Dies betrifft noch das alte Abfertigungssystem, das vorsieht, dass eine Abfertigung dann nicht zu zahlen ist, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt oder wenn es einen Entlassungsgrund gibt. Auf die Regelung mit den Entlassungsgründen brauche ich hier nicht einzugehen. Wenn man sich die Akte ansieht, die Gott sei Dank entsprechend umfassend ist und eine Erklärung bietet, warum Abfertigungen gezahlt werden, dann befällt einen doch ein gewisser Zweifel, ob diese Ansprüche auch wirklich sozusagen zustehen sollten. Wenn ich mir den Verein „JUVIVO" anschaue, dann kann ich bei allen Arbeitnehmern feststellen, dass ein Veränderungswille seitens des Dienstnehmers bestanden hat – und es geht dabei doch um einige Tausend Euro!

 

Bei der ersten Dame – ich brauche hier keine Namen zu nennen – heißt es, es sei ein Veränderungswille bekannt geworden. Der zweite Herr, der der Geschäftsführer ist und recht gut verdient haben dürfte, möchte zurück in sein Heimatland gehen. Da müsste das Dienstverhältnis eigentlich von Seiten des Dienstnehmers beendet werden, das geschieht aber nicht, sondern man macht eine einvernehmliche Auflösung und daraus resultiert ein Abfertigungsanspruch von fast 10 000 EUR.

 

Das sind natürlich alles Zahlungen, die nicht dem Verein, sondern den Mitarbeitern zugute kommen! Beim dritten Herren des Verein „JUVIVO" wurden als Auswirkungen der von ihm geleisteten wichtigen Aufbautätigkeiten zuletzt Motivationsverlust – Motivation ist eine Voraussetzung, um gute Arbeit zu leisten – und Erschöpfungszustände erkennbar. Daher hat man dem Wunsch nach einer einvernehmlichen Auflösung zugestimmt. Ich sage ehrlich, wenn ein Arbeitnehmer nicht mehr motiviert ist, dann sind eben andere Wege zu gehen, die keinen Abfertigungsanspruch nach sich ziehen.

 

Beim nächsten Verein, dem Verein „Back Bone" ist es ebenfalls so. Der Herr, um den es geht, hat seinen Wunsch geäußert, sein Dienstverhältnis zu beenden, um sich in weiterer Folge selbstständig zu machen. Auch das ist in Ordnung. Das ist ein Beitrag zu einer Gründeroffensive. Wenn man aber das Dienstverhältnis selbst beenden möchte, dann muss man auch das entsprechende arbeitsrechtliche Instrumentarium wählen. Wiederrum gab es eine einvernehmliche Auflösung, ein Abfertigungsanspruch von 6 000 EUR ist entstanden.

 

Beim dritten Verein – das ist „Kiddy & Co" –, gibt es eine Situation, worüber nichts weiter steht, als dass ein Mitarbeiter gekündigt wurde. Für den Fall der Kündigung ist die Abfertigung zu zahlen – ganz klar. Beim zweiten Arbeitnehmer trifft das Gleiche zu wie bei den bereits genannten Vereinen: Er möchte den Verein verlassen, es wird nicht gekündigt, sondern das Ganze wird einvernehmlich beendet.

 

Beim Verein „Bahnfrei" ist es ebenso. Auch da wurde ein Burnout-Syndrom festgestellt, es gab eine einvernehmliche Auflösung und einen Abfertigungsanspruch. Beim nächsten Fall in diesem Verein geht es um einen ordentlichen Betrag, um fast 8 000 EUR. Der Geschäftsführer will gehen, auch bei ihm ist ein Motivationsverlust festzustellen, und deswegen war es erforderlich, die Leitungsposition für Mitarbeiter mit frischer Motivation und neuen Ideen freizugeben. Ehrlich gesagt, wenn jemand so einen starken Motivationsverlust hat, dass dieser bereits dem Dienstgeber auffällt, dann muss man diesen Motivationsverlust vielleicht zum Anlass nehmen, sich zu überlegen, wie man vorgeht, aber sicher nicht so, dass man eine Abfertigung von fast 8 000 EUR entstehen lässt.

 

Bei zwei weiteren Fällen ist genau dieselbe Situation. Es besteht schon seit längerer Zeit ein Veränderungswunsch. Diesem Wunsch wird stattgegeben, und am Schluss muss dann die Gemeinde Wien mit Zahlungen einspringen.

 

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