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Gemeinderat, 33. Sitzung vom 25.09.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 55 von 102

 

dazu sagen: Es ist sehr problematisch, das noch nachzuvollziehen, denn es geht um ein sehr heikles Thema und mit einer sehr weitreichenden Aussage.

 

Ich werde Ihnen auch jetzt nahe legen, warum wir das für so problematisch erachten, denn soweit es uns noch möglich war in der kurzen Zeit darauf einzugehen und uns das anzuschauen, haben wir derartige Mängel festgestellt, dass zumindest eine weitere Überprüfung doch wirklich anstünde.

 

Wenn das stimmt, was in dem Gutachten steht und was in dem Beschluss steht, dann ist es unverständlich, dass der Gemeinderat die Wiener Stadtverwaltung unter einer sozialdemokratischen Führung an die Einhaltung von Gesetzen erinnern muss. Eigenartig. Jeder kann sich jetzt seinen Reim darauf machen, ob da vielleicht gewisse Bürgermeister oder Stadtregierungen nicht daran gedacht und daher entgegen diesen Rechtsvorschriften gearbeitet haben.

 

Ich nehme an, das ist ein kleiner Hinweis an die bisherigen Bürgermeister: Hoppla, ihr habt da eigentlich rechtswidrig gehandelt. Immerhin hat jene Partei, die dazu aufruft, bisher, nämlich seit Bestehen dieses Gesetzes im Jahre 1945, ununterbrochen den Bürgermeister in diesem Haus gestellt. Also doch etwas eigenartig von der Vorgangsweise.

 

Zudem könnte man jetzt annehmen, dass wir uns künftig immer wieder selbst auffordern und selbst erinnern, dass bereits bestehende Gesetze von uns eingehalten werden. Das könnte Tür und Tor für diverse neue Anträge und Beschlüsse öffnen. Das ist doch sehr eigenartig und wie gesagt ein bischen komisch, dass von den später dann sozialdemokratischen Führungen dieser Stadt entgegen dem Gesetz gearbeitet wurde.

 

Jetzt aber doch auch zum Rechtsgutachten und zum Antrag.

 

Das Rechtsüberleitungsgesetz, wie auch anfangs richtig ausgeführt, bezieht sich auf Gesetze und Verordnungen, nicht aber auf individuelle Rechtsakte, und genau um die geht es hier. Das wird in diesem Gutachten, abgesehen von der etwas schlampigen Formulierung, die darauf hinweisen lässt, dass es entweder sehr schnell gemacht wurde oder von jemandem, der nicht wirklich kompetent ist, wurde... (GR Dr Michael LUDWIG: Es ist klar!) Naja, es wird also hier von Außer-Kraft-getreten von Gesetzen gesprochen wo es eigentlich um eine Rezeption geht und so weiter. Also es ist eindeutig eine falsche Diktion verwendet worden, was auch darauf hinweist, dass hier eben die Kompetenz fehlt. Und es wird als Säulenheiliger der UnivProf Walther angerufen und aus seinem Werk zitiert, wobei ein Zitat auch eine Seite anführt, die hier fehlt. Aber ich interpretiere das jetzt so, dass hier die fortfolgende Seite 30 aus dem besagten Buch gemeint ist, nämlich Österreichisches Bundesverfassungsrecht 1971. Aus dem geht eindeutig hervor, wenn man es liest und ich weiß, dass es die Nichtjuristen noch weniger interessiert als die anderen, aber wenn wir schon so ein heikles Thema behandeln und es hier um etwas geht, was eben sehr viele Menschen betrifft und nicht umsonst ja auch hier in dieser Form eingebracht wird, dann sollte man es auch ordentlich machen.

 

Hier steht also eindeutig drinnen, dass die Übernahme von individuellen Rechtsakten in gleicher Weise anzunehmen ist wie bei Gesetzen und Verordnungen und dann steht hier ausdrücklich: „Für diese Auslegung bieten vor allem jene Gesetze Anhalt, die eine Aufhebung somit als bestehend vorausgesetzte deutsche Rechtsakte vorsehen, vergleiche zum Beispiel Veranstaltungsbetriebsgesetz. Auch andere Gesetze gehen davon aus, dass individuelle Staatsakte weiter gelten und nehmen nur bestimmte, etwa solche, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt den österreichischen Behörden nicht zugekommen sind, aus.“ Und so weiter, und so weiter. Also es ist ganz eindeutig, dass individuelle Rechtsakte natürlich weiter gegolten haben, denn sonst hätte man ja ein Rechtsüberleitungsgesetz machen müssen, dass jeder Führerschein weiter gilt, dass jede Baubewilligung weiter gilt, dass sonst jeder Bescheid weiter gilt oder dass jedes Scheidungsurteil weiter gilt und so weiter. Das ist ja klar. Der individuelle Rechtsakt muss weiter gelten sofern er nicht ausdrücklich aufgehoben wurde, und das ist hier nicht der Fall. Also man sollte dieses Gutachten doch wirklich noch etwas genauer prüfen bevor man uns das so hinlegt und daraus eine Schlussfolgerung zieht, die, wie gesagt, auch die Sozialdemokraten ins eigene Fleisch schneidet, wie ich vorhin schon ausgeführt habe und daher rückwirkend ja wirklich ganz eigenartige Folgen hätte. In dem Gutachten steht „die Ehrung eines selbstständigen Bundeslandes“. Das war nicht die Ehrung eines selbstständigen Bundeslandes, ja das stimmt. Wien war seit 1934 kein selbstständiges Bundesland mehr und von 1940 bis 45 gab es überhaupt keine Bundesländer in der Form und schon gar keine selbstständigen.

 

Also das Gutachten ist an sich von seinem Gehalt her wirklich sehr, sehr problematisch und es gipfelt eben dann auch in dem Antrag und der Begründung, in der hier eben schlicht und einfach eine falsche Aussage steht.

 

Daher stellen wir den Antrag, dass dieser Antrag dem zuständigen Ausschuss zugewiesen wird, um eine Möglichkeit zu bieten, das noch zu prüfen, allenfalls zu verbessern.

 

Ich gebe nur noch einen Seitenhinweis. Auch die Formulierung der Ehrungen ist sehr weitreichend. Es wird also hier in dem Antrag nicht auf Ehrungen Bezug genommen, die sich auf ein bestimmtes Gesetz begründen. Es wäre denkbar, dass eine Frau drei Kinder aus einem brennenden Haus gerettet hat und dafür geehrt wurde. Auch diese Ehrung, wenn sie zufällig in der falschen Zeit passiert wäre, wäre damit aufgehoben. Also das ist unausgegoren. Das muss man einfach sehen. Das ist so nicht in Ordnung und kann so nicht akzeptiert werden.

 

Man sollte also über das genauer nachdenken. Wenn man so einen Antrag stellt und wenn man damit etwas erreichen will, dann sollte man ihn auch konkret begründen und sich auf etwas beziehen, was nicht nur vielleicht

 

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