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Gemeinderat, 11. Sitzung vom 28.06.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 62 von 71

 

ohne eine Intervention wird ihre Mutter kein Daueraufenthaltsrecht in Österreich bekommen und sie versteht das nicht, weil die Mutter seit 1999 ganz legal da ist. Alle Daten habe ich. Die werde ich hier natürlich aus Datenschutzgründen nicht vorlesen und für alle zugänglich machen.

 

Wie gesagt, ich glaube nicht, dass das ein Fall ist, der sehr oft vorkommt, ich möchte auch nicht hoffen, dass das ein Fall ist, der sehr oft vorkommt. Ich weiß, dass die MitarbeiterInnen der Einwanderungsbehörde bemüht sind, aber auch so etwas kann vorkommen, wenn eine Behörde überfordert ist, wenn zu wenig MitarbeiterInnen für die vielen Fälle, die zu bewältigen sind, die teilweise von der Fremdenpolizei an die Einwanderungsbehörde übergeben wurden, da sind. Deshalb glauben wir, dass die Stadt Wien mit einer Aufstockung von 33 Personen letztendlich das Auslangen nicht finden können wird, weil die Einwanderungsbehörde aus den genannten Gründen mit den sehr vielen Anträgen derzeit eindeutig überlastet ist. Es liegt im Interesse der Stadt Wien, dass durch Personalaufstockung diese Fälle so schnell wie möglich, auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so arbeitsfreundlich wie möglich, sage ich jetzt einmal, vom Arbeitsklima her und natürlich auch im Interesse der AntragsstellerInnen so rechtsstaatlich wie möglich erledigt werden können. Es ist nämlich nicht zu akzeptieren, auch wenn es ein Einzelfall ist, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, dass Menschen, die bei Behörden der Gemeinde Wien Anträge stellen, falsche Rechtsauskünfte bekommen, dass ihnen gesagt wird, sie sollen dankbar sein, die Behörde hat keine Zeit für sie und ihre Fragen nicht beantwortet werden!

 

Mein letzter Punkt betrifft auch eine Herausforderung, die unserer Meinung nach auf die neue Behörde zukommt. Ich habe schon erwähnt, dass die Gesetze wesentlich verschärft wurden. Eine der maßgeblichen Verschärfungen im so genannten Fremdenpolizeigesetz betrifft die Ehen von InländerInnen und AusländerInnen, jeweils mit großem I. Der Fremdenpolizei wurden weitestgehende Befugnisse eingeräumt, um so genannte Scheinehen zu überprüfen, wobei die Bundesregierung von einem Generalverdacht von so genannten Scheinehen ausgegangen ist und noch immer ausgeht, wenn Ehen zwischen In- und AusländerInnen geschlossen werden.

 

Ich möchte auf etwas hinweisen, was uns wahrscheinlich, ich hoffe nicht, aber auszuschließen ist es nicht, in den nächsten Monaten hier im Hause beschäftigen könnte, weil nämlich durch die Zusammenlegung von Standesamt, Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde und durch die neuen Gesetzesbestimmungen eine Machtfülle entsteht, mit der man, ich versuche es einmal vorsichtig zu formulieren, sehr vorsichtig umgehen sollte, wenn man nämlich bedenkt, was die Fremdenpolizei alles darf, in Wohnungen hineingehen, Zahnbürsten und Unterhosen kontrollieren, was auch seit Monaten vorkommt. Alle, die mit Migrantenbetreuung zu tun haben, können sich solche Geschichten anhören. Wenn man dann bedenkt, dass in Wien Standesamt, Einwanderungsbehörde und Einbürgerungsbehörde zusammengeschlossen werden, ist das eine große Herausforderung an diese neu entstehende Behörde, wenn sie, aber davon gehe ich aus, rechtsstaatlich agieren und Menschenrechte von allen berücksichtigen möchte, auch von Ausländern und Ausländerinnen, ganz besonders im Bereich von Ehen zwischen InländerInnen und AusländerInnen.

 

Ich wollte alle diese Sorgen, alle diese Bedenken rechtzeitig geäußert haben, weil wir, wahrscheinlich nicht alle, ich nehme an, dass die Kollegen bei den Freiheitlichen solche Beschwerden nicht bekommen, aber zumindest wir GRÜNEN, immer wieder Beschwerden von Menschen kriegen, die finden, dass ihre Menschenrechte von österreichischen Behörden missachtet, nicht eingehalten werden. Selbstverständlich werden wir, wenn solche Fälle wieder hereinkommen, wenn sich unsere Befürchtungen bewahrheiten, an dieser Stelle wieder darauf aufmerksam machen. Ich wollte es aber auf jeden Fall angesprochen haben, nicht dass es dann heißt: „Hoppla, jetzt passieren da Dinge, es kommen komische Fälle vor! Wie kann so etwas vorkommen?" Wir müssen uns alle bewusst sein, dass da eine enorme Machtfülle entsteht, mit der rechtsstaatlich umgegangen werden muss.

 

Weil wir aber prinzipiell den Schritt der Zusammenlegung dieser zwei Behörden richtig finden, werden wir diesem Poststück zustimmen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet.

 

Herr Berichterstatter, ein kurzes Schlusswort.

 

Berichterstatter GR Dr Kurt Stürzenbecher: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich werde mich an die Kürze halten.

 

Der Akt dreht sich um eine Geschäftseinteilungsänderung für den Magistrat der Stadt Wien. Es werden die Aufgaben der MA 20 - Einwanderungsbehörde und MA 61 - Standesämter und Staatsbürgerschaft künftig von der MA 35 - Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt wahrgenommen. Es hat schon bisher Synergien gegeben. Diese sollen jetzt verstärkt werden. Es sollen die Synergien, die möglich sind, verstärkt werden. Damit können Vorteile in organisatorischer, ablauftechnischer und integrationspolitischer Hinsicht erzielt werden.

 

Eben weil man diese Vorteile erzielt, halte ich es auch für falsch, dass im Ausschuss von den GRÜNEN gesagt worden ist: „Warum gerade jetzt?" Gerade jetzt, weil eben die Aufgaben schwierig und vielfältig sind, muss man diese Vorteile möglichst rasch nützen, nicht in einem Jahr oder in zwei oder in drei Jahren! Deshalb finde ich es auch richtig, dass man es gleich macht.

 

Zur Bezeichnung: Es heißt: "Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt." Das ist das, was diese Behörden als Aufgaben haben. Die Bezeichnungen sind so, wie sie international üblich sind und in jedem vergleichbaren Staat der Welt solche Behörden eben genannt werden. Dass sich daran jetzt eine Grundsatzdebatte

 

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