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Gemeinderat, 41. Sitzung vom 26.03.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 54 von 87

 

strafrechtlich relevanten Sachverhalt. Dann gehört das auch aufgeklärt. Ich bin ja einer, der sagt: Na schauen wir einmal, wie die Rechtsgrundlagen sind und ob die eingehalten worden sind. Aber bei der Sachverhaltsdarstellung, die Sie an die Staatsanwaltschaft Wien geschickt haben, wird selbst mir ein bisschen schwummerig, wenn ich ehrlich bin. Da steht: "GR Dr Sigrid Pilz, Abgeordnete zum Wiener Landtag, an die Staatsanwaltschaft Wien, Landesgerichtsstraße 11a,1080 Wien, Sachverhaltsdarstellung." (GRin Dr Sigrid Pilz: Welche?) Na die, die ich Ihnen gerade vorlese. (GRin Dr Sigrid Pilz: Es waren mehrere!) Na ja, das weiß ich nicht. Ich lese Ihnen die eine vor. Wenn Sie mich noch weiter ausführen lassen, komme ich dazu. (GRin Dr Sigrid Pilz: Jawohl!) Danke. Das habe ich als Militär gerne, wenn da "Jawohl" gesagt wird. "Einschreiterin: GR Dr Sigrid Pilz, per Adresse Grüner Klub. Verdächtige ..."(Zwischenruf des GR Mag Christoph Chorherr!) Ich bin kein Freund der SPÖ. Also ich brauche mich da nicht eineschlawinern bei denen. Aber das ist ein bisschen hart, ganz ehrlich. "Verdächtige ..." (Zwischenruf des GR Johann Driemer.) Kollege Driemer, macht mir nichts. Ich fühle mich bei meiner eh so wohl. Ich habe euch verlassen, ich brauche nicht zurückzukommen. "Verdächtige ..." (Zwischenruf des GR Paul Zimmermann.) Da waren aber nicht Sie daran beteiligt, und Sie hätten es auch nicht besser machen können. (Zwischenruf des GR Paul Zimmermann, auf dem Weg zu einer vorderen Bankreihe.) Bitte setzen Sie sich nieder! Setzen Sie sich nieder! (GR Paul Zimmermann: Ich rede was ich will!) Geh bitte schön! (GR Paul Zimmermann: Sind wir uns da einig?) Ja. (GR Paul Zimmermann: Was ich rede, das überlassen Sie bitte mir!) Heute sind wir aber wieder höflich und fein! Ich habe ja nur gesagt: Bitte setzen Sie sich nieder, damit Sie sich nicht so aufregen. Das tut dem Herz schlecht, sonst muss noch irgendeiner der Ärzte einschreiten. Aber ich bin fürsorglich. Fürsorglich und wohlwollend ist der Kommandant, und deswegen mache ich mir ernsthafte Sorgen um Sie. Sie regen sich schon so auf, nur weil Sie etwas vom Staatsanwalt hören. (GR Paul Zimmermann: Überhaupt nicht, Kasperl!) Ich weiß nicht, wie Sie heißen. Ich heiße Günther Barnet. Sie können auch Kasperl zu mir sagen.

 

Bleiben wir bei der Stadträtin. Sachverhalt – ich habe nachgeschaut – § 80 StGB – eine harte Partie –, fahrlässige Tötung. Also, Verdächtige die StRin Pittermann, der Eugen Hauke, der Ludwig Kaspar und der Reinhard Krepler, mit der Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft entweder der fahrlässigen Tötung oder nach § 88 StGB der fahrlässigen Körperverletzung. Also das wird eng werden. Ob das was wird? Ich weiß es nicht. Nicht weil ich für die Unschuldsvermutung per se bin. (GRin Dr Sigrid Pilz: Die Dialyse!) Ja, das weiß ich schon: Die Dialyse. Völlig egal. Es geht um die fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung. (GRin Dr Sigrid Pilz: Es ist einer gestorben!)

 

Ja, das ist ein gutes Stichwort. Ich habe mir das überlegt. Es soll angeblich öfters vorkommen, dass in einem Spital Leute sterben. Das ist so. Und nicht jeder, der dort hineingeht, kommt wieder heraus. Das soll jetzt nicht hart sein, und das ist auch nicht aus meinem Munde hier per se. Meine Frau, die ja eine Krankenschwester gewesen ist, hat sich das angeschaut, sie hat Sie im Fernsehen gesehen und hat gesagt: Na, das soll vorkommen, dass in einem Spital einer stirbt. Das soll schon vorgekommen sein. Es soll nicht der Zweck sein, dass man dort stirbt, aber es soll auch vorkommen. Aber wir sind ja alle keine Fernpathologen, wir müssen ja nicht gleich erkennen, dass da automatisch die fahrlässige Tötung vorliegt, Kollegin Pilz. Es ist nicht die Frage, ob ich das super finde oder nicht. Es ist die Frage, warum Sie gleich nach dem Staatsanwalt schreien. Ich sage, ich bin ja grundsätzlich bereit, darüber nachzudenken, zum Staatsanwalt dort zu gehen, wo ich die Pflichtverletzung schon festgestellt habe, wo ich die Rechtsverletzung festgestellt habe, und das können wir an Lainz festmachen. Das können wir aus dem Kontrollamtsbericht festmachen aus der Frage, ob die MA 47 beispielsweise ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht, nein, Aufsichtspflicht zum Zwecke der Fürsorge nachgekommen ist. Das wissen wir aus der Kommission. Das wissen wir aus dem Kontrollamtsbericht. Das haben Sie nicht getan. Sie haben vermutlich, und das wird eh noch zu überprüfen sein, der Leiter hat es ja selber gesagt in der Kommission, eine Pflichtverletzung begangen, und wenn sich herausstellt, dass diese Pflichtverletzung auch noch zum Schaden anderer war, dann könnte § 302 StGB – ich habe nachgeschaut –, Missbrauch der Amtsgewalt, eingetreten sein. Da haben wir zumindest einmal eine Gesetzesverletzung oder eine Pflichtverletzung, die sich vielleicht in einer Gesetzesverletzung auswirken könnte. Da wäre ich ja bei Ihnen.

 

Aber nur weil einer im Spital gestorben ist, was vorkommen soll, gleich zu sagen, das war § 80 und § 88, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung, also da bin ich auf dünnem Eis. Da täte ich Ihnen nicht folgen.

 

Und deswegen habe ich diesen Punkt angesprochen. Und da geht es jetzt nicht darum, die SPÖ bei irgendetwas in Schutz zu nehmen, weil völlig wurscht, die mauern in der Kommission, dass die Wienerberger ihre Freude hat. Die wissen nichts von politischer Verantwortung. Da gibt es auch keine Beamten der Verantwortung. Das schiebt einer auf den anderen. Die Disziplinarverfahren werden nur auf unterster Ebene durchgeführt, ein paar Pfleger und Pflegerinnen, die soll es vielleicht dawischen, aber vom SR Leitner, ehemaliger Leiter der MA 47, der in der Kommission zugegeben hat, eine Pflichtverletzung begangen zu haben, da wissen wir noch nichts. Ich meine, vielleicht schreitet der Bürgermeister ein, vielleicht schreitet die Magistratsdirektion ein, vielleicht kommt noch einer auf die Idee zu sagen, aha, der gibt selber die Pflichtverletzung zu, da wird man einmal nachschauen, zumindest im Wege des Disziplinarverfahrens, und wenn sich herausstellt, dass ein Schaden entstanden ist, müssen wir ebenfalls zum Mittel der Sachverhaltsdarstellung schreiten.

 

Und dann wird man sich die Frage stellen müssen: Was hat der damals zuständige StR Rieder in diesem

 

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